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Neue AFU-Gesetze in OE

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  • "alfred_mateja" has been banned

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41

Sunday, November 16th 2008, 10:08am

Offenbar hat nun die Schweiz vorher eine gleiche Regelung für die Novizenlizenzen in Kraft gesetzt - und Deutschland noch nichts in lokales Recht umgesetzt. Ich nehme an, es wird zu einer gleichartigen Regelung in Deutschland kommt - da kenn ich mich leider nicht aus und habe auch keine Lust mich durch deutsches Recht zu lesen (es hat schon lange genug gedauert, bis ich das OE-Recht in den Griff bekommen habe).


Als Nichtjurist vermute ich, dass DL das vorläufig erspart bleibt. Das deutsche AFuG formuliert in § 5:

"(...) ist der Funkamateur berechtigt, (...) eine im Handel erhältliche oder selbstgefertigte Amateurfunkstelle sowie Sendeanlagen, die zu Amateurfunkstellen umgebaut sind, zu betreiben."

Das kann eine Verordnung m.E. nicht so ohne weiteres aushebeln...

Für mich sehr interessant ist die Frage, ob die österreichische AFV-Novelle hinsichtlich des Verwendungsverbotes selbstgebauter Sendeanlagen (nur Klasse 3 und 4) rechtlich ok. ist! Unser AFG berechtigt Amateurfunkbewilligungsinhaber in seiner entsprechenden Grundaussage nämlich durchaus dazu, Amateurfunkstellen zu errichten und zu betreiben! Kann eine Verordnung diese generelle Berechtigung im konkreten Fall auf kommerziell gefertigte Sendeanlagen einschränken?

Was meinen unsere Juristen dazu?

73, Alfred, OE5AKM
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42

Sunday, November 16th 2008, 10:42am

Für mich sehr interessant ist die Frage, ob die österreichische AFV-Novelle hinsichtlich des Verwendungsverbotes selbstgebauter Sendeanlagen (nur Klasse 3 und 4) rechtlich ok. ist! Unser AFG berechtigt Amateurfunkbewilligungsinhaber in seiner entsprechenden Grundaussage nämlich durchaus dazu, Amateurfunkstellen zu errichten und zu betreiben! Kann eine Verordnung diese generelle Berechtigung im konkreten Fall auf kommerziell gefertigte Sendeanlagen einschränken?


Einfache Anwort - das ist rechtlich OK:
§ 10 Abs 2 Ziff 1 österr AFG:
(2) Die Amateurfunkbewilligung berechtigt auch zum Besitz von Amateurfunksendeanlagen sowie im Rahmen ihres Umfanges
1. zur Änderung und zum Selbstbau von Amateurfunksendeanlagen,

damit ist alles klärt.. der Umfang wird in der Verordnung geregelt und damit ist alles richtig eingetütet. Wobei die Konstruktionen von Gesetzen ist eh schon so, dass ein Rumpfgesetz geschrieben wird und alles andere über Verordnungen läuft. Das ist die neue Art wie man heute Gesetze bastelt und schnell wieder umstellt, ohne sie durch den Nationalrat schieben zu müssen - der zuständige Minister regelt das im eigenen Bereich und im Ministerrat wird die neue Verordnung dann abgesegnet.

DL4DAN

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43

Sunday, November 16th 2008, 11:23am

Hallo Leute,

kann es denn Ziel eines Verbandes sein (egal ob DARC oder ÖVSV, oder wie er auch immer heissen mag), nur um Mitgliederzahlen zu erhöhen, das Privileg Selbstebau durch eine neue Einstiegslizenz auszuhebeln. Meine eigene Meinung: Ich habe nur die Lizenz gemacht, damit ich auch kommerzielle Geräte (Sender) modifizieren bzw auch selbst bauen kann. Wenn das Privileg für den AFu wegfällt, kann ich die Lizenz gleich zurück geben und wieder CB-Funk machen. Damit darf man jetz mittlerweile auch digitale Betriebsarten machen wie z.B. PR und natürlich auch Sprechfunk in FM, AM und SSB. Desweiteren darf man dort "beliebige" Antennen und Mikrofone verwenden, d.h. auch selbst gebautes Zubehör. Nur die Leistungsbeschränkung von 4 W PEP muss man beachten. Sender darf man auch nicht selbst bauen bzw reparieren !! Also frage ich mich, ob es dann noch recht grosse Unterschiede gibt zwischen CB und AFu ??

Ohne das Recht des Selbstbaues (was die OE-Regelung ja ist... bauen ja, betreiben nein !) würde ich ehrlich gesagt die Lis wieder zurückgeben und mir sowohl den Frequenznutzungsbeitrag als auch den DARC-Mitgliedsbeitrag sparen und wieder den (bei uns mittlerweile kostenfreien) CB-Funk machen.

so far so good,

73s, Dany
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Die Handlung ist oft besc****en, aber die Grafik is affengeil !!! 73s, Dany

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44

Sunday, November 16th 2008, 11:35am

Ohne das Recht des Selbstbaues (was die OE-Regelung ja ist... bauen ja, betreiben nein !) würde ich ehrlich gesagt die Lis wieder zurückgeben und mir sowohl den Frequenznutzungsbeitrag als auch den DARC-Mitgliedsbeitrag sparen und wieder den (bei uns mittlerweile kostenfreien) CB-Funk machen.


