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Beitragsbescheid von der RegTP

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1

Saturday, January 22nd 2005, 12:41pm

Beitragsbescheid von der RegTP

Moin,

heute morgen lag er im Briefkasten: Der Beitragsbescheid der RegTP für 2003 und 2004. Zu zahlen: 46,40 €
Davon entfallen nur 6,60 € für den Frequenznutzungsbeitrag und ganze 39,80 für die EMV.
Wer hats auch schon bekommen?

Beste Grüße, Marek
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2

Saturday, January 22nd 2005, 3:15pm

Moin Marek,

ich hab heute ebenfalls meinen Beitragsbescheid erhalten.
Wie ist das eigentlich geregelt, zahlen Klasse 3 Inhaber weniger Beitrag als die anderen Klassen?
Wenn ja, wie wird es bei einer Aufstockung geregelt?

73 de Thorben
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3

Saturday, January 22nd 2005, 7:31pm

Wenn ich richtig infomiert bin zahlt jeder den gleichen Betrag.
Ich habe die Rechnung auch erhalten mit dem selben Betrag
von 46,40 Euro.
vy 73 Rudi
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CW RULEZ

4

Saturday, January 22nd 2005, 11:50pm

Hallo an alle OMs!!!
Ich bin klasse 3ler und muss (nur) ca 17 € bezahlen und hab auch von anderen von demselben Betrag gehört...
73 de FLO

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5

Sunday, January 23rd 2005, 10:11pm

Hab zwar meinen Bescheid noch nicht bekommen, aber wenn man das hier so ließt, sollte man doch gleich einmal einen Widerspruch einlegen wegen Verstoß gegen das Gleichheitsprinzip ... :D
... aus dem Winterschlaf erwacht, weiter mit Frühjahrsmüdigkeit hinein ins Sommerloch um dann mit Herbstdepressionen dem Winterschlaf entgegenzufiebern.

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DG2MKV

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6

Monday, January 24th 2005, 1:14am

hallo leute

ich habe den wisch auch bekommen der betrag ist genau 46,40 euros

obwohl ich keine selbstzerstörung abgegeben habe ergo bin ich als DO inhaber zu zählen da ich ja somit nur 10W ERP mache :) denn ohne die abgabe der erklärung rechnen die ja das ich diese einhalte
da aber der betrag erhoben wird wie bei einem der die erklärung gemacht hat sehe ich mich nun nicht mehr gezwungen die 10W ERP einzuhalten ich hab ja bezahlt als einer der die erklärung abgegeben hat
ergo sollte ich nur den betrag zahlen wie eine do station also wie der do1flo die 17 euros

die haben doch alle was an der klatsche X( X( X(
73 de Chris
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7

Tuesday, January 25th 2005, 2:07pm

So sehe ich das auch,
bin auch "nur" qrp-Funker auf allen Bändern,
wäre mit den 17 € auch "zufriedener"...

Na ja, Frequenznutzung OK, aber EMV-Abgabe zu hoch!

Grüßle
Aus dem Schwabenland! (woher auch sonst :P )
QRP war gestern. Was kommt morgen ???

8

Tuesday, January 25th 2005, 3:46pm

Die Frequenznutzungsgebühren nach TKG sind ja noch in Ordnung, aber die EMVG-Gebühren sind schlichtweg happig.
Da ich auch nur Klasse-3-Inhaber bin, frag ich mich, wie es kommt, dass DO1FLO nur 17 € zahlen muss ?

73
Einfache Leute haben die Arche Noah gebaut - Fachmänner die Titanic

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9

Tuesday, January 25th 2005, 5:39pm

hallo zusammen

nach einiger überlegung ist mir noch aufgefallen das natürlich ein KL.2 oder 1 inhaber wenn er portabel oder mobil ist auch seine leistung ausreitzen kann im gegensatz zum DO da bleibt es auch mobil oder portabel bei 10W erp

selbstzerstörung hin oder her

aber trotzdem finde ich es ein wenig happig

:(
73 de Chris
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10

Tuesday, January 25th 2005, 8:00pm

Beitragsbescheid von der RegTP

Hallo Zusammen,

toll wie kollektiv Ihr Euch über einen Ausnahmefall des Gebührenbescheides von DO1FLO aufregen könnt. Habt Ihr vielleicht schon mal Überlegt das FLO noch gar nicht so lange funkt, wie der Bescheid als Rechnung darstellt? Darüber hat FLO keine Aussage gemacht.
Die Frage stellt sich eher, zahlen Mobilfunkgesellschaften (neudeutsch: Handyprovider und Netzbetreiber) eigentlich auch EMV- Abgaben für Verunreinigung des deutschen Luftraumes mit HF? Oder wird da nur ein Verband aus Amateuren und Bastlern zur Kasse gebeten. Das wäre doch eher ein Anlaß mal ein paar Zeilen zu verschwenden.

