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Erdnung im Shack - wie??

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DF3KV

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41

Saturday, January 23rd 2010, 11:37pm



Ich verstehe aber auch nicht was das Problem bei einem Reihenhaus ist.


Eben, seine Geräteschiene mit dem PE verbinden, fertig.
Mehr als Berührungsschutz ist doch ohnehin nicht möglich.

73
Peter

DL4DAN

Moderator

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Location: Unterferrieden Oberferrieder Str. 30 90559 Germany

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42

Saturday, January 23rd 2010, 11:48pm

Stehen in dem Shack 230V-Funkgeräte? 12V-Funkgeräte werden üblicherweise über einen Trenntrafo versorgt. Der macht Potentialtrennung zwischen 230V-Seite und 12V-Seite. Machen übrigens auch diese elektronischen Netzteile (ugs.: "Schaltnetzteile"). Das ist Schutzklasse II "Schutzisolierung". Meines Wissens darf auf der Sekundärseite des Netzgerätes, sprich an den Funkgeräten, kein Schutzleiter des PEN-Netzes angeschlossen sein. Sonst ist keine völlige Potentialtrennung zwischen Primärseite und Sekundärseite gegeben. Genau nachzulesen ist sowas aber in den VDE-Vorschriften.

73s, Dany
Das Leben ist wie ein Computerspiel:
Die Handlung ist oft besc****en, aber die Grafik is affengeil !!! 73s, Dany

QRV: 145.525 MHz (DOK: U10) * 26.985MHz (13 DAN 200) * DB0ANU 439.400MHz / DB0AMB 439.425 (EL: 233842)

DK6AO

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43

Saturday, January 23rd 2010, 11:52pm

So. Um das Thema hiermit abzuschließen:
Am Montag kommt ein Elektromeister vorbei und schaut sich das ganze mal an bei mir.
Hoffentlich nicht der Meister, der "damals" den Staberder nicht mit dem Potentialausgleich verbunden hat.... :rolleyes:
Aber sonst ist das sicher für dich der sicherste Weg! Viel Erfolg!

73! Klaus.

DF3KV

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44

Sunday, January 24th 2010, 12:51am



Meines Wissens darf auf der Sekundärseite des Netzgerätes, sprich an den Funkgeräten, kein Schutzleiter des PEN-Netzes angeschlossen sein. Sonst ist keine völlige Potentialtrennung zwischen Primärseite und Sekundärseite gegeben. Genau nachzulesen ist sowas aber in den VDE-Vorschriften.


Das wird mit Sicherheit nicht so sein, der Schutzleiter dient dem Berührungsschutz, das Potenzial liegt zwischen N und L.
Das Funkgerät selbst ist bei ordnungsgemässer Kabelinstallation ohnehin über den Koaxaussenleiter am Potenzialausgleich geerdet.

73
Peter

45

Sunday, January 24th 2010, 10:25am

Stehen in dem Shack 230V-Funkgeräte? 12V-Funkgeräte werden üblicherweise über einen Trenntrafo versorgt. Der macht Potentialtrennung zwischen 230V-Seite und 12V-Seite. Machen übrigens auch diese elektronischen Netzteile (ugs.: "Schaltnetzteile"). Das ist Schutzklasse II "Schutzisolierung". Meines Wissens darf auf der Sekundärseite des Netzgerätes, sprich an den Funkgeräten, kein Schutzleiter des PEN-Netzes angeschlossen sein. Sonst ist keine völlige Potentialtrennung zwischen Primärseite und Sekundärseite gegeben. Genau nachzulesen ist sowas aber in den VDE-Vorschriften.

73s, Dany

Hallo Dany,

ich fürchte das stimmt so nicht. Ein Transformator ist nicht gleich ein Trenntransformator. Ein richtiger Trenntransformator muss gewisse Bedingungen an die Wicklung erfüllen die es sicher bei keinem der üblichen Netzgeräte gibt. Trenntransformatoren sind in der Regel auch 1:1 übersetzt. Heisst 230V rein und hinten "sicher getrennt" wieder raus. Dann hat das angeschlossene Gerät in der Tat keine Erde. Allerdings auch nur solange es bei einem Gerät bleibt. Mehrere an einen Trenntransformator angeschlossene Geräte müssen auch einen Potenzialausgleich untereinander haben.

Das alles beisst sich aber auch wieder mit der Erde die ja dann im Fall des Kollegen über den Staberder zur Antenne und dann über den Koaxialschirm zu den Geräten kommt und dort endet.

