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Umweltgesetzbuch: Anzeigepflicht für private Funkanlagen geplant

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1

Monday, December 24th 2007, 9:09am

Umweltgesetzbuch: Anzeigepflicht für private Funkanlagen geplant

Hallo zusammen,

schaut euch mal an, was auf uns noch zu kommen könnte.
(anbei der Gesetzesentwurf in pdf)

Auszug aus Württemberg Rundspruch:

Der Entwurf sieht vor, dass der Betrieb ortsfester
Funkanlagen mit einer Strahlungsleistung ab 10
Watt EIRP der "zuständigen Behörde" mindestens vier Wochen vor der Inbetriebnahme anzuzeigen
ist. Das gilt sowohl für gewerbliche als auch
private Funkanlagen. Gleiches gilt für
Funkanlagen mit weniger als 10 Watt EIRP, wenn
sie zusammen mit anderen Anlagen an einem
gemeinsamen Antennenstandort betrieben werden
und die Gesamtstrahlungsleistung an diesem
Antennenstandort 10 Watt EIRP oder mehr
beträgt.
...
Während Verstöße gegen die BEMFV zur Zeit
nicht mit Bußgeld bedroht sind, sollen Verstöße
gegen die geplante Anzeigepflicht des neuen
Umweltgesetzbuches als Ordnungswidrigkeit
verfolgt werden können (Geldbuße bis zu 50.000
Euro).
...

noch frohe Weihnachten
vy 73 de David DL1GDS
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''Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten!!!''

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2

Monday, December 24th 2007, 10:05am

RE: Umweltgesetzbuch: Anzeigepflicht für private Funkanlagen geplant

Prima....

Deutschland weiß eben wie man Gesetze und Vorschriften macht... ;( X( :evil: 8o

73 de Mike
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Occupation: kann ich nicht mehr angeben, da einige "Schreiber" unsachlich darauf reagieren und einen Berufsstand verunglimpfen

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3

Monday, December 24th 2007, 11:01am

RE: Umweltgesetzbuch: Anzeigepflicht für private Funkanlagen geplant

Hallo alle miteinander

Wenn man anstatt dem tatsächlichen Hobby Amateurfunk nur noch Vorschriften wälzen, lesen, auslegen und die geforderten Auflagen, Anfragen, Anmeldungen usw. machen muss, dann gibt es nur eine Lösung:

Hobby aufgeben, Station abbauen und verkaufen,


Und dann neues Hobby suchen. Ich werde es bald so machen. Habe sowieso schon auf lediglich 1 KW Gerät und 1 Antenne reduziert. Ukw schon seit 8 Jahren nicht mehr gemacht.

73 de Andreas DG3AAA

Trotzdem schöne Weihnachtstage und ein schönes neues Jahr ohne Funk und Vorschriften!! :rolleyes:
Wer das Recht hat und die Geduld für den kommt auch die Zeit (J.W.v.Goethe)

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4

Monday, December 24th 2007, 11:18am

Hallo zusammen,

Quoted

Hobby aufgeben, Station abbauen und verkaufen,


wenn jeder so denkt können wir den Laden gleich zu machen.

Alternativ, könnten wir zusammen z. B dagegen klagen oder unsere Meinungen schriftlich den Politikern verdeutlichen.

Aber unser schönes Hobby einfach aufgeben ist wohl nicht so der Renner. Es gibt zwar viele nicht aktive Funkamateure, jedoch aber auch sehr viele aktive Funkamateure, denen ihr Hobby wichtig ist.
Das ist meine Meinung dazu.

Frohe Weihnachten und angenehme Feiertage

vy 73 de David DL1GDS
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5

Monday, December 24th 2007, 12:23pm

RE: Umweltgesetzbuch: Anzeigepflicht für private Funkanlagen geplant

@DG3AAA....

Hihi - DEN Gefallen werde ich denen nicht tun - irgendwann mal wird´s halt so sein daß man zwangsläufig einfach irgendwelche Vorschriften überschreitet, nicht mehr einhält oder so....aber aufgeben - NEIN!!

