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Wenn elektronische Geräte über den Grenzwerten liegen und dadurch eine Störmeldung verursachen wüsste ich nicht weshalb ich im Nachhinein die Kosten, wenn auch nur zu einem Teil und auf alle Funkamateure umgelegt, tragen soll.
Wenn elektronische Geräte über den Grenzwerten liegen und dadurch eine Störmeldung verursachen wüsste ich nicht weshalb ich im Nachhinein die Kosten, wenn auch nur zu einem Teil und auf alle Funkamateure umgelegt, tragen soll.
Passiert ja gar nicht.
Du trägst nur den Anteil der Kosten der durch Funkamateure verursacht wird.
Deine Entstörungen, die durch andere verursacht wurden, werden durch unsere EMVG Gebühren nicht bezahlt.
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Peter
es sind keine EMVG-Gebühren sondern EMvG-Beiträge. Ich habe auch geschrieben, dass wir Funkamateure nur einen Teil von den Gesamtkosten tragen und diese wiederum auf alle Funkamateure umgelegt werden. Genauer kann man es unter http://bundesrecht.juris.de/fsbeitrv/index.html nachlesen.
Quoted
Von den durch Beiträge abzugeltenden Personal- und Sachkosten trägt der Bund 20 Prozent als Selbstbehalt zur Abgeltung des Allgemeininteresses an einer störungsfreien und effizienten Frequenznutzung nach § 143 Abs. 1 des Telekommunikationsgesetzes und 25 Prozent als Selbstbehalt zur Abgeltung des Allgemeininteresses an der Gewährleistung der elektromagnetischen Verträglichkeit von Betriebsmitteln nach § 19 Absatz 1 des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten. In den errechneten und in der Anlage ausgewiesenen Beträgen ist dieser Selbstbehalt berücksichtigt.
Quoted
Dafür bezahlen zu müssen ist ziemlich dreist wenn die Ursache beim Gewinnmaximierer in China oder Japan liegt.
Hast DU DIESE Frage DIR auch gestellt, wie Du früher jedes Jahr 36 DM einfach mal so bezahlt hast, für deine Lizenz?
Wenn die BNetzA ein neues Gerät aus dem Verkehr zieht, dass die Grenzwerte um ein Vielfaches überschreitet brauch der komplette Einsatz theoretisch überhaupt nicht zu Lasten der Senderbetreiber gehen
Der geht ja auch nicht zu Lasten der Senderbetreiber.
Die BNetzA kann im Rahmen der Marktaufsicht Bußgelder gegen den Händler/Hersteller verhängen und Vertriebsverbote aussprechen, es sind ausserdem strafrechtliche Sanktionen bei Nichtkonformität der Geräte möglich.
73
Peter
Warum denn nicht? Gessamtkosten für die Arbeit der BNetzA. Davon trägt der Bund 45%. Bei den restlichen 55% sind doch wir mit dabei.
Aber doch nur wenn unsere Stationen nicht in Ordnung sind.
Ausserdem vergisst Du die Rechnungen und Bussgelder an Händler/Importeure, die für den Einsatz an Geräten kassiert werden die nicht konform sind.
Ich glaube ich werde bei der BNetzA anfragen wie die Kosten genau berechnet werden.