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Offenbar hat nun die Schweiz vorher eine gleiche Regelung für die Novizenlizenzen in Kraft gesetzt - und Deutschland noch nichts in lokales Recht umgesetzt. Ich nehme an, es wird zu einer gleichartigen Regelung in Deutschland kommt - da kenn ich mich leider nicht aus und habe auch keine Lust mich durch deutsches Recht zu lesen (es hat schon lange genug gedauert, bis ich das OE-Recht in den Griff bekommen habe).
Für mich sehr interessant ist die Frage, ob die österreichische AFV-Novelle hinsichtlich des Verwendungsverbotes selbstgebauter Sendeanlagen (nur Klasse 3 und 4) rechtlich ok. ist! Unser AFG berechtigt Amateurfunkbewilligungsinhaber in seiner entsprechenden Grundaussage nämlich durchaus dazu, Amateurfunkstellen zu errichten und zu betreiben! Kann eine Verordnung diese generelle Berechtigung im konkreten Fall auf kommerziell gefertigte Sendeanlagen einschränken?
Ohne das Recht des Selbstbaues (was die OE-Regelung ja ist... bauen ja, betreiben nein !) würde ich ehrlich gesagt die Lis wieder zurückgeben und mir sowohl den Frequenznutzungsbeitrag als auch den DARC-Mitgliedsbeitrag sparen und wieder den (bei uns mittlerweile kostenfreien) CB-Funk machen.
This post has been edited 5 times, last edit by "oe9hlh" (Nov 16th 2008, 11:44am)
Hallo Harald,In DL scheint es so zu sein, dass man mit einer minimal Multiple-Choice (E-Lizenz) selbst bauen darf. Ich finde das ehrlich gesagt ein Wahnsinn, wenn man bedenkt, welche Konsequenzen die Störung von besonders geschützten Funkdiensten haben kann -
Hallo Karsten,
Hallo Harald,In DL scheint es so zu sein, dass man mit einer minimal Multiple-Choice (E-Lizenz) selbst bauen darf. Ich finde das ehrlich gesagt ein Wahnsinn, wenn man bedenkt, welche Konsequenzen die Störung von besonders geschützten Funkdiensten haben kann -
der Wahnsinn geht doch viel weiter.
1) Der DARC hält die Klasse E (E-Lizenz) für zu schwer und will die Klasse K noch darunter ansiedeln - auch mit Selbstbaurecht.
Ja, ich denke, hier hat der DARC den Nagel auf den Kopf getroffen. Wie soll ein Anfänger ohne Messgeräte für eine Oberwellenfreiheit sorgen, wenn er noch nicht einmal weis, was das bedeutet?
2) Die Klasse E ist international die Novice-Lizenz, also nicht die Entry-Lizenz - somit die zweithöchste (von 3) Lizenzstufen und OE verweigert selbst dafür den Selbstbau.
Das war aber bei Klasse 3 genau so, kein Selbstbau und 10W EIRP, die fast nie eingehalten wurden.
3) England gewährt seinen Einsteigern (Foundation = Entry) immerhin den Selbstbau von Bausätzen, und die Prüfung zur Foundation ist nun wirklich nur noch ein Witz.
Da kann auch nichts besser sein, wenn man nicht messen kann oder weis, was das bedeutet.
Wenn es in DL nicht gelänge mit Einführung der Klasse K das Selbstbaurecht zu erhalten (was der DARC aber explizit in seinem Konzept will), dann müßte in DL das AfuG unweigerlich geändert werden. Und dies, nur um eine Lizenzklasse unterhalt der Klasse E anzusiedeln, von der niemand weiß wie viele Funkamateure oder gar Vereinsmitglieder sie in DL bringen wird. Die meisten interessierten CB-Funker haben zur Zeit der Klasse 3 (gibt es nicht mehr) eine Lizenz erworben und nehmen bereits am Amateurfunk teil. Zuwächse wie in den ersten Jahren in England wird es in DL also nicht geben - nicht annähernd. Und dafür u.U. ein gesetzlich verbrieftes Recht opfern?
Einfache Anwort - das ist rechtlich OK:
§ 10 Abs 2 Ziff 1 österr AFG:
(2) Die Amateurfunkbewilligung berechtigt auch zum Besitz von Amateurfunksendeanlagen sowie im Rahmen ihres Umfanges
1. zur Änderung und zum Selbstbau von Amateurfunksendeanlagen,
damit ist alles klärt.. der Umfang wird in der Verordnung geregelt und damit ist alles richtig eingetütet.
- Es ist der Selbstbau und der Betrieb im Amateurfunk generell nach wie vor weder verboten noch ist es beabsichtigt den Selbstbau zu verbieten
In DL scheint es so zu sein, dass man mit einer minimal Multiple-Choice (E-Lizenz) selbst bauen darf.
"(...) ist der Funkamateur berechtigt, (...) eine im Handel erhältliche oder selbstgefertigte Amateurfunkstelle sowie Sendeanlagen, die zu Amateurfunkstellen umgebaut sind, zu betreiben."
Das kann eine Verordnung m.E. nicht so ohne weiteres aushebeln...
This post has been edited 1 times, last edit by "df9ic" (Nov 16th 2008, 8:11pm)