Ich kann nicht einfach eine Sache aufgeben die mir absoluten Spaß macht - in die ich mengenweise Geld und Zeit investiert habe - mit der ich den Großteil meiner Freizeit verbringe....
Ich seh´s von der Seite - egal was für Vorschriften auch immer kommen werden - egal was für´n vereinspolitisches Gedöns der DARC macht - den Spaß am Hobby werde ich mir nicht versauen lassen....was auch immer kommen wird.

Daher ebenfalls ein schönes Fest und einen guten Rutsch ins neue Jahr - mit allen guten Wünschen verbunden!

Mike
....qrv auf DB0UA 438,675 MHz, 80/15/10m SSB

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df3kv

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6

Monday, December 24th 2007, 12:25pm

RE: Umweltgesetzbuch: Anzeigepflicht für private Funkanlagen geplant

Quoted

Original von DL1GDS

schaut euch mal an, was auf uns noch zu kommen könnte.
(anbei der Gesetzesentwurf in pdf)

Auszug aus Württemberg Rundspruch:

Der Entwurf sieht vor, dass der Betrieb ortsfester
Funkanlagen mit einer Strahlungsleistung ab 10
Watt EIRP der "zuständigen Behörde" mindestens
vier Wochen vor der Inbetriebnahme anzuzeigen
ist. Das gilt sowohl für gewerbliche als auch
private Funkanlagen. Gleiches gilt für
Funkanlagen mit weniger als 10 Watt EIRP, wenn
sie zusammen mit anderen Anlagen an einem
gemeinsamen Antennenstandort betrieben werden
und die Gesamtstrahlungsleistung an diesem
Antennenstandort 10 Watt EIRP oder mehr
beträgt.


Und was ist daran anders als bisher?

73
Peter

7

Monday, December 24th 2007, 12:41pm

RE: Umweltgesetzbuch: Anzeigepflicht für private Funkanlagen geplant

Moin Peter,

Quoted

Original von df3kv

Quoted

Original von DL1GDS

schaut euch mal an, was auf uns noch zu kommen könnte.
(anbei der Gesetzesentwurf in pdf)

Auszug aus Württemberg Rundspruch:

Der Entwurf sieht vor, dass der Betrieb ortsfester
Funkanlagen mit einer Strahlungsleistung ab 10
Watt EIRP der "zuständigen Behörde" mindestens
vier Wochen vor der Inbetriebnahme anzuzeigen
ist. Das gilt sowohl für gewerbliche als auch
private Funkanlagen. Gleiches gilt für
Funkanlagen mit weniger als 10 Watt EIRP, wenn
sie zusammen mit anderen Anlagen an einem
gemeinsamen Antennenstandort betrieben werden
und die Gesamtstrahlungsleistung an diesem
Antennenstandort 10 Watt EIRP oder mehr
beträgt.


Und was ist daran anders als bisher?


das wir das jetzt auch noch dem Bundesumweltministerium anzeigen sollen, sofern dieses Gesetz beschlossen wird. X)

Vy 73 de Gerhard

df3kv

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8

Monday, December 24th 2007, 12:45pm

RE: Umweltgesetzbuch: Anzeigepflicht für private Funkanlagen geplant

Quoted

Original von DC4LO

das wir das jetzt auch noch dem Bundesumweltministerium anzeigen sollen.


Da steht was von der "zuständigen" Behörde, ist das nicht mehr die BNetzA?

73
Peter

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9

Monday, December 24th 2007, 12:46pm

RE: Umweltgesetzbuch: Anzeigepflicht für private Funkanlagen geplant

@DF3KV

Quoted

Und was ist daran anders als bisher?


Der Amateurfunk ist unteranderem als experimentier Funk
definiert. Also wenn du was an deiner Antennenanlage änderst oder eine Antenne am Fieldday also verübergehend ortsfest aufbaust,
müsstest du das vier Wochen vorher anmelden bzw. anzeigen.

