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Reihenhaus Rechtliche Frage Antennen

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Monday, February 25th 2008, 10:04am

Reihenhaus Rechtliche Frage Antennen

Hallo mal wieder

Da wir bald umziehen werden und es aller warscheinlichkeit kein 1000qm Grundstück für mich geben wird hätte ich gerne gewußt wie die möglichleiten bei einem
Reihenmittelhaus sind. Ich würde gerne ne kleine x50 über dach haben. Das mit dem Spitzdach wird da schon ganz schön problematisch da die Sat Antenne (schon vorbereitet) nicht ganz oben ist sonst hätte ich da ja gleich noch die X50 mit drann machen können. Jetzt muß ich mir was ausdenken denn das Haus ist ein neubau und alles unter dem Dach ist Isoliert hoch 3.

OK aber erst mal grundsätzlich gibt es da irgend welche Bestimmungen wegen den Antennen ?? Ich würde eigentlich auch noch gerne ne Vertikal für Kurzwelle mit drauf machen aber das würde man natürlich deutlich sehen wegen der länge. Kann ich das bedenkenlos machen oder gibt es da vorschriften wo mich die Nachbarn dazu zwingen könnten das abzubauen ??? Ich meine ist ja schließlich unser Eigentum. Wäre super wenn mir da jemand was zu sagen könnte.

2

Monday, February 25th 2008, 11:42am

RE: Reihenhaus Rechtliche Frage Antennen

Auf deinem eigenen Haus kannst Du tun and lassen was Du willst. Einzige Einschränkung: Antennen dürfen nicht höher als 10m Oberkannte Dach hinaus ragen.

73 de Frank

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3

Monday, February 25th 2008, 12:29pm

RE: Reihenhaus Rechtliche Frage Antennen

Hallo,

im Grundsatz kannst du in deinem Haus machen was immer du willst. Einschränkungen :

- max Bauhöhe. In den meisten Bundesländern 10m. Wie Frank aber bereits beschrieben ab Oberkante Dach
- Thema Selbsterklärung

Also von der Seite sollte da nichts passieren. Aber zu bedenken ist dass ein PRO-57 Beam auf einem Reihenmittelhaus mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zu einer guten Nachbarschaft beiträgt.... Mir ist dabei sogar ein Fall bekannt in dem der OM die Antenne abbauen musste da sie nicht ins Bild der Siedlung passte.

73 de Ludwig
DH8SL

4

Monday, February 25th 2008, 1:23pm

RE: Reihenhaus Rechtliche Frage Antennen

Quoted

Original von DH8SL
Mir ist dabei sogar ein Fall bekannt in dem der OM die Antenne abbauen musste da sie nicht ins Bild der Siedlung passte.

73 de Ludwig
DH8SL


Also mit der Begründung kann man vielleicht einen Bauantrag für einen Mast höher 10m ablehnen. Aber rein rechtlich sollte mir keiner was können wenn ich auf meinem eigenen Haus einen riesigen Beam drauf habe der sich innerhalb der Grundstücksgrenzen und des besagten 10m Raumes befindet. Da spielt es auch keine Rolle, ob ich in einem ausgesprochenem Wohngebiet oder einem Mischgebot mein Haus habe. Rein rechtlich zumindest. Der Ärger mit den Nachbarn steht dabei auf einem anderen Blatt. Aber ich bin kein Rechtsanwalt, bitte nicht festnageln..... Heutzutage ist ja "gefühltes" Recht was völlig anderes als die Auslegung von Gesetzbüchern....
Ich habe aber in der Tat schon von zivilrechtlichen Klagen gegen einen Funkamateur gehört, dessen Nachbarn auf Wertminderung ihres Grundstückes/Haus geklag haben, wegen der "Verschandelung" des Anblicks durch den FB-33 des Amateurs. Aber das sind individuelle Einzelfälle die über besagte zivilrechtliche Klagen gehen und nicht duch Bauverordnungen begründet sind.

73 de Frank

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5

Monday, February 25th 2008, 2:15pm

Hallo Frank,

in dem von mir angesprochenen Fall ging es um einen OM aus meiner Nähe. Er hatte einen 10m Masten mit einem 3-Element Beam.

Nachdem seine Nachbarschaft vergeblich versucht hat über die Baubehörde oder über die BNetzA eine Demontage zu erwirken sind sie über die Schiene der gegangen dass der Mast und die Antenne nicht in dass Bild passte. Die genaue Begründung habe ich leider nicht mehr parat. Ich kann mich aber noch dran erinnern dass das es sich um eine Mischgebiet ( Wohnen und Gewerbe ) handelt.

Und der Kläger hat nach einem Ortstermin Recht bekommen obwohl die Richterin meinte dass es sich um einen Grenzfall handelt. Das ganze lief über 2 Jahre und war im Endeffekt nicht anfechttbar.

