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NB30 entfallen

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1

Monday, July 27th 2009, 10:47am

NB30 entfallen

Hallo Allerseits,

nachdem der DL-Rundspruch vermeldet, daß die NB30 entfallen ist und durch eine andere Vorschrift ersetzt wurde, habe ich mir die neue mal angeschaut...

http://bundesrecht.juris.de/schutsev/index.html

hmm ich dachte der DARC ist ein Lobby-verein...leider habe ich nix bisher zu dem Thema auf der Homepage des DARC zu gelesen das der Vorstand dagegen vorgegangen ist...oder ist es an mir vorbeigegangen...seit dem der Icom-Nutzer-Dachverband (INDV ähh DARC) für komische Conteste und Betriebsarten Werbung macht, ist ein kurzwellen-Störpotenzial wohl der einfachtse Weg das alle auf den Zug aufspringen...

naja finde es Traurig wenn man den obengenannten Link liest wo es hingehen wird...der DARC ist jedenfalls am Ende

gruß ronny

DF3KV

Unregistered

2

Monday, July 27th 2009, 11:00am

RE: NB30 entfallen



leider habe ich nix bisher zu dem Thema auf der Homepage des DARC zu gelesen

Hättest Du einfach mal vor 1,5Jahren machen sollen

das der Vorstand dagegen vorgegangen ist


Hallo wach!
Du fängst ja spät an Dich dafür zu interessieren...

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3

Monday, July 27th 2009, 11:17am

Na da bin ich ja wirklich froh!

Offensichtlich hat der ÖVSV in Österreich da besser funktioniert:
In der 2006 beschlossenen und in Kraft getretenen EMVV (Elektromagnetischen Verträglichkeitsverordnung 2006) wurde in §1 mal sehr gut festgelegt:
  • Gegenstand
    § 1. Gegenstand dieser Verordnung ist die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln und ortsfesten Anlagen. Es soll sichergestellt werden, dass Betriebsmittel und ortsfeste Anlagen – beispielsweise Rundfunkdienst, Amateurfunkdienst, Funkdienstnetze, Stromversorgungs- und Telekommunikationsnetze – deren Betrieb Gefahr läuft, durch die von Betriebsmitteln und ortsfesten Anlagen verursachten elektromagnetischen Störungen behindert zu werden, gegen diese Störungen ausreichend geschützt werden.
Nachzulesen hier: http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung…nummer=20005202

Damit ist schon mal ein recht wichtiger Schritt getan... Schade, dass das offensichtlich verschlafen wurde - von wem auch immer (Gesetzgebung, DARC, Politiker, Lobbyarbeit, etc). Jedes Gesetz ermöglicht ja in der Begutachtungsphase (so ist in OE - in DL vermutlich ähnlich) eine Stellungnahme durch Betroffene - Einwände und Ergänzungen. Wenn nichts passiert ist, dann ist das sträflich - wenn ja und es nicht ins Gesetz geschafft hat, dann ist hier eine Ursachenerforschung wichtig.

73 de Harald

DK6AO

Unregistered

4

Monday, July 27th 2009, 11:26am

RE: NB30 entfallen

Hallo Allerseits,

nachdem der DL-Rundspruch vermeldet, daß die NB30 entfallen ist und durch eine andere Vorschrift ersetzt wurde, habe ich mir die neue mal angeschaut...

http://bundesrecht.juris.de/schutsev/index.html

hmm ich dachte der DARC ist ein Lobby-verein...leider habe ich nix bisher zu dem Thema auf der Homepage des DARC zu gelesen das der Vorstand dagegen vorgegangen ist...oder ist es an mir vorbeigegangen...seit dem der Icom-Nutzer-Dachverband (INDV ähh DARC) für komische Conteste und Betriebsarten Werbung macht, ist ein kurzwellen-Störpotenzial wohl der einfachtse Weg das alle auf den Zug aufspringen...

naja finde es Traurig wenn man den obengenannten Link liest wo es hingehen wird...der DARC ist jedenfalls am Ende

gruß ronny

Mh, habe ich da etwas falsch verstanden? Die SchuTSEV regelt "Störaussendungen von leitergebundenen Telekommunikationsanlagen zum Schutz von Frequenzbereichen zu Sicherheitszwecken". Was geht uns das an? Im Gegenteil, profitieren wir nicht davon? Wobei ich im Moment zugeben muss, ich weiß nicht, was denn genau eine "NB30" geregelt hat....