Ich fürchte das ist nicht zielführend.

73, Heinz

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46

Tuesday, January 26th 2010, 7:26pm

So. Heute war der Haus- und Hofelektromeister da.
Ich habe ja geschrieben, dass ich in einem Reihenwohnhaus wohne. Bei uns in Haus gibt es gar keine eigene PAS.
Es gibt nur eine im vordersten Haus und von dort gehen jeweils 16² Leitungen in die einzelnen Häuser. Dort dann in den Sicherungskasten auf die Verteilerschiene von wo aus es dann im ganzen Haus verteilt wird.
Da bei uns die Heizungsrohre komplett aus Kunststoff sind ist dort natürlich auch nix angeschlossen.
Wir haben jetzt einen Möglichkeit gefunden eine 10² Leitung in den Dachboden zu bekommen. Diese wird dann auf die Verteilerschiene im Sicherungskasten geklemmt und hat somit ja Kontakt zur PAS. Der Meister hat heute so ca. 45 min lang gemessen und Test gemacht.
Im Shack machen wir dann eine Erdungsschiene auf die ich dann die Geräte und die Schirmung der Antennenleitungen klemme.
Soviel zur Erdung.
Jetzt gehts ja noch um den Antennenmast.
Auch da hat er gemessen und und und. Ergebnis: Die Erdung (Staberder) langt voll und ganz aus. Da unsere Häuser keine Blitzschutzanlage haben langt es, laut seiner Aussage, den Staberder mit 16² anzufahren (das ist ja auch bereits geschehen)

Also werd ich in den nächsten Tagen das Kabel verlegen und dann den Elektriker alles anschließen lassen.

73 de DO9TNT
Tom

47

Tuesday, January 26th 2010, 7:47pm

Ehm... will dir nicht reinreden, aber lass dir mal die Nachlesestellen gleich mit geben!
Also nach welchen einschlägigen Vorschriften das errichtet ist... spätestens auf der Rechnung...also welche DIN /EN in Anwendung gebracht worden ist.

Ausserdem bildet es etwas :).
Fred

DK6AO

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48

Tuesday, January 26th 2010, 8:12pm

Es gibt nur eine im vordersten Haus und von dort gehen jeweils 16² Leitungen in die einzelnen Häuser.
Also gibt es einen Potentialausgleich!

Die Erdung (Staberder) langt voll und ganz aus. Da unsere Häuser keine Blitzschutzanlage haben langt es, laut seiner Aussage, den Staberder mit 16² anzufahren (das ist ja auch bereits geschehen)
Das ist so im Prinzip auch okay! Eine Blitzschutzanlage ist in der Tat nicht vorgeschrieben. Aber eine blitzstromtragfähige Erdung (16² Kuperferader, keine Litze, oder Equivalent in Alu) wie bei dir, wenn sie denn Messtechnisch okay ist.!
Nur: Der Tiefen-/Staberder muss (!!) mit dem vorhandenen Potentialausgleich verbunden werden! Stichwort: POTENTIALAUSGLEICH

Wenn das dein Elektromeister anders sieht, lass dir alles genau (!) schriftlich bestätigen. Damit bist Du (vielleicht) im Schadenfall raus. Ich drück Dir die Daumen!


73! Klaus, DK6AO.


ps.s. blöde Frage, die evtl. schon beantwortet wurde: wozu benötigst Du einen Potentialausgleich (= Erdung) in deinem Funkraum? HF-Erdung? Berührungsschutz?

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49

Wednesday, January 27th 2010, 12:02am

Die frage wäre jetzt immernoch:

Warum sollte es nicht erlaubt sein für die Funkgeräte + Antennenanlage einen gesonderten PA zu machen ?

Angenommen vom Haus A sind es 100m bis zum Gartenhaus B dort ist die Funkanlage installiert.
Als zuleitung liegt ein 4x16mm² (TN-C Netz L1/L2/L3/PEN) an dem Verteiler von dort wird ein Tiefenerder geschlagen und gemessen.
Ab hier beginnt selbstverständlich die aufteilung in PE und N (TN-C-S Netz)

Hier ist doch der PA des Gartenhauses B zwangsläufig mit dem PA des Hauses A Verbunden über den PEN der Leitung zum Anschlusspunkt. (Hausanschlusskasten bzw. Haupt;Unterverteiler)

__

Fall 2: Gartenhaus B hat gar kein Strom !
Der OM Funkt mit Akkus und möchte dennoch seine Geräte + Mast und Antenne etc. Erden
Tiefenerder in den Boden hauen Messung machen etc.