Der OM hätte natürlich aus dem 4-Element-Beam einen 3-Element Beam machen können. Dann hätte die Nachbarschaft ja wieder klagen müssen. Aber mit Rücksicht auf die Gesundheit - erist nicht mehr der jüngste - hat er es sein gelassen und Mast und Beam abgebaut.

Ein Tip zur Nachbarschaft :
Ich bin zu Beginn der Montage zu meinen Nachbarn gegangen und habe Ihnen erklärt dass ich eine große Antenne baue und wofür die so ist usw..

In dem Gespräch habe ich dann mal fallen lassen dass ich hoffe dass der jeweilige Nachbar keine Geräte hat die mich stören, da ja eine große Antenne insbesondere eine empfindliche Antenne ist. Aber wenn solche Störungen bei mir auftauchen, dann würde ich mich bei den entsprechendem Nachbarn melden bevor ich die BentzA informiere und die die Geräte dann abschalten / entfernen läßt.

Und sollten Störungen durch meine Aktivitäten auftreten bat ich mich zu informieren und gemeinschaftlich zu suchen da in der Mehrzahl der Fälle die gestörten Geräte die Ursache sind. Bis heute hatte ich nur eine kleine Meldung : Ich war in den PC-Lautsprechern eines Nachbarn zu hören. Der Nachbar hat sich Lautsprecher mit einem abgeschirmten Kabel gekauft ....

73 de Ludwig
DH8SL

6

Monday, February 25th 2008, 2:24pm

Quoted

Original von DH8SL
Hallo Frank,

in dem von mir angesprochenen Fall ging es um einen OM aus meiner Nähe. Er hatte einen 10m Masten mit einem 3-Element Beam.

73 de Ludwig
DH8SL


Hallo Ludwig,
Die Welt ist zwar klein, aber so klein nun auch wieder nicht, hi.
Der Fall, auf den sich mein Kenntnisstand bezieht war im Großraum Leipzig angesiedelt. Der hatte wirklich die Antenne auf dem Hausdach.
Wie sich die Dinge doch gleichen.....
Ich hoffe, daß bei mir niemand auf die Idee kommen wird. Mein 10m Gittermast mit Beam steht inzw. knapp ein Jahr und ich hoffe die Leute habe sich dran gewöhnt....

Gruß Frank

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7

Monday, February 25th 2008, 3:37pm

RE: Reihenhaus Rechtliche Frage Antennen

Hallo to all,

Ich wohne auch in einem Reihenmittelhaus. Schaue dir an, wie es bei mir das Gebilde aussieht. Im Internet bei mydarc und DL8JJ.

Als ich das Haus vor zwei Jahren bezogen habe, habe vom ersten Tag an meinen Nachbahren mein Hobbys (HAM RADIO und Klettern) nähr gebracht.
Rege viel mit den Menschen, lade sie ein, zeige deinen Nachbahren was Du damit machst. So werden die Menschen nicht Misstrauisch, werden weniger Angst von Strahlung etc. haben. Erzähle auch über schöne Verbindungen, DX-peditionen, über die Technik, warum halt die Antennen so groß sein sollten und sind, warum halt ein Beam und nicht einfach so einen Draht besser ist etc. Lade Sie einfach mal zum Kaffe ein.

Das mache ich gerne und versuche natürlich zu zeigen, daß dieses Hobby zu mir gehört, so wie meine Klamotten und es funktioniert sehr gut. Du solltest aber auch alles was Antenne und Mast betrifft, ordentlich machen. (Anzeige beim Bauamt, bei der Bundesnetzagentur etc.)

Diese HAM Radio-Begeisterung solltest Du mit deinen Nachbahren offen zeigen und ich bin sicher, der Weg zur einen guten Technik Setup im Haus wird nicht so steinig für dich sein.
5 band-Drahtbeam von Optibeam (20-10m) und Dipol mit symetrischem Kopler (lowbands)-was will man mehr für einen reihenmittelhaus:)

Beste Grüße
Emil, de DL8JJ

8

Monday, February 25th 2008, 6:30pm

Na das hört sich doch schonmal gut an. Ich will bestimmt keine große antenne aufbauen sondern erstmal nur ne kleine Vertikal und evt noch nen dipol was aber nicht sonderlich auffallen dürfte. Das mit dem Nachbarn reden mache ich sowieso immer aber da alle noch nicht die Häuser bezogen haben wird das wohl noch ein wenig dauern. Also das mit den 10m wollte ich eigentlich wissen ist doch schonmal super. Also dürfte es wie immer bis jetzt hoffentlich keine problems geben.