73! Klaus.


p.s. Ach ... der Draht"funker" (D-Star, Echolink) könnte natürlich Probleme dadurch bekommen - na und :P

DF3KV

Unregistered

5

Monday, July 27th 2009, 12:17pm

RE: Na da bin ich ja wirklich froh!



Damit ist schon mal ein recht wichtiger Schritt getan... Schade, dass das offensichtlich verschlafen wurde - von wem auch immer (Gesetzgebung, DARC, Politiker, Lobbyarbeit, etc). Jedes Gesetz ermöglicht ja in der Begutachtungsphase (so ist in OE - in DL vermutlich ähnlich) eine Stellungnahme durch Betroffene - Einwände und Ergänzungen. Wenn nichts passiert ist, dann ist das sträflich - wenn ja und es nicht ins Gesetz geschafft hat, dann ist hier eine Ursachenerforschung wichtig.


Hallo Harald,

Sowohl im Vorfeld als auch nach dem Entwurf wurde seitens des DARC entsprechend reagiert, leider ohne entsprechenden Erfolg, trotz Lobbyarbeit.

73
Peter

6

Monday, July 27th 2009, 1:10pm

Der DARC versucht was er kann aber er ist auch mit seinen knapp 40000 Mitgliederen mal nur ein "kleiner Verein (e.V.) ...... Selbst wenn der DARC bei Aktionen gegen irgendwelche Gesetze (gerade wurde das NisG durchgewinkt) auf die ca. 40000 Nichtmitglieder zurückgreifen könnte wäre es kaum möglich solche Sachen zu verhindern wenn man sich Parteiübergreifend einig ...... Und 80.000 Wählerstimmen (von denen wahrscheinlich nicht mal 50 % auch wählen gehen) sind für die Parteien kaum ein Verlust der es Rechtfertigt sich mit den Rechten oder Wünschen der "komischen Funker" auseinanderzusetzen.

Da winkt man solche Sachen lieber durch und hat die "Elektrosmoggeschädigte" Mehrheit der Bevölkerung auf seiner Seite obwohl negative Einflüsse überhaupt nicht nachgewiesen sind :sos: :sos:
Jürgen, DF5WW, JO30sq, Homepage :thumbsup: Free Hosting by Funpic.de
Man muss nicht alles wissen sondern nur wo man etwas findet !!! .... Rig: Flex-1500, 2 x 25m Doublet .... QRP rulez ...

7

Monday, July 27th 2009, 2:44pm

NB30 ( http://www.ralf-woelfle.de/elektrosmog/r…technik/plc.htm ) hatte die Grenzwerte für PLC vorgeschrieben und diese Grenzwerte ändern sich durch NisG nicht. Bei einem Störungsfall wird die BNetzA wie gehabt die Ursache suchen und beseitigen. Aus diesem Grund verstehe ich den Unmut nicht, weil ja nur die Funkdienste Flugfunk, BOS und Militär in bestimmten Frequenzbereichen besonders geschützt werden. Beim Flugfunk sieht man 2 Termine, der 1. am Ende Juli und der 2.Bereich Ende des Jahres. Dann muß auch das "Kabelfernsehen(radio)" vermutlich aus diesem Bereich verschwinden.

73
Gerhard

8

Monday, July 27th 2009, 3:07pm

@Gerhard

Das NIsG war nur als jüngstes Bsp. gedacht um aufzuzeigen das der DARC sehr wohl etwas versucht aber dabei nicht unbedingt Erfolg haben muss .........
Kann man dem Verband aber nicht ankreiden .........

cu ;) ;)
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DK6AO

Unregistered

9

Monday, July 27th 2009, 3:38pm

NB30 ( http://www.ralf-woelfle.de/elektrosmog/r…technik/plc.htm ) hatte die Grenzwerte für PLC vorgeschrieben und diese Grenzwerte ändern sich durch NisG nicht. Bei einem Störungsfall wird die BNetzA wie gehabt die Ursache suchen und beseitigen. Aus diesem Grund verstehe ich den Unmut nicht, weil ja nur die Funkdienste Flugfunk, BOS und Militär in bestimmten Frequenzbereichen besonders geschützt werden. Beim Flugfunk sieht man 2 Termine, der 1. am Ende Juli und der 2.Bereich Ende des Jahres. Dann muß auch das "Kabelfernsehen(radio)" vermutlich aus diesem Bereich verschwinden.