Das kann doch nicht illegal sein auf dem Feld einen Erder zu hauen ohne gleich eine Verbindung mit dem Nächsten PA machen zu müssen ?

Über Antworten würde ich mich freuen

Mfg Andreas

DK6AO

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50

Wednesday, January 27th 2010, 9:14am

Gartenhaus B dort ist die Funkanlage installiert.
Ja! Kein Problem! Hier ist das sogar richtig, weil Du ein gemeinsames Potential in einem Haus hast. Anders wäre es nun, wenn Du dir von diesem Gartenhaus B (mit seiner Antennenanlage) eine Antennenleitung ist das eigentliche Wohnhaus ziehst (oder umgekehrt), dir also damit ein zweites Potential schaffst. Dann wieder: gemeinsamer Potentialausgleich!

Fall 2: Gartenhaus B hat gar kein Strom !
Dann stellt sich die Frage eines örtlichen Potentialausgleich im Sinne der DIN/VDE 0100 eh nicht! Wohl aber 0855!


Im Zweifelsfall immer eine zuverlässige und in das Installateurverzeichnis des zuständigen Versorgers eingetragene Elektrofirma beauftragen. Fehlerhafte Eigenarbeiten an Elektroanlagen (der PA gehört dazu!) könnten im Versicherungsfall zum Problem werden!


73! Klaus.

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51

Wednesday, January 27th 2010, 12:10pm

So. Heute war der Haus- und Hofelektromeister da.
Morn Tom,

dein Meister hat technisch recht und ist geschäftstüchtig dazu :-)

Als Potentialausgleich wird eine elektrisch gut leitfähige Verbindung bezeichnet, die unterschiedliche elektrische Potentiale alles metallischen in einer Hausinstallation vermeidet. Dabei wird alles an der Potentialausgleichsschiene (PAS) angeschlossen, z.B. Wasser- / Heizungsrohre, Fundmenterder, Badewannen, Duschtaschen und alle grösseren leitfähigen Bauteile. Oder trivialer ausgedrückt: Alles was aus welchen Gründen immer ein elektrisches Potential annehmen kann, wird auf das gleiche Potential gelegt wie die Personen haben, die dazwischen herumlaufen. Die PAS ist in der Regel im Keller oder wenn nicht anders möglich in der Unterverteilung. Dort, wo der PEN des EVU in PE (grüngelb) und N (blau) aufgetrennt werden.

Das bedeutet aber nicht, dass restlos alles metallische im Haushalt an die PAS muss. Das gibt's in grossen Industrieanlagen, Fabriken. Im Haushalt gibt's dafür die Schutzmassnahme "Schutzleitung". Also die mit dem "grün-gelben". Wäre ja Unsinn alle Kleingeräte mit 'nem 16qmm zum Keller anzuschliessen.

Es reicht völlig wenn Stehlampen, Kühlschränke, Staubsauger einen Schutzleiter haben. 12V-Funkgeräte, Notebooks haben in der Regel durch das Netzteil eine Schutztrennung. Die brauchen gar nichts weiter. Dann gibt's noch die Schutzmassnahme "Schutzisolierung", die bei den meisten Haushaltsgeräten vorherrscht, wie Fön, Bohrmaschine, Kaffeemaschine, Mixer, etc. Die haben weder einen Schutzleiter, noch die Möglichkeit an die PAS angeschlossen zu werden.

Aus VDE-Sicht braucht eine moderne Funkanlage keinen Einbezug in den Potentialausgleich. (Höchstens, wenn du ein Regal voller Bootsanker aus Stahlblech betreibst :-). Auch hochfrequenztechnisch würde durch die Induktivität der Leitung zur PAS im Keller keinerlei Wirkung entstehen. Das einzige, was von der Funkanlage an die PAS sollte ist der Antennenmast.

Alles andere ist redundant, vielleicht sogar ein wenig von den Versicherungen erzeugte Paranoidität.

73 de Chris
(aus dem Neandertal)

DK6AO

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52

Wednesday, January 27th 2010, 1:13pm

Aus VDE-Sicht braucht eine moderne Funkanlage keinen Einbezug in den Potentialausgleich.
Sehe ich genau so. Deshalb fragte ich ja auch, warum der OM überhaupt einen Anschluss an den Potentialausgleich im Funkraum braucht.
Das einzige, was von der Funkanlage an die PAS sollte ist der Antennenmast.
Korrektur: Der Antennemast auf dem Dach muss (nicht sollte...) Blitzstromtragfähig an den PA!


f.d.B. Klaus.

