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Kauf in Deutschland - Verkäufer ist zur Lieferung einer deutschsprachigen Gebrauchsanleitung verpflichtet

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1

Monday, November 10th 2008, 7:46pm

Kauf in Deutschland - Verkäufer ist zur Lieferung einer deutschsprachigen Gebrauchsanleitung verpflichtet

Hallo,
nach EU-Recht ist jedes aus Deutschland geliefertes Produkt mit einer deutschen Bedienungsanleitung auszuliefern. Leider versucht manche Grau-Importeure das zu umgehen. Der Käufer hat in einem solchen Fall, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist, das Recht, den Kauf zu wandeln, sprich rückgängig zu machen.

Das gilt auch bei Software-Produkten. Ich habe gerade den Lieferanten eines PSK-31-Programmes darauf aufmerksam machen müssen.

Also keine deutsche Bedienungsanleitung = Rückgabe der Ware! Egal wie günstig ein Gerät angeboten wird, man sollte sich das nicht gefallen lassen.

73
Walter DD 2 BI

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2

Monday, November 10th 2008, 8:06pm

streiche aus ... setze für.
Anleitungen etc müssen in landessprache verfügbar sein. gleiches gilt nämlich auch im Rest von Europa.

allerdings ist die Frage, ob man so kleinlich sein muss. Ich kann mir nämlich denken, daß u.U. manche Produkte dann nicht mehr angeboten werden.
ob das dann hilfreicher ist als diese Erbsenzählerei möchte ich mal dezent in Frage stellen.
73 de Volker, DL 1 VAW
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3

Monday, November 10th 2008, 8:10pm

Verbannung????????????????????????????????????????????????????

Interessant ist, das die Betreiber dieses Forum meinen Beitrag in "Klatsch und Tratsch" verbannen - dieser Beitrag war ursprünglich in "Vorschriften und Durchführung" gepostet.

Also die Betreiber sehen in meinem Beitrag eine Gefahr!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!1?????????????????????????????
73 Walter

4

Monday, November 10th 2008, 8:14pm

Hallo Volker,
warum Erbsenzählerei: ich bezahlte für einen deutschen Händler, das ist so, als ob Du einen Fernseher kaufst. "Wenn Sie das deutsche Handbuch brauchen, unten rechts im Regal, kostet nochmal 15,== Euro!" Ich glaube kaum, das Du das so hin nehmen würdest. Ich habe eine Mail bekommen, das ich ja die deutsche Beschreibung noch auf der entsprechenden Internetseite erwerben könnte! Wie findest Du denn das? Als Erbsenzählerei? Wenn das ein Abmahn"Anwalt" sieht, kassiert der glatt 7000 bis 12000 Euro! Wäre nur schade um den Anbieter. Also, dieses "nachkobern", Geld für eine Anleitung ist schon heftig.

73
Walter DD 2 BI

DF3KV

Unregistered

5

Monday, November 10th 2008, 8:21pm

RE: Verbannung????????????????????????????????????????????????????

Interessant ist, das die Betreiber dieses Forum meinen Beitrag in "Klatsch und Tratsch" verbannen - dieser Beitrag war ursprünglich in "Vorschriften und Durchführung" gepostet.

Also die Betreiber sehen in meinem Beitrag eine Gefahr!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!1?????????????????????????????
73 Walter

Was hast denn bitte Dein Beitrag mit den Vorschriften und der Durchführung von Amateurfunk zu tun?

Vermutlich wird es auch eher so sein, dass Du kein Programm gekauft hast, sondern eine Benutzungsgebühr bezahlen musstest

73, Peter

6

Monday, November 10th 2008, 8:27pm

Hallo Peter,
da irrst Du dich... Händler, die Geräte verkaufen, verkaufen doch Amateurfunkgeräte, oder sind das keine Händler?
Soll man dann für eine dt. Anleitung nochmal bezahlen? Um mehr geht es nicht! Ob Nutzungsgebühr oder Kauf - das ist egal. Kaufst Du einen Audi, gibst Du dich damit zufrieden wenn der Verkäufer sagt: "Das Handbuch kostet aber 50,00 Euro extra" Wenn du das Auto "least", für die Nutzung zahlst, gilt da genau so.
Mich wundert manchmal, wie Funkamateure, gern doppelt zahlen... Alles immer so billlig... Geiz ist geil...Sorry... das ist heute meine Abschiede von diesem Forum...Beitrag wurde zensiert...
73 Walter

//MOD ON: hier wurde nichts zensiert, sondern in eine Rubrik verschoben, wo das Zeug hingehört. //MOD OFF

This post has been edited 1 times, last edit by "DC4LO" (Nov 10th 2008, 8:56pm)


7

Monday, November 10th 2008, 8:28pm

RE: Verbannung????????????????????????????????????????????????????