73
Gerhard
Genau das meinte ich mit meiner Anmerkung weiter oben. Ist kein Thema für uns..... Bin aber für Aufklärung dankbar, falls ich falsch liege (bitte kein Halbwissen, das habe ich selbst...tnx!)

73! Klaus.

10

Monday, July 27th 2009, 5:20pm

Hallo Klaus,
es wurde ja gleichzeitig auch der analoge UHF Bereich von 470-8??MHz für neue Benutzer bereit gestellt, da auf DVB-T terristisch umgestellt wurde. PLC wird sich dort nicht so gut umsetzen lassen und bei der 2. Oberwelle sollte man bei dem Projekt Galileo auch genau aufpassen!

Die BNetzA wird das neue Gesetz in den nächsten 1-3 Monaten umsetzen, und dann wissen wir mehr... . Es ist Urlaubszeit fast überall.

Gruß nach Goslar (Geburtsort Osterode/Harz)
Gerhard

This post has been edited 1 times, last edit by "DC4LO" (Jul 27th 2009, 9:38pm)


DF3KV

Unregistered

11

Tuesday, July 28th 2009, 3:36am



NB30 hatte die Grenzwerte für PLC vorgeschrieben und diese Grenzwerte ändern sich durch NisG nicht. Bei einem Störungsfall wird die BNetzA wie gehabt die Ursache suchen und beseitigen. Aus diesem Grund verstehe ich den Unmut nicht, weil ja nur die Funkdienste Flugfunk, BOS und Militär in bestimmten Frequenzbereichen besonders geschützt werden.


Die NB30 Grenzwerte waren bereits zu niedrig, nur jetzt sind wir nicht mehr geschützt

73
Peter

12

Tuesday, July 28th 2009, 2:29pm

Die Sache finde ich ein bisschen undurchsichtig. Könnte mal einer erklären bei welchen Störfällen die BNetzA auf welcher Grundlage Messungen durchführt und ggfls außer Betrieb nimmt. Ich habe mal recherchiert aber eindeutige Vorschriften konnte ich nicht finden. Nach meinem Wissen wurde die NB30 auch bisher nicht angewendet wenn ich z.B. auf 80m gestört wurde z.B. durch PLC, externe Steckernetzteile, Ladegeräte, Lampentrafos, Schaltnertzteile, etc..
PLC ist glaube ich kein Kommunikationssystem im Sinne der NB30. Kommunikationssysteme wären z.B. der Telefondraht ins Haus, Kabelfernsehen, etc..
Z.B. hat die BNetzA bei mir im Nebenhaus einen Weihnachtsstern außer Betrieb genommen der auf UKW bei 2m und 70cm ein regelmäßigen Knacken verursachte. Und zwar imme rdann wenn das Bimetall auf und zu ging... Der Umfang der Lichter war auch zufällig resonant auf Frequenzen bei 2m und 70cm. Jetzt kommt es auch auf die Häufigkeit an wie oft in der Minute das Ding knackt!
Denn es kommt auf den "Störeindruck" an. Wenn das Ding in 5 Minuten ein mal knackt dann ist das zulässig. Wenn in der Minute 30 mal dann eben nicht. Die genauen Werte kenne ich nicht.

Vielleicht könnte mal einer erläutern nach was eigentlich gemessen werden muss. :sos:

Peter, 3kv, warum meinst Du dass die Grenzwerte "zu niedrig" waren? Wollen wir das nicht? Ich denke sie können nicht niedrig genug sein. Kabelgebundene Kommunikation hat im Äther nichts verloren.
73 de DF8TH, Tobias

Internet: www.df8th.de
QTH: Neuenburg am Rhein JN37ST

DF3KV

Unregistered

13

Tuesday, July 28th 2009, 3:25pm



Vielleicht könnte mal einer erläutern nach was eigentlich gemessen werden muss. :sos:

http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/fakultaet_elektrotechnik_und_informationstechnik/eti/te/id_bib2html/krauthaeuser02d.pdf

Peter, 3kv, warum meinst Du dass die Grenzwerte "zu niedrig" waren? Wollen wir das nicht? Ich denke sie können nicht niedrig genug sein. Kabelgebundene Kommunikation hat im Äther nichts verloren.


In der Tat, das ist falsch ausgedrückt, sie müssen natürlich niedriger als 30dbµV/m sein.

73
Peter

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