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53

Wednesday, January 27th 2010, 2:24pm

Korrektur: Der Antennemast auf dem Dach muss (nicht sollte...) Blitzstromtragfähig an den PA!
Hallo Klaus,

wie im richtigen Leben - halbrichtig. Der Antennenmast MUSS an den Potentialausgleich, der aber nicht blitzstromfähig sein muss/kann.

Ob du einen echten Blitzschutz nach VDE0185/EN62305 brauchst, hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab, e.g. Grösse/Höhe der Antenne, ggf. besondere Versicherungsauflagen. Eine halbwegs normale AFU-Antennenanlage, auch ein 5-ele-tribander auf einem Einfamilienhaus, braucht keine Blitzschutzeinrichtung. Das wäre fatal für uns Funker, denn das kostet ernsthaft Geld. Du brauchst Fangmasten und kräftige Ableitungen ausserhalb des Gebäudes. Mit 10qmm ist da nix drin.

Wie sähe das aus? Die Leitung zur PAS darf innerhalb des Gebäudes gelegt werden, hat aber keinen Blitzschutzcharakter.

73 Chris

DK6AO

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54

Wednesday, January 27th 2010, 2:31pm

wie im richtigen Leben - halbrichtig. Der Antennenmast MUSS an den Potentialausgleich, der aber nicht blitzstromfähig sein muss.
Hallo Chris!

Ich meinte auch keine Blitzschutzanlage! Die ist in der Regel nicht gefordert. Das stimmt.... Aber: VDE 0100/0185 (ich möchte nicht nachgucken... nix Lust) fordert bei der Einbeziehung von Antennenanlagen in den Potentialausgleich das die Ableitung "Blitzstromtragfähig" ist. Gefordert 16² Kupfer aber Draht, keine Litze! Dass das eine Blitzschutzanlage nicht ersetzt ist klar. Man möchte wohl vermeiden, das sich im Fall der Fälle die Ableitung sofort explosionsartig verabschiedet. Deswegen "Blitzstromtragfähig".... stammt nicht von mir ;)

Wenn wir jetzt noch über Blitzschutzanlagen schreiben sollten... puhhhh, bitte nicht!

73! Klaus.


Nachtrag weil schnell gefunden:
Antennen müssen immer in den Potentialausgleich einbezogen werden, und
die bei einem Einschlag in die Antenne auftretenden Blitzströme müssen
sicher in die Erde abgeleitet werden. Der Unterschied der beiden
Maßnahmen zeigt sich in der Praxis im Leitungsquerschnitt: Leitungen,
die Blitzströme führen, sind "dick", Leitungen für den
Potentialausgleich sind "dünn". Typische Querschnitte für
blitzstromdurchflossene Kupferleiter sind 50 mm² (VDE 0185-305-3) bzw.
16 mm² (VDE 0855-1), bei Potentialausgleich 6 mm², teilweise 16 mm²
(VDE 0185-305-3) bzw. 4 mm² (VDE 0855-1).


Quelle: Vortrag Blitzschutz VDE Schulungszentrum Frankfurt 10/2008. 6AO.
Mit "Unterschied der beiden Massnahmen" ist Blitzschutzanlage und Potentialausgleich gemeint.

This post has been edited 2 times, last edit by "DK6AO" (Jan 27th 2010, 2:46pm)


Posts: 344

Location: Neandertal Mettmann, Neandertal

Occupation: Elektromeister, IT-Ingenieur

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55

Wednesday, January 27th 2010, 2:53pm

OK Klaus, dann sind wir uns völlig einig. Nur der Ausdruck "blitzstromfähig" ist mir unklar. Dafür reicht meiner Ansicht nach ein 16qmm nicht. Das müsste was aus 8-10mm Stahl sein, der mechanisch an der Aussenhaut des Gebäudes gut befestigt wird. Oder?

Nevertheless, nochmal zurück zur ursprünglichen Frage von Tom. "Erdung im Shack". Fazit dieses Threads, eine normale moderne AFU-Stelle angenommen. (also nicht die von Peter, DF3KV :-)

- Keine Blitzschutzanlage nach VDE notwendig (i.d.R.)
- Einbezug der AFU-Stelle in den Potentialausgleich nach VDE nicht notwendig
- Antennenmast muss mit 16qmm an die Potentialausgleichsschiene
- Erdung der AFU-Geräte an der PAS dient dem Wohlbefinden des Betreibers :-)
- Als HF-Erde taugt die lange PAS-Leitung auch nicht

Also: Den Transceiver auf den Tisch. Fertig. Funken.