Interessant ist, das die Betreiber dieses Forum meinen Beitrag in "Klatsch und Tratsch" verbannen - dieser Beitrag war ursprünglich in "Vorschriften und Durchführung" gepostet.

Also die Betreiber sehen in meinem Beitrag eine Gefahr!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!1?????????????????????????????
73 Walter
Moin OM Walter,
wenn Du mir erklären kannst, was das mit den "Vorschriften und Durchführung" zum Amateurfunk zu tun hat, schiebe ich das wieder zurück. In jeder Rubrik im Forum steht beschrieben, was dort rein darf und in diesem Fall ging das in die Rubrik für alles, was nicht passt.

Vy 73 de Gerhard

DF3KV

Unregistered

8

Monday, November 10th 2008, 8:28pm

Wenn das ein Abmahn"Anwalt" sieht, kassiert der glatt 7000 bis 12000 Euro!

Ohne Mandat kassiert ein Anwalt erst mal überhaupt nichts und die Gebühren werden nach RVG berechnet.

Bildzeitungswissen und Tatsachen unterscheiden sich meist beträchtlich http://www.rettet-das-internet.de/gebuehrentabelle.htm

73, Peter

DF3KV

Unregistered

9

Monday, November 10th 2008, 8:32pm

Hallo Peter,
da irrst Du dich... Händler, die Geräte verkaufen, verkaufen doch Amateurfunkgeräte, oder sind das keine Händler?


Wenn Du ein Gerät gekauft hast hättest Du es ja schreiben können, davon habe ich hier aber nichts gelesen.

73, Peter

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10

Monday, November 10th 2008, 9:15pm

also: ich hab nur von einem PSK31-Programm, nicht von einem Gerät gelesen.
abgesehen davon: wir sind doch teilnehmer an einem schönen weltumspannenden Hobby, in dem nun auch mal Englisch eine der Weltsprachen ist. Deutsch eher weniger, mit Verlaub. :)

Hier haben wir doch gewisse Kenntnisse... was ist mit Betriebsabkürzungen bei CW ?? und bei SSB ? Sprichst Du mit Russen oder Balten in deren Sprache ? Ich kanns leider nicht, ich mach's in Englisch...

...und da stört mich auch ein englisches Handbuch nicht. Das meine ich mit Erbsenzählerei.

Wenn ich dann doch mal nicht weiterweiß, bin ich sicher, daß mir ein anderer OM weiterhilft...
HAM spirit.
73 de Volker, DL 1 VAW
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This post has been edited 1 times, last edit by "dd1vw" (Nov 10th 2008, 9:31pm)


DK3UO

Unregistered

11

Monday, November 10th 2008, 11:31pm

das ist heute meine Abschiede von diesem Forum...Beitrag wurde zensiert...


:thumbsup: :thumbsup: :thumbsup:

Jaja, ich kann auch nicht den Zusammenhang zu Vorschriften etc. feststellen.
Ich hab mal eine Antenne in PA gekauft und war eigentlich erleichtert als ich eine Englische Aufbauanleitung mitbekam.
Es wird ja auch nicht von jedem verlangt, das er Englisch kann aber wozu dann PSK ? Vorgefertigte Texte per Tastendruck verschicken und die Antwort nicht verstehen ?
Das ist für mich eher die "Bin ich schon drin - Das ist ja einfach !" Mentalität ! Aber mit vorherigem Nachdenken hat das nichts zu tun. Dann doch lieber Geiz ist Geil, da freut sich auch noch meine Tochter ;)

73,
Ronny

12

Tuesday, November 11th 2008, 11:06am

RE: Verbannung????????????????????????????????????????????????????


Also die Betreiber sehen in meinem Beitrag eine Gefahr!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!1?????????????????????????????


A person's sanity is inversely proportional to the number of exclamation marks they use. - Terry Pratchett

siehe auch: http://wiki.lspace.org/wiki/Multiple_exclamation_marks

73 Joe DK7VW

13

Tuesday, November 11th 2008, 11:46am

RE: Kauf in Deutschland - Verkäufer ist zur Lieferung einer deutschsprachigen Gebrauchsanleitung verpflichtet

Hallo,
nach EU-Recht ist jedes aus Deutschland geliefertes Produkt mit einer deutschen Bedienungsanleitung auszuliefern. Leider versucht manche Grau-Importeure das zu umgehen. Der Käufer hat in einem solchen Fall, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist, das Recht, den Kauf zu wandeln, sprich rückgängig zu machen.

Das gilt auch bei Software-Produkten. Ich habe gerade den Lieferanten eines PSK-31-Programmes darauf aufmerksam machen müssen.
Also keine deutsche Bedienungsanleitung = Rückgabe der Ware! Egal wie günstig ein Gerät angeboten wird, man sollte sich das nicht gefallen lassen.
73
Walter DD 2 BI


wäre mal spannend zu wissen, was du gekauft hast (Kaufrecht)...den Datenträger (?)... und natütrlich kannst du ein "Bundle" erwerben, das komlett "ausländisch" ist!
Lizenz, Nutzungsrecht und so was ist nicht unbedingt zwingend Kauf...und ich glaube auch, explizit als "ausländisch" bezeichnete Ware muss auch nicht mit deutschem Manual geliefert werden. Ich schreibe extra "ausländisch" als Synonym für nicht-deutsch .

