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EMVG Beitrag

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1

Monday, November 23rd 2009, 5:05pm

EMVG Beitrag

Hallo,

auf der DARC Website wird über TKG und EMVG Beiträge für die letzten Jahre berichtet, die von den Funkamateuren bald wieder entrichtet werden muss. Ich habe auf der Website der BNetzA nach Informationen gesucht. Auf der DARC Website heisst es ja, dass der EMVG Beitrag jährlich von der BNetzA neu berechnet oder ermittelt werden muss.

Weiss einer wie der EMVG Beitrag berechnet wird, d.h. auf welcher Grundlage?

Hintergrund ist: Ich habe die letzten Jahre eine Vielzahl von Störmeldungen gemacht. In jedem Fall wurden Geräte gefunden die die Grenzwerte um bis zu 60 dB überschritten haben. Da ich nach wie vor mit Störungen leben muss und ich nicht Verursacher der Störungen bin überlege ich mir Widerspruch gegen etwaige EMVG Beiträge zu erheben. Da ich Frequenzen nachweislich nicht nutzen kann, ja sogar weil die Frequenzen von PLC im wahrsten Sinne des Wortes "genutzt werden" ist der EMVG Beitrag eigentlich u.a. von PLC Betreibern zu entrichten, im Störungsfalle jedenfalls am aller wenigsten von mir als Funkamateur.

Wie seht ihr das?

Grüße
Tobias
73 de DF8TH, Tobias

Internet: www.df8th.de
QTH: Neuenburg am Rhein JN37ST

2

Monday, November 23rd 2009, 6:08pm

EMVG Beiträge sind vom jedem Funkamateur zu entrichten, egal ob dieser stört oder gestört wird. Diese Gebühren werden dafür verwendet die Kosten der BNetzA zu decken wenn es um EMV Probleme geht. Deswegen wird auch jährlich der Betrag neu berechnet, da sich jedes Jahr die Sachlage ändert wie oft die BNetzA wegen Störungen ausrückt. Wenn also Funkamateure in einem Jahr mehr "Einsätze" verursachen, müssen die auch entsprechend mehr zahlen. So verstehe ich das Prinzip. Der Gesamtbetrag wird dann eben auf alle Teilnehmer gleichmäßig aufgeteilt. Ich denke nicht dass du Erfolg haben wirst mit einem Widerspruch. Die Gesetzeslage ist eindeutig.
73 de Attila, DL1NUX

Mehr über mich: www.DL1NUX.de

3

Monday, November 23rd 2009, 6:31pm

Wenn elektronische Geräte über den Grenzwerten liegen und dadurch eine Störmeldung verursachen wüsste ich nicht weshalb ich im Nachhinein die Kosten, wenn auch nur zu einem Teil und auf alle Funkamateure umgelegt, tragen soll.
Meine Frage war eben was alles in die Berechnung gehört bzw. auf welcher Grundlage der EMVG Beitrag erhoben wird. Das muss ja irgendwo schwarz auf weiss stehen.
73 de DF8TH, Tobias

Internet: www.df8th.de
QTH: Neuenburg am Rhein JN37ST

DF3KV

Unregistered

4

Monday, November 23rd 2009, 7:14pm

Wenn elektronische Geräte über den Grenzwerten liegen und dadurch eine Störmeldung verursachen wüsste ich nicht weshalb ich im Nachhinein die Kosten, wenn auch nur zu einem Teil und auf alle Funkamateure umgelegt, tragen soll.


Passiert ja gar nicht.
Du trägst nur den Anteil der Kosten der durch Funkamateure verursacht wird.
Deine Entstörungen, die durch andere verursacht wurden, werden durch unsere EMVG Gebühren nicht bezahlt.

73
Peter

5

Monday, November 23rd 2009, 7:54pm

Wenn elektronische Geräte über den Grenzwerten liegen und dadurch eine Störmeldung verursachen wüsste ich nicht weshalb ich im Nachhinein die Kosten, wenn auch nur zu einem Teil und auf alle Funkamateure umgelegt, tragen soll.


Passiert ja gar nicht.
Du trägst nur den Anteil der Kosten der durch Funkamateure verursacht wird.
Deine Entstörungen, die durch andere verursacht wurden, werden durch unsere EMVG Gebühren nicht bezahlt.

73
Peter


Hallo Peter,

es sind keine EMVG-Gebühren sondern EMvG-Beiträge. Ich habe auch geschrieben, dass wir Funkamateure nur einen Teil von den Gesamtkosten tragen und diese wiederum auf alle Funkamateure umgelegt werden. Genauer kann man es unter http://bundesrecht.juris.de/fsbeitrv/index.html nachlesen. Es ist eine Verordnung und heisst: Verordnung über Beiträge zum Schutz einer störungsfreien Frequenznutzung

Und mein eigentliches Verständnisproblem ist nun folgendes:
Ich mache eine Störmeldung.
BNetzA misst und und erlässt eine Anordnung das Gerät abzuschalten, entstören, etc..
Die Kosten der BNetzA (aber nur 55%) werden auf alle Senderbetreiber umgelegt.
Ein Teil also auf uns Funkamateure

Im Grunde bin ich bei diesem Sachverhalt der Geschädigte. Der Schädiger hingegen muss nichts bezahlen. Er darf offensichtlich mangelhafte Geräte in den Umlauf bringen.