vy 73 de Harald dd1td

11

Tuesday, January 25th 2005, 8:11pm

RE: Beitragsbescheid von der RegTP

Quoted

Original von dd1td
Die Frage stellt sich eher, zahlen Mobilfunkgesellschaften (neudeutsch: Handyprovider und Netzbetreiber) eigentlich auch EMV- Abgaben für Verunreinigung des deutschen Luftraumes mit HF?


Ja und nicht nur das, die Kommerziellen dürfen sogar eine Standortbescheinigung anfertigen lassen, da kommen schnell 4 bis 5-stellige Beträge zusammen...

Beste Grüße, Marek
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12

Tuesday, February 8th 2005, 3:39pm

Moin,

ich habe gerade den genannten Bescheid per Scan + Mail bekommen und bin beim Googlen auf das Board hier gestossen :).

Wuerde gern mal Eure Meinung hoeren.

Ich bin seit 2001 in Singapore wohnhaft, mittlerweile Permanent Resident, und habe seit 4 Jahren keinen Funken HF in Europa versprueht. Allerdings hab ich auch meine Lizenz nicht zurueckgegeben (wozu auch) und das resultiert nun in dem Beitragsbescheid, der an die Adresse meiner Eltern ging.

Laut § 3 Abs. 5 AFuG heisst es: "Die im Frequenznutzungsplan (§ 46 des Telekommunikationsgesetzes vom 25. Juli 1996 - BGBl. I S. 1120) für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzen gelten einem Funkamateur mit Wohnsitz in Deutschland als zugeteilt, wenn ihm ein oder mehrere Rufzeichen zugeteilt worden sind."

Da der Wohnsitz in DL nicht vorhanden ist, ist somit auch die Rechtsgrundlage fuer den Beitragsbescheid hinfaellig. Wie wuerdet ich euch verhalten? Werde wohl ein Schreiben aufsetzen mit entsprechendem Inhalt und auch rueckwirkend die bereits bezahlten Gebuehren fuer 2001/2002 zurueckfordern.

Waere fuer ein paar Meinungen dankbar!

Gruss aus Singapore!
Mac

13

Tuesday, February 8th 2005, 4:48pm

Hallo Mac,

hast du denn der RegTP mitgeteilt, dass du nun im Ausland wohnst? Weil wenn man mehr als 3 Monate an einem anderen Ort wohnt oder allgemein umzieht, hat man der RegTP innerhalb von 14 Tagen dies schriftlich mitzuteilen.

73 Thorben
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14

Tuesday, February 8th 2005, 4:58pm

Hi Thorben,

das duerfte wohl nur relevant werden, wenn man an einem anderen Ort Amateurfunk-Aktivitaeten aufnimmt. Ist bei mir klar nicht der Fall. Fuer die "rechtlichen Erreichbarkeit" hat das keinen Einfluss, da ich meine Post ja nach wie vor bekomme. Ich vergleiche das mal mit einem Admin-C Eintrag bei einer Domainregistrierung.

Was letztendlich zaehlt, ist das der Wohnsitz in DL nicht vorhanden ist und damit die Grundlage fuer die Gebuehrenerhebung nicht vorhanden ist. Mag natuerlich sein, dass ich eine entsprechende Frist nicht eingehalten habe. Das hat aber fuer den Beitragsbescheid selbst keinerlei Relevanz.

Gruss,
Mac

P.S. haettest Du evtl. einen Link mit dem genauen Wortlaut der "Ummelde-Bedingungen". Ich muss mich mal ein bisschen auf den aktuellen Stand bringen :)

This post has been edited 1 times, last edit by "DL4AKB" (Feb 8th 2005, 5:03pm)


DO1YAO

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15

Tuesday, February 8th 2005, 5:44pm

Wenn man Dir aber die Rechnung zu Deinen Eltern sendet, gehe ich mal davon aus, das dort zu letzt Deine AFU-Stelle gemeldet war. Da nach Deinen Aussagen der Bescheid dort landete und nicht in Singapore, nehme ich mal an, das Du der Meldepflicht nicht nach gekommen bist!