Quoted

Ortsfeste Anlagen, einschließlich solcher Anlagen, die während ihres bestimmungsgemäßen Betriebes keine Ortsveränderung erfahren, die nichtionisierende Strahlung aussenden können, dürfen nur errichtet oder betrieben werden, wenn bei ihrem Betrieb die in einer Rechtsverordnung nach § 6 für diese Anlagen festgelegten Anforderungen eingehalten werden.


also schöne Weihnachtsfeiertage noch

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df3kv

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10

Monday, December 24th 2007, 1:28pm

RE: Umweltgesetzbuch: Anzeigepflicht für private Funkanlagen geplant

Quoted

Original von DL1GDS
@DF3KV

Quoted

Und was ist daran anders als bisher?


Der Amateurfunk ist unteranderem als experimentier Funk
definiert. Also wenn du was an deiner Antennenanlage änderst oder eine Antenne am Fieldday also verübergehend ortsfest aufbaust,
müsstest du das vier Wochen vorher anmelden bzw. anzeigen.


Das ist seit etlichen Jahren so.

73
Peter

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11

Monday, December 24th 2007, 2:19pm

RE: Umweltgesetzbuch: Anzeigepflicht für private Funkanlagen geplant

Quoted

Das ist seit etlichen Jahren so.

@DF3KV

aha, also wenn ich UKW Kontest portabel mache,
muss ich dies der Bundesnetzagentur mitteilen,
bzw. meine BEMV für den Portabelstandort machen????
Das wäre mir neu.

schöne Weihnachtsfeiertage noch

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df3kv

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12

Monday, December 24th 2007, 2:43pm

RE: Umweltgesetzbuch: Anzeigepflicht für private Funkanlagen geplant

Quoted

Original von DL1GDS

aha, also wenn ich UKW Kontest portabel mache,
muss ich dies der Bundesnetzagentur mitteilen,
bzw. meine BEMV für den Portabelstandort machen????

selbstverständlich

Das wäre mir neu.


Dann solltest Du mal die Nase in die BEMFV stecken:

1.ist eine ortsfeste Funkanlage
eine Funkanlage im Sinne des § 2 Nr. 3 des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen einschließlich Radaranlagen, die während ihres bestimmungsgemäßen Betriebes keine Ortsveränderung erfährt,

2.ist eine ortsfeste Amateurfunkanlage eine ortsfeste Funkanlage im Sinne der Nummer 1, die gemäß § 2 Nr. 3 des Amateurfunkgesetzes vom 23. Juni 1997 (BGBl. I S. 1494), das zuletzt durch Artikel 48 des Gesetzes vom 10. November 2001 (BGBl. I S. 2992) geändert worden ist, betrieben wird

73
Peter

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13

Monday, December 24th 2007, 3:00pm

RE: Umweltgesetzbuch: Anzeigepflicht für private Funkanlagen geplant

@DF3KV

Gemäß § 4, Absatz 2, Satz 2, sind ortsfeste Funkanlagen, die keinen systembezogenen Sicherheitsabstand aufweisen, von der Standortortbescheinigungspflicht ausgenommen.

schöne Weihnachtsfeiertage noch

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14

Monday, December 24th 2007, 3:20pm

RE: Umweltgesetzbuch: Anzeigepflicht für private Funkanlagen geplant

Quoted

Originally posted by DL1GDS
@DF3KV

Quoted

Und was ist daran anders als bisher?


Der Amateurfunk ist unteranderem als experimentier Funk
definiert. Also wenn du was an deiner Antennenanlage änderst oder eine Antenne am Fieldday also verübergehend ortsfest aufbaust,
müsstest du das vier Wochen vorher anmelden bzw. anzeigen.

Bitte genau lesen: im Entwurf steht nicht "Änderung", sondern "wesentliche Änderung". Das steht auch jetzt bereits schon in der gültigen BEMFV. Und an der für uns zuständigen Behörde ändert sich auch nichts.

Quoted

Ortsfeste Anlagen, einschließlich solcher Anlagen, die während ihres bestimmungsgemäßen Betriebes keine Ortsveränderung erfahren, die nichtionisierende Strahlung aussenden können, dürfen nur errichtet oder betrieben werden, wenn bei ihrem Betrieb die in einer Rechtsverordnung nach § 6 für diese Anlagen festgelegten Anforderungen eingehalten werden.


