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Funkequipment an der Grenze anmelden??

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Sunday, February 28th 2010, 9:25am

Funkequipment an der Grenze anmelden??

Hallochen..
Ich bin über Pfingsten mal wieder in Bosnien.
Ich möchte diesesmal aus E7 überwiegend Digital QRV sein. (alle Betriebsarten was MixW kann)(PSK, RTTY, HELL, OLIVIA, u.s.w.)
Ich möchte das mit meinem eigenen Equipment machen, das ich mit nach Bosnien nehme.
Meine Frage nun...
Muss ich das Funkequipment an der Grenze anmelden??
Gibt es vielleicht irgendwo Anmeldeformulare zum Download?
Ich weis, Bosnien ist CEPT, aber an der Grenze haben die keine Ahnung was das ist.
Ausserdem habe ich den Nachteil, dass ich einen Grenzübergang der "Rep. Srpska" benutze, und dort die Grenzer gerne mal den "Breiten" markieren....
Hat hier vielleicht jemand ne Info für mich??

73.. Günne
QRV als E7/DL2MHA vom 01. bis 15. September 2012

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2

Sunday, February 28th 2010, 9:33am

vielleicht wäre es eine Idee, hier eine Nämlichkeitsbescheinigung zu besorgen , bei Nicht-EU Ländern kann das helfen.
Frag dochmal die serbischen Behörden in der Richtung nach.
73 de Volker, DL 1 VAW
______________________________________________


3

Sunday, February 28th 2010, 11:32am

Hallo Günter,
wie es Volker schon schrieb, ist eine Nämlichkeitsbescheinigung von Vorteil. Dafür brauchst Du die Rechnungen mit eingetragener Serien-Nr. Einen Download des Formulars gibt es nicht. Du bekommst sie beim nächsten Zollamt und es kostet nichts. Als Anregung solltest Du mal hier lesen: http://www.dslr-forum.de/showthread.php?t=124044

73
Gerhard

4

Sunday, February 28th 2010, 12:47pm

Hallo,
bitte nicht durcheinaderbringen..
CEPT gestattet dir zwar das Funken... aber Einfuhr/Ausfuhr von Geräten hat damit nix zu tun. Das sind Zollangelegenheiten... schau mal, was z.B. deutsche und bosnische Webseiten dazu sagen... manchmal ist es besser, vor Ort zum Zoll zu traben, und das zu regeln - oft war es klug die Geräte einfach im Pass einzutragen...

73
Fred

5

Sunday, February 28th 2010, 2:18pm

Hallo..

Danke für die Infos..
So wie ich das sehe, brauche ich für die Nämlichkeitsbescheinigung die Rechnungen meiner Geräte...
Da ist schon das erste Problem...
Ich habe meinen IC706, und das Netzteil vor jahren gebraucht gekauft, und habe hierfür keine Rechnung...
Bleibt mir wohl nur, dass ich bei der Einreise meine Sachen direkt an der Grenze in meinen Pass eintragen lasse....
Problem nummer 2 ist, dass ich eben dieses Funkequipment bis August in Bosnien lassen möchte, da ich im Aug. wieder runterfahre.
Aber vielleicht wird das beim Zoll ja anders behandelt, da wir ein Haus dort haben. (meine Frau ist Bosnierin)
Da bin ich gespannt...Ihr seht es ja dann, on ich im Wasserfall erscheine, oder nicht....hihi

73.. Günne
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6

Sunday, February 28th 2010, 2:54pm

das ist ja ein neuer Aspekt, das hättest du besser gleich erwähnt.

Ruf mal morgen deine örtliche IHK an und frag, ob du als Privatmann für Serbien ein Carnet ATA Verfahren einleiten kannst.
kostet wenig und hilft viel ;)
aber sowas mach ich nur beruflich, nie privat, auch sind mir diese Regionen fremd.
73 de Volker, DL 1 VAW
______________________________________________


7

Sunday, February 28th 2010, 4:59pm

Hallo zusammen,

zum besseren Verständnis: Diese "Nämlichkeitsbescheinigung", auch "INF3" genannt, dient einzig und allein dem Zweck eine vorübergehend ausgeführte Ware abgabenfrei wieder in die EU einzuführen (und nein, eine Rechnung wird hierfür nicht benötigt).

Die Verfahrensweise bei der Einfuhr in ein Drittland sollte (zumindest in Europa) der in der EU gebräuchlichen "vorübergehenden Verwendung" ähneln. Das sollte man am besten vorher mit dem Staat klären in den man reist. So ist es durchaus nicht unüblich eine (Bar-) Sicherheit hinterlegen zu müssen. Ich würde hier mal schriftlich bei der bosnischen Botschaft anfragen. Ansonsten wäre Carnet ATA auch ne Variante (vorausgesetzt Bosnien ist dem ATA Übereinkommen beigetreten).

Viele Grüße,
Mario

df9ic

Unregistered

8

Sunday, February 28th 2010, 5:31pm

Beim Zoll hast Du 2 Aspekte:

- Wiedereinfuhr in die EU im August
- Einfuhr nach Bosnien jetzt

Die vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung (Auskunftsblatt INF 3 für Rückwaren, Vordruck 0329) hilft Dir beim ersten Punkt. Dafür ist es aus gleich, ob Du die Sachen sofort wieder mitnimmst oder später oder jemand anderes. Rechnungen brauchst Du - soweit ich weiss - zum Nachweis, daß die Sachen nicht vorher eingeschmuggelt und rechtmäßig in der EU erworben wurden, ist je nach Wert der Gegenstände Verhandlungssache, ansonsten reicht eine eindeutige Beschreibung des Gegenstands, wo möglich mit Seriennummer. Das Formular mit der Liste und die auszuführenden Gegenstände legst Du einer Zollbehörde vor (kann auch Dein Binnenzollamt sein) und läßt Dir damit bestätigen, daß die Gegenstände aus der EU stammen. Gilt m. W. dann für 3 Jahre, aber auch dort bitte beim Zollamt nachfragen.

Zum zweiten Punkt kann ich nichts sagen, das ist Sache von Bosnien. Die Schweiz z. B. würde vermutlich die Hinterlegung einer Kaution fordern, die Dir bei der Ausreise mit den eingeführten Gütern wieder erstattet wird. Wie man sowas in Bosnien regelt, weißt Du vielleicht besser als ich. ;) - Wenn Du eingereist bist, ist das Thema erledigt, Zoll und Steuern werden immer nur vom Einreiseland, nicht vom Ausreiseland erhoben.

Transit durch Serbien ist dann noch ein ganz anderes Thema.

Gruss Henning

9

Sunday, February 28th 2010, 6:56pm

Hallo Henning...
Früher war das einfacher....
Da hatte ich noch nen bekannten dort, der ziemlich eiflussreich war...
Es war kurz nach dem Krieg, wo alle noch bisschen korrupt waren..hihi
Da wollte mir der Grenzer Ärger machen wegen Funksachen und nem Computer, die ich aber der dortigen Clubstation schenken wollte.
Mein Bekannter hat das dann so geregelt, dass ich am Abend mit den Grenzern einen saufen gehe, und dann war das ganze erledigt.
Leider aber haben sich die Zeiten geändert.
Ich werde mich auf jeden Fall kommende Woche beim hiesigen Zoll schlau machen.
Ich wünsche noch nen schönen Sonntagabend...

73... Günne..
QRV als E7/DL2MHA vom 01. bis 15. September 2012

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