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Sprich: EA/Callsign/mm etc. wäre prinzipiell nicht zulässig, so erinnere ich mich auch aus der Prüfungsvorbereitung. Problem: IARU etc. haben hierzu nichts vermerkt, oder ich bin zu blöd zum Suchen.
73 Jan

This post has been edited 1 times, last edit by "DC4LO" (Sep 6th 2010, 7:33pm)
Hallo zusammen,
der (international gebräuchliche und damit nach deutschem Recht zulässige) Rufzeichenzusatz /mm kennzeichent eine Amateurfunkstation an Bord eines Schiffes auf hoher See. "Auf hoher See" bedeutet aber gleichzeitig, dass es kein nationales Recht gibt und damit kein Präfix vor das Call gestellt werden darf.
Zugleich gilt an Bord eines Schiffes das nationale Recht des Stattes, unter dessen Flagge das Schiff fährt. Und das bedeutet, dass dan auf einem Schiff unter deutscher Flage auch die AFuV gilt, also ein Inhaber einer Klasse-E-Zulassung darf Betrieb machen auf 160, 80, 15, 10, 2m und 70 sowie 3cm.
//mod on: geändert 23 auf 3cm für DO. mod off //

Ja auf kommerziellen Passagierpötten wird die Schiffsführung kaum Afu-Betrieb zulassen. Sowas geht eher auf Frachtschiffen oder Tankern. Alle die ich /mm gearbeitet habe waren auf silchen Pötten ...... Die AIDA-Leute haben wohl Angst um ihr bischen Elektonik
cu![]()