Auch wenn Du keine "HF versprüht" hast, kannst Du zu den Kosten heran gezogen werden, wenn Du die Meldung versäumt hast.

Ist genauso wie bei einer betriebskostenabrechnung in einem Mehrfamilienhaus, kannst auch nicht z.B. sagen "Zahl ich nicht, da ich kein Licht im Treppenhaus abends beim hochlaufen in den 6.ten Stock benutzt habe ...!"

Man kann hier aber nur spekulieren ...
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16

Tuesday, February 8th 2005, 5:50pm

Hi Alexander,

ja, stimmt schon. Hatte ja den Beitrag vor 2 Jahren auch bezahlt und mich nicht weiter drum gekuemmert. Aber ich hab nun auch weiterhin keine Lust fuer etwas abgezockt zu werden, was ich nicht in Anspruch nehme.

Sicherlich sind die 40 Euro nicht wert auf die Barrikaden zu gehen und ich nehme auch an, dass die Sachbearbeiter durch meinen Request komplett aus der Bahn geworfen werden :P. Drum auch meine Frage nach euren Meinungen.

Ich werde mal ein nettes Schreiben aufsetzen und sehen, wie sich die Sache entwickelt. Ein interessanter Sachverhalt ist es auf jeden Fall ;)

Gruss,
Mac (muss jetzt ins Bett)

DH0LS

Unregistered

17

Wednesday, February 9th 2005, 12:48am

Hallo Freaks,
man kann ja über den Beitrag (für ZWEI Jahre)
streiten, aber ich erinnere daran, daß das alles mal
viel teurer werden sollte. Damals haben viele Eingaben und "Zahlungen unter Vorbehalt" schlimmeres verhindert.

Falls es Möglichkeiten gibt, die derzeitigen Beiträge
im Rahmen einer Sammelklage nochmal anzugehen,
kann man das sicherlich tun, aber obs noch billiger wird,
das bezweifle ich...

Ich bin aber für eine Unterscheidung der Beiträge
für QRP und QRO-Stationen.

73 de Jens dh0ls

18

Wednesday, February 9th 2005, 7:34pm

Hallo OM,s

Quoted

Ich bin aber für eine Unterscheidung der Beiträge

Quoted

für QRP und QRO-Stationen



Eine SEHR GUTE IDEE......

Warum muss ein DOler das gleiche bezahlen????? X( X( X( X(

Beim bezahlen, wird die Klasse 3 mit den Klassen 1-2
gleich gestellt...NUR BEIM FUNKEN NICHT :laugh: :laugh:

ECHT DEUTSCHLAND!!!! X( X( X( X(


73 de Stefan,DO1SGL

19

Wednesday, February 9th 2005, 7:48pm

Quoted

Original von DO1SGL

Warum muss ein DOler das gleiche bezahlen????? X( X( X( X(



Weil du genau das gleiche Recht hast, den Dienst der RegTP im Störungsfall in Anspruch zu nehmen, nur dafür ist nämlich der EMV-Beitrag.

Der Frequenznutzungsbeitrag ist was anderes, und sofern ich weiß mussten C-Lizenzler genausoviel wie B- und A-Lizenz zahlen, und das waren damals sogar noch 5,- DM im Monat. Von daherein würd ich sagen, der Frequenznutzungsbeitrag ist pro zugeteiltem Rufzeichen zu entrichten, unabhängig von der CEPT-Klasse. Ausnahmen mag es wohl bei Klub- und automatischen Stationen geben...

Beste Grüße, Marek
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20

Wednesday, February 9th 2005, 8:40pm

hallo zusammen

Quoted

Der Frequenznutzungsbeitrag ist was anderes, und sofern ich weiß mussten C-Lizenzler genausoviel wie B- und A-Lizenz zahlen, und das waren damals sogar noch 5,- DM im Monat.


na ja marek soweit ich noch weiß waren des 5 dm beim cb-funk für die AM geschichte
und 3 dm für dem amateurfunk im monat

na ja aber sogesehen haste recht
zahlem muß man es so oder so da kommt man nicht drumherum
egal wie sie es nennen oder auslegen .....
73 de Chris
DG2MKV


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