DL2ABM

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9

Monday, February 25th 2008, 6:36pm

RE: Reihenhaus Rechtliche Frage Antennen

Quoted

Original von DL5MG
...
Aber rein rechtlich sollte mir keiner was können wenn ich auf meinem eigenen Haus einen riesigen Beam drauf habe der sich innerhalb der Grundstücksgrenzen und des besagten 10m Raumes befindet.
...
73 de Frank


Vorsicht, was ist mit Grenzbebauung?
Reihenhausparzellen sind sehr schmal, da kannste mit einer größeren hor. Antenne kaum die 3m Abstand zu den Nachbarn halten!
(Von Schutzabständen ganz zu schweigen.)

73, Karsten

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10

Monday, February 25th 2008, 7:25pm

RE: Reihenhaus Rechtliche Frage Antennen

das ist doch alles schon wieder suspekt.....

erst gehts um einen fb 33 dann um eine 4 element..... aus der sich auch eine 3 element machen liese.....
und seit wann kann man ein urteil nicht anfechten???

dem om ist wohl die luft ausgeganen? achso..... alterhalber. ok. verstanden.
wenn er juenger gewesen waere haette er ein wie behauptet "nicht anfechtbares urteil" trotzdem angefochten?

na was denn jetzt??
anfechtbar oder nicht?

kann es sein das der schlecht beraten war?
iauch mit der aussage "grenzwaertiger falll" kommt keiner klar.
entweder es gibt ein bebauungsplan in dem antennen ausgeschlossen sind oder nicht. selbst dann spielt das im falle eines funkamateurs eine untergeordnete rolle. hier gibts mehrere urteile dazu. wobei hier ganz schnell das grundgesetz zum tragen kommen kann.

ausserdem werden persoenlichkeitsrechte heute viel hoeher bewertet wie die geruenfte nase des ach so irritierten nachbarn.... und das noch in einem mischgebiet???

ich lese hier wie so oft zu diesem thema wieder nur halbwissen ("....habe gehoert....".....) und das noch mit widerspruechlichkeiten....

ob dem dl1bd hiermit wirklich geholfen ist wage ich mal sehr zu bezweifeln.

doch - er ist vielleicht jetzt eingeschuechtert.... und hat die lust verloren bevor es ueberhaupt los geht?

man kann ihm nur empfehlen sich genauestens ueber die tatsaechlich bestehende lage vor ort zu informieren (bebauungsplan usw)
73s dh1tt - oliver/bavaria

DX begins at the noisefloor!
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Zu fragen mag eine momentane Schande sein,
aber nicht zu fragen und unwissend zu bleiben
ist eine Schande fürs Leben!!

DL2ABM

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11

Monday, February 25th 2008, 7:34pm

RE: Reihenhaus Rechtliche Frage Antennen

Quoted

Original von DH1TT
...
ob dem dl1bd hiermit wirklich geholfen ist wage ich mal sehr zu bezweifeln.
...


Ob das durch Deinen Beitrag besser wurde?

df3kv

Unregistered

12

Monday, February 25th 2008, 8:35pm

Quoted

Original von DH8SL

Und der Kläger hat nach einem Ortstermin Recht bekommen obwohl die Richterin meinte dass es sich um einen Grenzfall handelt. Das ganze lief über 2 Jahre und war im Endeffekt nicht anfechttbar.


Glaube ich nicht, dass das Oberlandesgericht so etwas in erster Instanz annimmt und die Urteile von Amtsgericht und Landgericht sind dort durchaus anfechtbar.
Wenn es im örtlichen Bebauungsplan nicht ausgeschlossen war muss die Klage scheitern.

73
Peter

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13

Monday, February 25th 2008, 9:46pm

Hallo zusammen,

ja,ja - ich sollte ja inzwischen wissen dass maches hier auf die Goldwaage gelegt wird.... ;(

Vielleicht erinnert sich der eine oder andere hier ja noch dran. Ich habe damals Detailphotos für meinen Masten gesucht und bin habe dann u.a. den besagten OM angeschrieben und später auch angerufen. Er hat mir dann erklärt warum er den Masten nicht mehr hat und das habe ich in groben Zügen widergegeben.

Ich hatte auch nicht die Absicht hier irgend jemanden zu vergraulen oder ihm den Spass zu nehmen. Es ging mir lediglich darum darauf hinzuweisen dass es neben der max. Höhe und der Selbsterklärung noch andere Punkte gibt die einem das Hobby verleiden können - auch leider solche Punkte die man sich so einfach in der heutigen Zeit nicht vorstellen kann.