Für meine Begriffe ist das ein nicht haltbarer Zusammenhang.

Man könnte den Zusammenhang noch vertiefen. PLC ist im Grunde auch ein Sender. Sonst würde die Kommunikation nicht funktionieren zwischen den Geräten usw...
Wie man in der Verordnung z.B. auch lesen kann bezahlen BOS Dienste keine Beiträge. Warum? Weil deren Aufgabe dem Gemeinwohl aller dient. Aber auch hierzu ist zu sagen, dass der Amateurfunkdienst als Indikator für die Frequenznutzung dient. Ich kann mir nicht vorstellen, dass besonders viele Störmeldungen von BOS Diensten generiert werden. Da wir Frequenzen beobachten und uns mit deren Ausbreitungsbedingungen auseiandersetzen können wir besser beurteilen wo eine Störmeldung nötig wird. Was nutzt dem BOS eine QRG die im Notfall gestört ist und die Nutzer es nicht verstehen und anstelle einer Störmeldung zu machen dann eben mal zum Handy greifen. Insofern ist eigentlich die Aufgabe der Funkamateure die Frequenzen zu beobachten und Störmeldungen zu machen eine genau so wichtige Aufgabe.
Dafür bezahlen zu müssen ist ziemlich dreist wenn die Ursache beim Gewinnmaximierer in China oder Japan liegt.

Schönen Abend noch.
73 de DF8TH, Tobias

Internet: www.df8th.de
QTH: Neuenburg am Rhein JN37ST

DF3KV

Unregistered

6

Monday, November 23rd 2009, 8:47pm



es sind keine EMVG-Gebühren sondern EMvG-Beiträge. Ich habe auch geschrieben, dass wir Funkamateure nur einen Teil von den Gesamtkosten tragen und diese wiederum auf alle Funkamateure umgelegt werden. Genauer kann man es unter http://bundesrecht.juris.de/fsbeitrv/index.html nachlesen.


Du hättest vielleicht auch die übrigen Paragrafen lesen sollen:

Quoted

Von den durch Beiträge abzugeltenden Personal- und Sachkosten trägt der Bund 20 Prozent als Selbstbehalt zur Abgeltung des Allgemeininteresses an einer störungsfreien und effizienten Frequenznutzung nach § 143 Abs. 1 des Telekommunikationsgesetzes und 25 Prozent als Selbstbehalt zur Abgeltung des Allgemeininteresses an der Gewährleistung der elektromagnetischen Verträglichkeit von Betriebsmitteln nach § 19 Absatz 1 des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten. In den errechneten und in der Anlage ausgewiesenen Beträgen ist dieser Selbstbehalt berücksichtigt.


Quoted

Dafür bezahlen zu müssen ist ziemlich dreist wenn die Ursache beim Gewinnmaximierer in China oder Japan liegt.


Dafür bezahlst Du doch keinen Cent

73
Peter

7

Monday, November 23rd 2009, 8:56pm

Dafür bezahlst Du doch keinen Cent


Wofür bezahl ich denn dann die Beiträge?
73 de DF8TH, Tobias

Internet: www.df8th.de
QTH: Neuenburg am Rhein JN37ST

8

Monday, November 23rd 2009, 9:03pm

Wofür bezahl ich denn dann die Beiträge?
Für die Störungen die durch Amateurfunkstellen verursacht werden!
73 de Attila, DL1NUX

Mehr über mich: www.DL1NUX.de

DF3KV

Unregistered

9

Monday, November 23rd 2009, 9:11pm

Dafür bezahlst Du doch keinen Cent


Wofür bezahl ich denn dann die Beiträge?


Für Störungssuche/Beseitigung im Zusammenhang mit nicht vorschriftsmässig betriebenen Amateurfunkstellen oder Feldstärkemessungen/Störfallbeseitigung in Verbindung mit Amateurfunkstellen im Kollosionsfall.
Der Kollosionsfall ist dann gegeben, wenn beide Anlagen vorschriftsmässig betrieben werden.

73
Peter

10

Monday, November 23rd 2009, 9:32pm

Also habe ich das richtig verstanden, dass ich für den Fall, dass ich gestört werde, durch eine SAT-Matrix die die Grenzwerte um 60 dB überschreitet, NICHTS BEZAHLE (in Form eines Beitrages) ?

Auch nicht als umgelegte Kosten innerhalb der 55% der Sach- und Personalkosten die der Bund NICHT bezahlt? Der Bund übernimmt ja nur 45% der Sach- und Personalkosten.

Wer bezahlt sie dann? Der Weihnachtsmann?

Abgesehen davon, wie wird der Verursacher, der vielleicht fahrlässig bis vorsätzlich handelt in dem er keine Bauteile zur Entstörung in ein von ihm hergestelltes elektronisches Gerät einbaut, in die Kostenübernahme mit einbezogen?
73 de DF8TH, Tobias

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Posts: 93

Occupation: retired technican

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11

Monday, November 23rd 2009, 9:45pm

Wofür bezahl ich denn dann die Beiträge?