Hallo Dany!
Na dann musst du eben eine Klasse 1-Lizenz-Prüfung positiv abschliessen. Ich finde diese Diskussion aus folgenden Gründen langsam ärgerlich:
  • Wer bauen will darf bauen und betreiben - dazu braucht er eine höhere Qualifizierung

  • Es ist der Selbstbau und der Betrieb im Amateurfunk generell nach wie vor weder verboten noch ist es beabsichtigt den Selbstbau zu verbieten

  • Es geht nur um den Bau von SENDERN bei Novizen-Lizenzen - bei Empfänger, Zusatzgeräten, Antennen darf gebastelt werden!

  • Es ist eine Regelung welche mehrere Länder auch eingeführt haben - ihr tut nun alle so als ob nur der ÖVSV oder der Gesetzgeber in Österreich nun eine solche Regelung beabsichtigen. Österreich ist offenbar nur einer Regelung gefolgt, welche bereits in der Schweiz eingeführt wurde. Und ihr unterstellt vor allem - ohne Wissen - die Hintergründe "Mitglieder zu werben" und "Kommerzialisierung".

In DL scheint es so zu sein, dass man mit einer minimal Multiple-Choice (E-Lizenz) selbst bauen darf. Ich finde das ehrlich gesagt ein Wahnsinn, wenn man bedenkt, welche Konsequenzen die Störung von besonders geschützten Funkdiensten haben kann - ich werfe nur mal das Stichwort "ANLASSGESETZGEBUNG" in den Raum und dann aufgrund des Anlassfalles wirklich ein endgültiges Verbot des Selbstbaus!

Also mir ist schon lieber, wenn Leute mit Sachverstand an Endstufen mit 1KW herumwerkeln als Leute, welche die 50 Fragen Mulitple-Choice auswendig gelernt haben. Für Leute mit Sachverstand ist kein Aufwand die Klasse 1-Prüfung zu bestehen. Und nachdem sich der Prüfungsstoff im Bereich Recht und Betriebstechnik nichts schenkt - ist das genau der Unterschied.

vy de Harald

This post has been edited 5 times, last edit by "oe9hlh" (Nov 16th 2008, 11:44am)


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45

Sunday, November 16th 2008, 12:06pm

Hihi - auch wenn ich nicht soooo der Selbstbaufan bin - muß ich dennoch DL4DAN recht geben...
Der heutige CB-Funk hat im Prinzip einiges an Möglichkeiten gegenüber den früheren dazugewonnen.
Wenn man zu 11 Meter noch PMR446, LPD und Freenetfunk dazunimmt - hast fast alles was frequenzmäßig machbar ist...Betriebsarteneinschränkungen gibt´s auch kaum noch und was weiß ich alles...

Wie soll ich´s sagen - ich halte das alles für Blödsinn. Letztendlich wird´s kein Problem sein die Klasse 3 (E) zu schaffen wenn man es nur ausreichend schaffen will (Interesse). Mitgliederzuwachs - egal bei welchem Verband - wird damit sicher nicht erreicht...

Mike

46

Sunday, November 16th 2008, 12:29pm

In DL scheint es so zu sein, dass man mit einer minimal Multiple-Choice (E-Lizenz) selbst bauen darf. Ich finde das ehrlich gesagt ein Wahnsinn, wenn man bedenkt, welche Konsequenzen die Störung von besonders geschützten Funkdiensten haben kann -
Hallo Harald,

der Wahnsinn geht doch viel weiter.

1) Der DARC hält die Klasse E (E-Lizenz) für zu schwer und will die Klasse K noch darunter ansiedeln - auch mit Selbstbaurecht.
2) Die Klasse E ist international die Novice-Lizenz, also nicht die Entry-Lizenz - somit die zweithöchste (von 3) Lizenzstufen und OE verweigert selbst dafür den Selbstbau.
3) England gewährt seinen Einsteigern (Foundation = Entry) immerhin den Selbstbau von Bausätzen, und die Prüfung zur Foundation ist nun wirklich nur noch ein Witz.

Wenn es in DL nicht gelänge mit Einführung der Klasse K das Selbstbaurecht zu erhalten (was der DARC aber explizit in seinem Konzept will), dann müßte in DL das AfuG unweigerlich geändert werden. Und dies, nur um eine Lizenzklasse unterhalt der Klasse E anzusiedeln, von der niemand weiß wie viele Funkamateure oder gar Vereinsmitglieder sie in DL bringen wird. Die meisten interessierten CB-Funker haben zur Zeit der Klasse 3 (gibt es nicht mehr) eine Lizenz erworben und nehmen bereits am Amateurfunk teil. Zuwächse wie in den ersten Jahren in England wird es in DL also nicht geben - nicht annähernd. Und dafür u.U. ein gesetzlich verbrieftes Recht opfern?
73
Karsten
DL8LBK

47

Sunday, November 16th 2008, 3:35pm


In DL scheint es so zu sein, dass man mit einer minimal Multiple-Choice (E-Lizenz) selbst bauen darf. Ich finde das ehrlich gesagt ein Wahnsinn, wenn man bedenkt, welche Konsequenzen die Störung von besonders geschützten Funkdiensten haben kann -
Hallo Harald,

der Wahnsinn geht doch viel weiter.

