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This post has been edited 1 times, last edit by "DJ9DKM" (Nov 26th 2007, 7:30pm)
This post has been edited 1 times, last edit by "df8th" (Nov 25th 2007, 9:56pm)
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Im CB-Funk besteht keine Rufzeichenpflicht. Falls jedoch, z.B. bei Datenübertragung ein Rufzeichen verwendet wird, ist vom Benutzer sicherzustellen, dass dieses Rufzeichen nicht bereits vergeben ist. Dies gilt auch für international vergebene Rufzeichen.
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Original von do1mde
Das Rufzeichen ist ja nicht "gesetzlich geschütztes Markenzeichen" mit irgendwelchen Urheberrechten.
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Da man sich ja - wie schon beschrieben - im CB-Funk oder Freenetbereich sein sogenanntes Rufzeichen selbst erdenkt bzw. aussucht - könnte ich ja glaube ich gar nichts unternehmen wenn ich durch Zufall mein Rufzeichen dort hören würde, oder?
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Original von DJ9DKM
Hallo,
trotz allem was gepostet wurde und was im Gesetz steht - die alleinige Verwendung von Afu- Rufzeichen im Freien Funkverkehr durch CB- Funker ist nicht strafbar.
Ich bin nun soweit mit einem Betreiber einer Gateway- Plattform übereingekommen, dass man in Erwägung zieht, die Nichtverwendung von Amateurfunkrufzeichen mit in die Richtlinien auf zu nehmen.
Vy 73 de Dírk DJ9DKM
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was ist eigentlich eine "Gateway-Plattform
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Und was willst Du wo aufnehmen?
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Weshalb hat denn nun Dein Freund einen Brief bekommen ?
This post has been edited 1 times, last edit by "DJ9DKM" (Nov 26th 2007, 9:43pm)
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Im anderen Falle wird die Schache unschön. Hier erfolgt eine Strafanzeige wegen Missbrauchs, Vorspiegelung.... Täuschung..., Vorteilsnahme,.... ach die Liste wird lang wenn erstmal die Richtigen dran sitzen. Dies alles geht natürlich nur wenn ich weiß um wenn es sich handelt. Sprich ladungsfähige Adresse usw......
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Originally posted by DJ9DKM
trotz allem was gepostet wurde und was im Gesetz steht - die alleinige Verwendung von Afu- Rufzeichen im Freien Funkverkehr durch CB- Funker ist nicht strafbar.
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Ich bin nun soweit mit einem Betreiber einer Gateway- Plattform übereingekommen, dass man in Erwägung zieht, die Nichtverwendung von Amateurfunkrufzeichen mit in die Richtlinien auf zu nehmen.

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Original von do1mde
@DC4LO
Hi Gerhard...
Jo - diese Rufzeichen sind mir ein Begriff - man braucht ja nur mal auf 27.555 USB bei einigermaßen angehobenen Bedingungen reinzuhören
Nichtdestotrotz - ich bin überzeugt daß ich nichts dagegen tun könnte wenn jemand im CB-Funk beispielweise mein Rufzeichen benutzen würde - man darf sich ja sein "Rufzeichen" dort selbst erfinden wie man will. Als Beispiel sag ich jetzt einfach mal DO1MMW wenn der Funker "Max Mustermann Würzburg" als Idee für sein sogenanntes Rufzeichen verwenden möchte.
Angenommen ich drehe mal über die CB-Frequenzen und würde das dann hören - was könnte ich dann dagegen tun wenn mir das nicht paßt? Ich denke daß der Großkonzern auch keine Klage einreicht wenn sich ein CB-Funker "CocaCola" nennen würde....oder?
Im Falle eines Mißbrauches - oder wenn der CB-Funker unter Verwendung meines Rufzeichens Unsinn treibt - gegen seine einzuhaltenden Verordnungen oder Gesetze verstößt und ich dadurch Probleme bekomme - dann wird das möglicherweise anders gehandhabt..(Privatklageweg??)
Gruss Mike
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Original von DL4DAN
Hallo Tobias,
Das mit den Rufzeichen von BOS ist so eine Sache: Da diese Rufzeichen sehr ähnlich sind wie jene, die im CB verwendet werden, kann es da leicht zu Überschneidungen kommen.
Ein Kollege ausm QRL, der selbst Feuerwehrler ist, teilte mir mal die BOS-Rufzeichen mit. Schlecht für jemand, der so einen Vornamen besitzt....
Diese wären: Stefan (Polizei), Florian (Feuerwehr 4mtr), Florentine (Feuerwehr 2mtr) und Christoph (Rettungshubschrauber).
Was jetzt, wenn ich Christoph heissen würde und mir als CB-Skip Christoph1 aussuche ?? Dann habe ich schon eine Konfliktsituation.
Das einzig sinnvolle, so ein Problem zu lösen, wäre meines Erachtens, wenn die BNetzA für ALLE Funkdienste Rufzeichenhoheit hätte.
73s, Dany