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Und hier steht es: http://www.bielefeld.ihk.de/fileadmin/re…bauordnung1.pdf
S. 54 Punkt 18
Das scheinen viele falsch zu interpretieren. Entweder lässt man es gleich oder man stellt einen ordentlichen Bauantrag. Dann darf es vielleicht auch was höheres sein![]()

Hallo
bei einem befreundeten OM war der Fall so: der Nachbar hat eine Anzeige gemacht, das Bauamt kam und hat gemessen, Ergebniss war das der bestehende Gittermast inkl. Plattform (oberkante Handgriff) zwar 10m war aber dort noch ein Pneumatikmast eingebaut wurde und so der Mast auf ca.25m kam. Die Abspannungen waren nach Vorschrift. Da das obere Teil jederzeit einfahrbar ist (max. Höhe 10m) ist dies dann Genehmigungsfrei.
Aber nur dann wenn er niemals ausgefahren wird[.
Oder steht der Giitermmast ohne Gründung, also nur Portabel?
Nach dieser Info wollte ich auf Nummer sicher gehen und habe bei mir in Glashütte nachgefragt. Mein Mast ist 15m hoch aber er ist beweglich und voll einfahrbar und daher Genehmigungsfrei.
also kann ich das so verstehen das wenn ich einen 25gittermast habe der einfahrbar ist wäre dieser Genehmigungsfrei. Der Hummeltower steht ja fest und nur der Schlitten bewegt sich also mit Antenne max. 10m Höhe.
73 Ronny
Quoted
Im Moment schwanke ich zwischen einem Hummelmast Junior und dem MC-1000 von WIMO
Wer hatt Erfahrungen und kann mir Tipps geben?
einen solchen haufen geld wuerde ich anders investieren.
voellig irre die preise fuer ein paar aluprofile, schrauben und eine handvoll kugellager.
alles in allem steht das in KEINEM verhaeltnis zur hoehe.
Wieso soll die Schlittenkonstruktion die Antennenmöglichkeiten einschränken ? Kannst du das mal näher erklären ?