1) Der DARC hält die Klasse E (E-Lizenz) für zu schwer und will die Klasse K noch darunter ansiedeln - auch mit Selbstbaurecht.

Ja, ich denke, hier hat der DARC den Nagel auf den Kopf getroffen. Wie soll ein Anfänger ohne Messgeräte für eine Oberwellenfreiheit sorgen, wenn er noch nicht einmal weis, was das bedeutet?

2) Die Klasse E ist international die Novice-Lizenz, also nicht die Entry-Lizenz - somit die zweithöchste (von 3) Lizenzstufen und OE verweigert selbst dafür den Selbstbau.

Das war aber bei Klasse 3 genau so, kein Selbstbau und 10W EIRP, die fast nie eingehalten wurden.

3) England gewährt seinen Einsteigern (Foundation = Entry) immerhin den Selbstbau von Bausätzen, und die Prüfung zur Foundation ist nun wirklich nur noch ein Witz.

Da kann auch nichts besser sein, wenn man nicht messen kann oder weis, was das bedeutet.

Wenn es in DL nicht gelänge mit Einführung der Klasse K das Selbstbaurecht zu erhalten (was der DARC aber explizit in seinem Konzept will), dann müßte in DL das AfuG unweigerlich geändert werden. Und dies, nur um eine Lizenzklasse unterhalt der Klasse E anzusiedeln, von der niemand weiß wie viele Funkamateure oder gar Vereinsmitglieder sie in DL bringen wird. Die meisten interessierten CB-Funker haben zur Zeit der Klasse 3 (gibt es nicht mehr) eine Lizenz erworben und nehmen bereits am Amateurfunk teil. Zuwächse wie in den ersten Jahren in England wird es in DL also nicht geben - nicht annähernd. Und dafür u.U. ein gesetzlich verbrieftes Recht opfern?
Hallo Karsten,
ich denke, das eine Klasse "K" wenn sie dann so heißt, mehr Schaden als Nutzen bringt. Da sollte der DARC mal in sich gehen...

Vy 73 de Gerhard

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48

Sunday, November 16th 2008, 8:01pm

Einfache Anwort - das ist rechtlich OK:
§ 10 Abs 2 Ziff 1 österr AFG:
(2) Die Amateurfunkbewilligung berechtigt auch zum Besitz von Amateurfunksendeanlagen sowie im Rahmen ihres Umfanges
1. zur Änderung und zum Selbstbau von Amateurfunksendeanlagen,

damit ist alles klärt.. der Umfang wird in der Verordnung geregelt und damit ist alles richtig eingetütet.

Lieber Harald,

der Selbstbau wird interessanterweise in der Verordnung gar nicht eingeschränkt, wohl aber die Verwendung selbst (um)gebauter Sendeanlagen. Für diese Verwendungseinschränkung gibt es aber im Gesetz keine Ermächtigung; eine Ermächtigung gibt es m.E. nur bezüglich Selbstbaueinschränkung! Kann daher die Verwendungseinschränkung im konkreten Fall überhaupt korrekt sein? Ich zweifle daran...

73, Alfred, OE5AKM
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df9ic

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49

Sunday, November 16th 2008, 8:04pm

  • Es ist der Selbstbau und der Betrieb im Amateurfunk generell nach wie vor weder verboten noch ist es beabsichtigt den Selbstbau zu verbieten

Eben das bezweifle ich mittelfristig.

In DL scheint es so zu sein, dass man mit einer minimal Multiple-Choice (E-Lizenz) selbst bauen darf.

Nicht nur das. In DL und wahrscheinlich auch in OE darf eine Mediziner mit einem Minimal-Multiple-Chioce-Physikum Patieneten den Bauch aufschneiden. :)

MC sind alle Afu-Prüfungen in DL seit einigen Jahren, in USA schon viel länger. Ich finde das auch nicht gut, aber das ist der Trend der Zeit. Minimal-Lizenzen sind das nicht, das ist keine Entry-Level-Licence wie die britische Foundation.

Und die Diskussion erzeugt speziell in DL so viel Resonanz, weil uns grade ein paar Leute im DARC eine ELL ("K-Lizenz") aufdrücken wollen, die am Ende auf etwas Ähnliches rauslaufen wird.

Gruss Henning

"(...) ist der Funkamateur berechtigt, (...) eine im Handel erhältliche oder selbstgefertigte Amateurfunkstelle sowie Sendeanlagen, die zu Amateurfunkstellen umgebaut sind, zu betreiben."

Das kann eine Verordnung m.E. nicht so ohne weiteres aushebeln...

So ist es - und wir wollen, daß diese Formulierung bleibt. Wie gesagt, wehret den Anfängen.

This post has been edited 1 times, last edit by "df9ic" (Nov 16th 2008, 8:11pm)


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