Die Grenzwerte sind auch jetzt schon immer einzuhalten.

Fazit: ich sehe in dem Entwurf keine gravierende Änderung, die den Amateurfunk direkt betrifft.

Allerdings sollte es erneut ein deutliches Warnsignal sein, auf zweifelhafte Experimente mit dem Qualifizierungsniveau zu verzichten (Stichwort: "Entry-Level-Licence" ), die eines Tages allen Funkamateuren mit ziemlicher Sicherheit ein kostenträchtiges Standortbescheinigungsverfahren bescheren werden.

ebenfalls noch schöne Feiertage
73
Ulrich, DF4KV

15

Monday, December 24th 2007, 3:39pm

RE: Umweltgesetzbuch: Anzeigepflicht für private Funkanlagen geplant

Quoted

Originally posted by DL1GDS

Gemäß § 4, Absatz 2, Satz 2, sind ortsfeste Funkanlagen, die keinen systembezogenen Sicherheitsabstand aufweisen, von der Standortortbescheinigungspflicht ausgenommen.


hmm, inwiefern willst Du das auf Fielddaystationen anwenden?

73/ff
Ulrich, DF4KV

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16

Monday, December 24th 2007, 3:46pm

RE: Umweltgesetzbuch: Anzeigepflicht für private Funkanlagen geplant

Quoted

hmm, inwiefern willst Du das auf Fielddaystationen anwenden?


das war ein Beipiel, womit man laut dem Entwurf auch bei Fielddaystationen die Anzeige vier Wochen vorher machen müsste.

schöne Weihnachtsfeiertage noch

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17

Monday, December 24th 2007, 4:11pm

RE: Umweltgesetzbuch: Anzeigepflicht für private Funkanlagen geplant

Quoted

Originally posted by DL1GDS

Quoted

hmm, inwiefern willst Du das auf Fielddaystationen anwenden?


das war ein Beipiel, womit man laut dem Entwurf auch bei Fielddaystationen die Anzeige vier Wochen vorher machen müsste.

meine Frage war aber doch, wie Du diesen Absatz heute im Rahmen der BEMFV als Begründung heranziehen willst?

73/ff
Ulrich, DF4KV

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18

Monday, December 24th 2007, 4:15pm

RE: Umweltgesetzbuch: Anzeigepflicht für private Funkanlagen geplant

Quoted

meine Frage war aber doch, wie Du diesen Absatz heute im Rahmen der BEMFV als Begründung heranziehen willst?


Heute ist Weihnachten,
da will ich nichts heranziehen :rolleyes:.
Dies ist ein Entwurf, das ist nicht geltendes Recht,
es war lediglich auf das geplante Umweltgesetzbuch bezogen.

schöne Weihnachtsfeiertage noch

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Monday, December 24th 2007, 4:17pm

RE: Umweltgesetzbuch: Anzeigepflicht für private Funkanlagen geplant

Quoted

Original von DL1GDS
@DF3KV

Gemäß § 4, Absatz 2, Satz 2, sind ortsfeste Funkanlagen, die keinen systembezogenen Sicherheitsabstand aufweisen, von der Standortortbescheinigungspflicht ausgenommen.


Für den Fieldday oder den potablen Betrieb im UKW-Kontest reicht normalerweise die Selbsterklärung, es sei denn es befindet sich ein weiterer Sender auf dem gleichen Standort.

Im übrigen weisen Amateurfunkstationen immer einen systembezogenen Sicherheitsabstand aus

73
Peter

df3kv

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20

Monday, December 24th 2007, 4:20pm

RE: Umweltgesetzbuch: Anzeigepflicht für private Funkanlagen geplant

Quoted

Original von DL1GDS

das war ein Beipiel, womit man laut dem Entwurf auch bei Fielddaystationen die Anzeige vier Wochen vorher machen müsste.


Wie gesagt muss man das bereits seit Inkrafttreten der BEMFV

73
Peter

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