Beim Zoll hast Du 2 Aspekte:
- Wiedereinfuhr in die EU im August
- Einfuhr nach Bosnien jetzt
Die vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung (Auskunftsblatt INF 3 für Rückwaren, Vordruck 0329) hilft Dir beim ersten Punkt. Dafür ist es aus gleich, ob Du die Sachen sofort wieder mitnimmst oder später oder jemand anderes. Rechnungen brauchst Du - soweit ich weiss - zum Nachweis, daß die Sachen nicht vorher eingeschmuggelt und rechtmäßig in der EU erworben wurden, ist je nach Wert der Gegenstände Verhandlungssache, ansonsten reicht eine eindeutige Beschreibung des Gegenstands, wo möglich mit Seriennummer. Das Formular mit der Liste und die auszuführenden Gegenstände legst Du einer Zollbehörde vor (kann auch Dein Binnenzollamt sein) und läßt Dir damit bestätigen, daß die Gegenstände aus der EU stammen. Gilt m. W. dann für 3 Jahre, aber auch dort bitte beim Zollamt nachfragen.
Zum zweiten Punkt kann ich nichts sagen, das ist Sache von Bosnien. Die Schweiz z. B. würde vermutlich die Hinterlegung einer Kaution fordern, die Dir bei der Ausreise mit den eingeführten Gütern wieder erstattet wird. Wie man sowas in Bosnien regelt, weißt Du vielleicht besser als ich.

- Wenn Du eingereist bist, ist das Thema erledigt, Zoll und Steuern werden immer nur vom Einreiseland, nicht vom Ausreiseland erhoben.
Transit durch Serbien ist dann noch ein ganz anderes Thema.
Gruss Henning