..und ... wenn du ausländisch ausgezeichnete Ware erwirbst, wirst du rabenschwarze Karten mit dem Umtausch haben...wenn das so angeboten wird. .. und ich hoffe nur für dich, dass der Lieferort nicht Finnland ist! :-)

73
Fred

DL2ABM

Unregistered

14

Tuesday, November 11th 2008, 10:37pm

Ich nehme mal als Information mit: Wenn man ein Gerät bestellt, sollte man vorher ruhig danach fragen, ob eine deutschsprachige Anleitung dabei ist (das ist übrigens fester Bestandteil in vielen Ausschreibungen und Pflichtenheften). Dann braucht man hinterher nicht zu streiten, ob der billigste günstigste Händler doch hätte mehr leisten müssen/sollen, als ein besserer.

73, Karsten

15

Wednesday, November 12th 2008, 10:14am

Hallo,

bevor hier lange Referate geschrieben werden, sollte man lieber seinen Händler nach dem deutschen Handbuch fragen. Bei seriösen Händlern bekommt man es kostenlos zugeschickt. Es ist in der Regel ja so, dass neue Geräte nur mit englischem Handbuch lieferbar sind, aber spätestens nach einem halben Jahr gibt es dann auch das deutsche Hnándbuch. Wer es also gleich haben will, muss dieses halbe Jahr warten. Dies ist doch gar nicht so schlecht, denn dann sind die ersten Mängel bereits beseitigt und der Preis gesunken.

73 de Gerd, DM2CDB

16

Wednesday, November 12th 2008, 6:27pm

RE: Kauf in Deutschland - Verkäufer ist zur Lieferung einer deutschsprachigen Gebrauchsanleitung verpflichtet

Hallo,

bevor hier lange Referate geschrieben werden, sollte man lieber seinen Händler nach dem deutschen Handbuch fragen. Bei seriösen Händlern bekommt man es kostenlos zugeschickt. Es ist in der Regel ja so, dass neue Geräte nur mit englischem Handbuch lieferbar sind, aber spätestens nach einem halben Jahr gibt es dann auch das deutsche Hnándbuch. Wer es also gleich haben will, muss dieses halbe Jahr warten. Dies ist doch gar nicht so schlecht, denn dann sind die ersten Mängel bereits beseitigt und der Preis gesunken.

73 de Gerd, DM2CDB


du setzt so stillschweigend bei der Software voraus... dass es die auch in deutscher Sprache gibt...tssss und erst recht mit Handbuch.. der Walter hat ja nicht verraten, was er gekauft hat! .. Shareware ? deutsche Software ? Shareware mit Registrierservice ? ... ging nicht (wirklich) um Geräte...

73
Fred
dl5ym
so quer gedacht... gibts microham ( Hardware und Software) in deutscher Sprache? ich muss sagen, ich weiss es nicht was ich da installiert habe und ist mir eigentlich auch egal...wie bei aus Deutschland gelieferten (russischen) Röhren... Hauptsache Datenblatt.. auch wenn russisch ist..

17

Wednesday, November 12th 2008, 7:58pm

Hallo zusammen,
wie man weiter oben lesen konnte, hatte ich den Thread von OM Walter wegen falscher Rubrik verschoben, weil das nichts mit der BNetzA in diesem speziellem Fall zu tun hatte. Die Moderation des Forums ist immer bemüht, falsche Zuweisungen in die richtige Rubrik zu bringen. Ein Thema FT-1000 in der ICOM-Rubrik macht eben so wenig Sinn. Durch die gegliederte Aufteilung wird allen Usern geholfen, in einer Rubrik zugehörige Themen lesen zu können und das Durcheinander von anderen Foren kann somit vermieden werden.

Der OM Walter hatte sich ja schon verabschiedet wegen einer Zensur. Das sehe ich nicht so, wenn ein Thema in die richtige Rubrik verschoben wird und wenn man die Forenregeln lesen kann, wird das klar.

Auf jedem Fall scheinen Beiträge an OM Walter vergeudete Zeit zu sein, wenn er das nicht mehr liest.

Vy 73 de Gerhard

DK3UO

Unregistered

18

Thursday, November 13th 2008, 8:19am


... vergeudete Zeit zu sein, wenn er das nicht mehr liest.


Moin Gerhard,

glaubst Du das ??? :D

Aber ich denk mal, es wurde alles gesagt, eigentlich kann man das Thema zu machen.

73, Ronny

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