Hast DU DIESE Frage DIR auch gestellt, wie Du früher jedes Jahr 36 DM einfach mal so bezahlt hast, für deine Lizenz?

Faktisch zahe ich heutzutage weniger (DM=€) :D
cu es 73 de Michael

http://www.dl3baa.de.vu

12

Monday, November 23rd 2009, 10:02pm

Hallo zusammen,

Michael, ist schon klar, heute bezahlen wir im Prinzip weniger als früher, da wurde nur dafür, dass ich den "Funklappen" hatte Geld kassiert.

Aber die Überlegung von Tobias kann ich schon nachvollziehen. In einem Störungsfall geht der, der unter Umständen den Störungsfall ausgelöst/verursacht hat, ohne Kosten aus und wir Funkamateure, deren Frequenzen "geschützt" werden sollen, müssen zahlen. Auch wenn es nur ein Anteil ist....
... faifnain - sewenty-free!! :D

13

Monday, November 23rd 2009, 10:23pm

Hallo,

ja, genau, der eigentliche Verursacher geht ohne Haftung aus.
Auch wenn der Bund insg. 45% übernimmt u.a. genau für die Fälle der Unverträglichkeit von Betriebsmitteln, ist es nicht richtig, dass dann am Ende der Steuerzahler die Gewinnmaximierer in China oder Japan sozusagen subventioniert.
Egal wie man es dreht oder wendet.

Wenn die BNetzA ein neues Gerät aus dem Verkehr zieht, dass die Grenzwerte um ein Vielfaches überschreitet brauch der komplette Einsatz theoretisch überhaupt nicht zu Lasten der Senderbetreiber gehen sondern schlicht und einfach per dicker fetter Rechnung an den Hersteller des Gerätes gehen. Es wäre eigentlich ganz einfach. Bei importierter Ware wäre es einfach der Händler.

Wenn jeder Händler für jeden verkauften 500 EUR Plasmafernseher und jedes 100 EUR PLC Gerät eine Rechnung von 1500,- EUR Messdiensteinsatz bekommt hätten wir die Probleme bald gelöst.
73 de DF8TH, Tobias

Internet: www.df8th.de
QTH: Neuenburg am Rhein JN37ST

14

Monday, November 23rd 2009, 10:50pm

Hallo Michael,

Hast DU DIESE Frage DIR auch gestellt, wie Du früher jedes Jahr 36 DM einfach mal so bezahlt hast, für deine Lizenz?


DAMALS hat sich diese Frage nicht gestellt, da die monatliche Gebühr explizit im Amateurfunkgesetz festgeschrieben war.
Es ist HEUTE schon etwas merkwürdig, daß wir regelmäßige TKG- und EMV- Jahresbeiträge zahlen sollen, ohne daß dazu eine Silbe im AFuG, das ja eigentlich erschöpfend alle Amateurfunkangelegenheiten regeln soll, zu finden ist..

73
Ulrich, DF4KV

DF3KV

Unregistered

15

Monday, November 23rd 2009, 11:07pm



Wenn die BNetzA ein neues Gerät aus dem Verkehr zieht, dass die Grenzwerte um ein Vielfaches überschreitet brauch der komplette Einsatz theoretisch überhaupt nicht zu Lasten der Senderbetreiber gehen


Der geht ja auch nicht zu Lasten der Senderbetreiber.
Die BNetzA kann im Rahmen der Marktaufsicht Bußgelder gegen den Händler/Hersteller verhängen und Vertriebsverbote aussprechen, es sind ausserdem strafrechtliche Sanktionen bei Nichtkonformität der Geräte möglich.

73
Peter

16

Monday, November 23rd 2009, 11:20pm


Der geht ja auch nicht zu Lasten der Senderbetreiber.
Die BNetzA kann im Rahmen der Marktaufsicht Bußgelder gegen den Händler/Hersteller verhängen und Vertriebsverbote aussprechen, es sind ausserdem strafrechtliche Sanktionen bei Nichtkonformität der Geräte möglich.

73
Peter


Warum denn nicht? Gessamtkosten für die Arbeit der BNetzA. Davon trägt der Bund 45%. Bei den restlichen 55% sind doch wir mit dabei.

Ich glaube ich werde bei der BNetzA anfragen wie die Kosten genau berechnet werden.
73 de DF8TH, Tobias

Internet: www.df8th.de
QTH: Neuenburg am Rhein JN37ST

DF3KV

Unregistered

17

Tuesday, November 24th 2009, 12:51am



Warum denn nicht? Gessamtkosten für die Arbeit der BNetzA. Davon trägt der Bund 45%. Bei den restlichen 55% sind doch wir mit dabei.

Aber doch nur wenn unsere Stationen nicht in Ordnung sind.
Ausserdem vergisst Du die Rechnungen und Bussgelder an Händler/Importeure, die für den Einsatz an Geräten kassiert werden die nicht konform sind.


Ich glaube ich werde bei der BNetzA anfragen wie die Kosten genau berechnet werden.


Ja, mach das.

73
Peter

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