@Oliver
Um einige deiner Unklarheiten zu bereinigen :

1) Es spielt überhaupt keine Rolle ob eine 3-Element oder eine 4-Element auf dem Mast war. Das Urteil bezog sich auf genau die vorhandene Antennenkonstruktion. Bei einer geänderten Antennenkonstruktion ( also von 3-Element nach 4-Element oder von 4-Element nach 3-element ) hätte der Kläger erneut klagen müssen. Das wollte ich damit sagen - mehr nicht.

2) Das Urteil war nicht anfechtbar. So etwas scheint es zu geben. Sorry- ich bin kein Anwalt aber ich habe auch keinen Grund dem OM zu mißtrauen - denn diese Aussage kam von ihm. Meine Bemerkung des Anfechtens bezog sich auf Pkt 1) - also der Änderung der Anlage.

3) Ich gelobe Besserung und werde zukünftig nur noch über solche Punkte berichten wenn ich auch das Aktenzeichen dazu habe. Wenn es dich interessiert kann ich mal versuchen die Telefonnummer von dem OM wieder zu finden und dann den Kontakt zwischen euch herzustellen. Er kann dir dann besser erklären ob es eine 3-Element oder eine 4-Element war.....

4) Recht haben und Recht bekommen sind in Deutschland zwei völlig unterschiedliche Sachen. Dieses habe ich in ca. 20 Jahren Selbstständigkeit als einer der wichtigsten Punkte lernen müssen

73 de Ludwig
DH8SL

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14

Tuesday, February 26th 2008, 12:23pm

RE: Reihenhaus Rechtliche Frage Antennen

Quoted

Wenn es im örtlichen Bebauungsplan nicht ausgeschlossen war muss die Klage scheitern.


genau so sollte es sein.
da es sich, wie hier geschrieben steht, um ein mischgebiet handelt, ist ein explizites, im bebauungsplan ausgewiesenes antennenverbot sowieso mehr als fraglich.....
sowas gab es immer mal in reinen siedlungs/neubaugebieten... und selbst da konnten sich funkamateure gsd durchsetzen. auch mit masten im garten. nicht nur bei dachmontage.

Quoted

Original von DL2ABM

Quoted

Original von DH1TT
...
ob dem dl1bd hiermit wirklich geholfen ist wage ich mal sehr zu bezweifeln.
...


Ob das durch Deinen Beitrag besser wurde?


ppfffff...... was willst denn du schon wieder??
wiederholt nur staenkern?
ausserdem musst du das dl1bd fragen und nicht mich.
ich gehe aber mal davon aus das ER verstanden hat das es sich immer lohnt sich nicht nur auf das hier und an anderen stellen geschriebene zu verlassen.

Quoted

Es spielt überhaupt keine Rolle ob eine 3-Element oder eine 4-Element auf dem Mast war.


hallo ludwig,

nein, natuerlich nicht.
es sollte nur der hinweis daruf gewesen sein wie solche sachverhalte leider immer wieder verzerrt und mit nachteiligen abweichungen von dritten wiedergegeben werden.

Quoted

Ich gelobe Besserung


musst du nicht, ludwig. sicher nicht. es braucht auch keine aktenzeichen wobei ein solches fuer jemanden der ernsthafte probleme bei der klaerung gleicher fragen hat oft hilfreich sein kann.

das thema ist zu speziell als das auch ein guter anwalt hier sofort einen durchblick hat.

Quoted

Recht haben und Recht bekommen sind in Deutschland zwei völlig unterschiedliche Sachen.


das ist wohl wahr! deshalb ist es um so wichtiger von selbst sehr gut vorbereitet zu sein.... sich mit fakten auseinanderzusetzen und selbst akten, vorschriften, gesetze, urteile zu studieren. aus meiner erfahrung kann ich dir sagen das am ende jeder fall ein bisschen anders gelagert ist. wenn auch nur in mini details. grundsaetzliches recht laesst sich auch nicht von der unwissenheit oder gar willkuer ueber den haufen werfen. was glaubst du wie schnell selbst ein bebauungsplan zu makulatur werden kann.....

es tut mir leid fuer den aelteren berufsamateur der sich irgendwann seinem "schicksal" ergeben hat. nur darf das nicht fuer andere in aehnlicher situation bedeuten das es genauso schlecht laufen muss.
73s dh1tt - oliver/bavaria

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aber nicht zu fragen und unwissend zu bleiben
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Thursday, February 28th 2008, 8:46am

Reihenhaus- Antennen

Aus eigener Erfahrung
1. Die GESAMTHÖHE der Antenne über dem Dach darf 10m nicht überschreiten ! ( Ohne Genehmigung)
2. Bei einer Richtantenne darf der Drehradius nicht in das Grundstück ( Dach ) des Anderen hineingehen ohne dessen Zustimmung.

3. Mein RAT BEVOR Du irgend etwas machst, bespreche es mit Deinen Nachbarn

73
Uwe, DK1KQ

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