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Hallo Allerseits,
nachdem der DL-Rundspruch vermeldet, daß die NB30 entfallen ist und durch eine andere Vorschrift ersetzt wurde, habe ich mir die neue mal angeschaut...
http://bundesrecht.juris.de/schutsev/index.html
hmm ich dachte der DARC ist ein Lobby-verein...leider habe ich nix bisher zu dem Thema auf der Homepage des DARC zu gelesen das der Vorstand dagegen vorgegangen ist...oder ist es an mir vorbeigegangen...seit dem der Icom-Nutzer-Dachverband (INDV ähh DARC) für komische Conteste und Betriebsarten Werbung macht, ist ein kurzwellen-Störpotenzial wohl der einfachtse Weg das alle auf den Zug aufspringen...
naja finde es Traurig wenn man den obengenannten Link liest wo es hingehen wird...der DARC ist jedenfalls am Ende
gruß ronny
Damit ist schon mal ein recht wichtiger Schritt getan... Schade, dass das offensichtlich verschlafen wurde - von wem auch immer (Gesetzgebung, DARC, Politiker, Lobbyarbeit, etc). Jedes Gesetz ermöglicht ja in der Begutachtungsphase (so ist in OE - in DL vermutlich ähnlich) eine Stellungnahme durch Betroffene - Einwände und Ergänzungen. Wenn nichts passiert ist, dann ist das sträflich - wenn ja und es nicht ins Gesetz geschafft hat, dann ist hier eine Ursachenerforschung wichtig.
Genau das meinte ich mit meiner Anmerkung weiter oben. Ist kein Thema für uns..... Bin aber für Aufklärung dankbar, falls ich falsch liege (bitte kein Halbwissen, das habe ich selbst...tnx!)NB30 ( http://www.ralf-woelfle.de/elektrosmog/r…technik/plc.htm ) hatte die Grenzwerte für PLC vorgeschrieben und diese Grenzwerte ändern sich durch NisG nicht. Bei einem Störungsfall wird die BNetzA wie gehabt die Ursache suchen und beseitigen. Aus diesem Grund verstehe ich den Unmut nicht, weil ja nur die Funkdienste Flugfunk, BOS und Militär in bestimmten Frequenzbereichen besonders geschützt werden. Beim Flugfunk sieht man 2 Termine, der 1. am Ende Juli und der 2.Bereich Ende des Jahres. Dann muß auch das "Kabelfernsehen(radio)" vermutlich aus diesem Bereich verschwinden.
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Gerhard
This post has been edited 1 times, last edit by "DC4LO" (Jul 27th 2009, 9:38pm)
NB30 hatte die Grenzwerte für PLC vorgeschrieben und diese Grenzwerte ändern sich durch NisG nicht. Bei einem Störungsfall wird die BNetzA wie gehabt die Ursache suchen und beseitigen. Aus diesem Grund verstehe ich den Unmut nicht, weil ja nur die Funkdienste Flugfunk, BOS und Militär in bestimmten Frequenzbereichen besonders geschützt werden.

Vielleicht könnte mal einer erläutern nach was eigentlich gemessen werden muss.
http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/fakultaet_elektrotechnik_und_informationstechnik/eti/te/id_bib2html/krauthaeuser02d.pdf
Peter, 3kv, warum meinst Du dass die Grenzwerte "zu niedrig" waren? Wollen wir das nicht? Ich denke sie können nicht niedrig genug sein. Kabelgebundene Kommunikation hat im Äther nichts verloren.