Grüsse, Chris aus dem Neandertal

DK6AO

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56

Wednesday, January 27th 2010, 2:56pm

Dafür reicht meiner Ansicht nach ein 16qmm nicht.
Nach Ansicht des VDE schon :D und kann innerhalb des Gebäudes verlegt werden!

So, genug geschrieben. Solche Threads werden sonst zuuu lang.....

57

Wednesday, January 27th 2010, 3:11pm

Die frage wäre jetzt immernoch:

Warum sollte es nicht erlaubt sein für die Funkgeräte + Antennenanlage einen gesonderten PA zu machen ?
....
Über Antworten würde ich mich freuen

Mfg Andreas

Ein Beispiel (schon arg alt) ... gemessen:
Spannung zwischen Neutralleiter (NULL) und Erder ca. 0.8 Volt
Strom zwischen Nulleiter und Erde ca. 16 Ampere (10 % Merkfehler :) )
[damals war noch fast alles mit Schutzmassnahme Erdung oder klassische Nullung ein druchgehender extra Schutzleiter war noch nicht "erfunden"]
Wir waren damals mit der Clubstation fast am Ende einer gut (hinter uns) belasteten Freileitung, und hatte von dem weggerissenen Nachbarhaus eine sehr gute Erde ( flächige Blitzschutzerde) an der auch das Blitzschutzsystem underer Baracke dran war....

Ohne Potentialausgleich wären dann wohl die 16 Amps über die Schutzleiter der Geräte ( 0.75...1.5 qmm) geflossen, das System lag ja für/wegen HF an Erde (Antennen usw.). ... damit hat sich die Frage nach dem Warum wohl erledigt. Der PA soll genau das verhindern .... und wo keine Potentaildifferenz herkommen kann, brauchts auch keinen PA... ( im Garten mit selbstgedieseltem Strom.. womöglich noch Schutztrennung..).
Ansonsten: Text von DK6AO ( vor mir) lesen. Das sollte dir der Fachmann alles aus dem Hut erzählen können, welche Norm mit welchem Inhalt. Wenn er das nicht kann, wäre ich misstrauisch :)

73
Fred
ps: alles kein Problem, wenn auf dem Kabelaussenleiter kein Strom zum Mast fliesst, wäre aber eher die Ausnahme.

58

Wednesday, January 27th 2010, 3:12pm

Die frage wäre jetzt immernoch:

Warum sollte es nicht erlaubt sein für die Funkgeräte + Antennenanlage einen gesonderten PA zu machen ?
....
Über Antworten würde ich mich freuen

Mfg Andreas

Ein Beispiel (schon arg alt) ... gemessen:
Spannung zwischen Neutralleiter (NULL) und Erder ca. 0.8 Volt
Strom zwischen Nulleiter und Erde ca. 16 Ampere (10 % Merkfehler :) -> war schon richtig viel für dünne Drähte )
[damals war noch fast alles mit Schutzmassnahme Erdung oder klassische Nullung ein druchgehender extra Schutzleiter war noch nicht "erfunden"]
Wir waren damals mit der Clubstation fast am Ende einer gut (hinter uns) belasteten Freileitung, und hatte von dem weggerissenen Nachbarhaus eine sehr gute Erde ( flächige Blitzschutzerde) an der auch das Blitzschutzsystem underer Baracke dran war....

Ohne Potentialausgleich wären dann wohl die 16 Amps über die Schutzleiter der Geräte ( 0.75...1.5 qmm) geflossen, das System lag ja für/wegen HF an Erde (Antennen usw.). ... damit hat sich die Frage nach dem Warum wohl erledigt. Der PA soll genau das verhindern .... und wo keine Potentaildifferenz herkommen kann, brauchts auch keinen PA... ( im Garten mit selbstgedieseltem Strom.. womöglich noch Schutztrennung..).
Ansonsten: Text von DK6AO ( vor mir) lesen. Das sollte dir der Fachmann alles aus dem Hut erzählen können, welche Norm mit welchem Inhalt. Wenn er das nicht kann, wäre ich misstrauisch :)

73
Fred
ps: alles kein Problem, wenn auf dem Kabelaussenleiter kein Strom zum Mast fliesst, wäre aber eher die Ausnahme.

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