Bitte melde uns mit der "Melden"-Funktion jeden aktuellen Beitrag, wenn dieser Deiner Ansicht nach inhaltlich teilweise oder ganz die Thematik des Beitrages vom Themenstarters verfehlt!
Hallo Alfred,
was sollen wir von DL aus ändern können?
(2) Die Amateurfunkbewilligung berechtigt auch zum Besitz von Amateurfunksendeanlagen sowie im Rahmen ihres Umfanges
1. zur Änderung und zum Selbstbau von Amateurfunksendeanlagen,
2. zur Einfuhr von Amateurfunkanlagen, sofern diese lediglich für den Eigenbedarf bestimmt sind, sowie
3. zum vorübergehenden Besitz von Funkanlagen, die keine Amateurfunkanlagen sind, zum Zweck des Umbaues zu Amateurfunkanlagen. Als vorübergehend gilt ein Zeitraum von längstens drei Monaten.
This post has been edited 2 times, last edit by "oe9hlh" (Nov 29th 2008, 3:00pm)
gebastelt kann alles werden - nur der Betrieb einer selbst gebauten Sendeanlage ist die Lizenzklasse 3+4 nicht gestattet. Aber dafür könnte er ja die Hilfe eines Klasse 1 Amateurs in Anspruch nehmen... Für manchen ist ja der Bau eines Gerätes mehr Spass als der eigentliche Betrieb.
Harald, ich bin kein Jurist, ich glaube aber zu wissen, dass eine Verordnung das übergeordnete Gesetz im Allgemeinen zwar präzisieren aber nicht verändern darf. (Sri, wenn ich da falsch liege!)Der Selbstbau von Sendeanlagen kann aufgrund dieser Konstruktion: Amateurfunkgesetz regelt nur global und die Verordnung im Speziellen und Detail einzelnen Lizenzklassen genehmigt und wieder anderen untersagt werden. Der Umfang der Lizenz wird eben in einer Verordnung geregelt...
Hinter dieser Argumentation steht ja aber offensichtlich die Anstiftung dazu, sich um diese Regelung nicht zu kümmern und auch als dritt- und viertklassiger Amateur z. B. modifizierte Geräte zu betreiben. Dann würde ich doch vorschlagen, ganz ohne Amateurfunklizenz zu senden, damit würde man sich wenigstens in DL strafrechtlich sogar besser stehen als der Funkamateur, der seine Regulierungen verletzt.
Der Begriff "Sendeanlage" ist m.W. nirgends definiert.
Kurt, das Problem ist, dass selbst jene OE-Bewilligungsklasse, die in DL der Klasse E (CEPT Novice Licence) entspricht, in OE keine selbstgebauten Sendeanlagen verwenden darf! In DL dürfte sie das ohne weiteres!
73, Alfred, OE5AKM
..aber dafür kassiert man in OE ja auch Autobahnbenutzungsgebühr .... dürfen die denn das?...in DL muss doch auch (noch) nichts zahlen...
Ja, Harald - nachdem wir hier in OE schon vor Jahren gegen meine Warnungen mit einer völlig unsinnigen "Totgeburt" (= Lizenzklasse 3) diesbezügliche Dämme eingerissen haben! - Dabei habe ich prinzipiell nichts gegen eine "verwendungseingeschränkte", aber sinnvolle Einstiegsklasse. In der Hoffnung auf eine "Reparatur" der Klasse 3 habe ich meine Bedenken bezüglich Gesetzeskonformität der AFV bisher für mich behalten. Jetzt aber, wo eine "Reparatur" der Klasse 3 in Richtung CEPT-Empfehlungen versäumt und statt dessen eine zweite Bewilligungsklasse "verwendungseingeschränkt" wurde, fand ich es an der Zeit, öffentlich auf eine eventuelle Gesetzwidrigkeit der AFV hinzuweisen.dieses Beispiel der Lizenzklasse ohne Selbsbauberechtigung bereits in HB9 eingeführt wurde
This post has been edited 2 times, last edit by "alfred_mateja" (Dec 2nd 2008, 12:38pm)
Quoted
Zitat von »alfred_mateja«
Kurt, das Problem ist, dass selbst jene OE-Bewilligungsklasse, die in DL der Klasse E (CEPT Novice Licence) entspricht, in OE keine selbstgebauten Sendeanlagen verwenden darf! In DL dürfte sie das ohne weiteres!
..aber dafür kassiert man in OE ja auch Autobahnbenutzungsgebühr .... dürfen die denn das?...in DL muss doch auch (noch) nichts zahlen...
Also Fred!
Wenn du nun auch noch erklären kannst, was das mit einer Amateurfunklizenzierung zu tun hat?
.....
73 de Harald
Hallo Fred,Ich fürchte eher, wir werden uns bald dafür rechtfertigen müssen, dass wir zuviel wissen ;-)
Nach § 8 Abs. 3 und 4 AFV ist in OE den Amateurfunk-Bewilligungsklassen 3 und 4 die Verwendung selbstgebauter, also nicht kommerziell gefertigter Sendeanlagen verboten; desgleichen die Verwendung kommerziell gefertigter aber anschließend veränderter Sendeanlagen.
Ich hätte ganz arge Bedenken wenn jemand mit Schnullerlizenz in der Nachbarschaft einen Sender bauen würde oder gar einen kommerziellen 1KW Sender für Amateurfunk umbauen wollte.