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Afu- Rufzeichen im CB- Funk, Mißbrauch?

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1

Sunday, November 25th 2007, 9:26pm

Afu- Rufzeichen im CB- Funk, Mißbrauch?

Der Hintergrund dieser Frage bezieht sich auf ein Gespräch mit einem OM, der die Freude an unserem Hobby verloren hat.
Er bekam zweimal Besuch von der Behörde, weil er sich im Freenet- Frequenzbereich (149 MHz) mit Afu- Equipment brüstet und damit unzulässigerweise QRV ist.
So zumindest der Vorwurf!
Es arbeitet also dort eine Station unter Verwendung seines Rufzeichens.
Tatsächlich wird im Freenetbereich mit einer Betriebstechnik gearbeitet, die der des Amateurfunks fast gleich kommt und es werden ähnliche Rufzeichen verwendet, meist jedoch nur der Präfix und die Zahl.
In einem HF- Gateway sind mir aber richtige Afu- Rufzeichen aufgefallen, die nicht vergeben sind, oder wo der Benutzer nicht mit dem Rufzeicheninhaber identisch ist.
Ich führte diesbezüglich Rücksprache mit dem Betreiber, der dazu folgende Aussage machte:
„Es handelt sich um eine öffentliche Plattform und er sei nicht verpflichte, ob unter jeden Rufzeichen sich der rechtliche Inhaber verbirgt. Die Wahl eines Rufzeichens im CB- Funk stehe jeden Frei.“
Wie verhält sich das nun? Darf ein CB- Funker wirklich ein AFU- Rufzeichen verwenden?
Aber bitte keine Diskussionen um das Für und Wider, sondern gesetzliche Grundlagen hier Posten.



Vy 73 de Dirk DJ9DKM

This post has been edited 1 times, last edit by "DJ9DKM" (Nov 26th 2007, 7:30pm)


2

Sunday, November 25th 2007, 9:55pm

RE: Afu- Rufzeichen im CB- Funk, Mißbrauch?

Hallo,

zunächst sollte man etwas klarstellen.
CB-Funk gibt es nicht auf 2m oder 70cm. CB-Funk gibt es auf 11m auf den bekannten Frequzenzen. Grundsätzlich ist alles erlaubt was nicht verboten ist. Zur Rufzeichenverwendung:

Siehe: Vfg. 37/2005, zuletzt geändert durch Vfg. 57/2006 §3

(11) Im CB-Funk besteht keine Rufzeichenpflicht. Falls jedoch, z.B. bei Datenübertragung ein Rufzeichen verwendet wird, ist vom Benutzer sicherzustellen, dass dieses Rufzeichen nicht bereits vergeben ist. Dies gilt auch für international vergebene Rufzeichen.

_______________

Ich würde also kein Amateurfunkrufzeichen verwenden.

_______________

Unter http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/916.pdf findest Du die Verfügung für die Frequenzen bei 149 MHz.

Wie gesagt - Freenet ist kein CB-Funk. Bei Freenet steht nicht explizit, dass ein AFU Rufzeichen nicht verwendet werden darf. Hinsichtlich der Verwechslungsgefahr könnte ich mir aber gut ein solches Gerichtsurteil vorstellen.

Ausserdem steht in der Verfügung: "....für die Nutzung durch die Allgemeinheit für die Sprachkommunikation mit Handsprechfunkgeräten über kurze Entfernungen zugeteilt."

Wie blöd muss man eigentlich sein um HF-Gateways zu betreiben zwischen den unterschiedlichen Funkanwendungen und dazu noch mit AFU-Rufzeichen?

In 5 Jahren kann man 11m für den Nahverkehr sowieso vergessen. Da hat man in FM täglich QRM mit 9+ und hört nichtmal mehr den Nachbar...

Grüße
Tobias
Hoffe geholfen zu haben.
73 de DF8TH, Tobias

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This post has been edited 1 times, last edit by "df8th" (Nov 25th 2007, 9:56pm)


3

Sunday, November 25th 2007, 9:59pm

RE: Afu- Rufzeichen im CB- Funk, Mißbrauch?

Der Vollständigkeit halber:

Vfg für 446 MHz http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/315.pdf
Sieht ganz ähnlich aus wie 2m.
73 de DF8TH, Tobias

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4

Sunday, November 25th 2007, 10:35pm

Hallo Tobias,

danke für die schnelle Antwort bezüglich meines Threads!

Quoted

Im CB-Funk besteht keine Rufzeichenpflicht. Falls jedoch, z.B. bei Datenübertragung ein Rufzeichen verwendet wird, ist vom Benutzer sicherzustellen, dass dieses Rufzeichen nicht bereits vergeben ist. Dies gilt auch für international vergebene Rufzeichen.


Wie sooft also eine Gesetzeslücke, den es geht allgemein um ein Rufzeichen.
Somit könnte ein Anwender von CB- Funk legal mit einem Afu- Rufzeichen arbeiten.
Allerdings müßte er vor jeder Nennung sicherstellen, dass es nicht vergeben ist.
Bei Freenet, LPD und PMR gibt es keine Rufzeichenregelung, somit könnte doch legal auch ein bereits verwendetes Rufzeichen benutzt werden.
So meine Auslegung der Vorschriften.

Vy 73 de Dirk DJ9DKM

This post has been edited 1 times, last edit by "DJ9DKM" (Nov 25th 2007, 10:42pm)


5

Sunday, November 25th 2007, 11:06pm

Ähhh Dirk,

wenn ich lese "international vergeben" dann könnte ich mir vorstellen, dass die Rufzeichen DF8TH oder DJ9DKM "international vergeben" sind. "Selber aussuchen" passt meiner Meinung nach nicht unter "vergeben". Die BNetzA vergibt Rufzeichen. Deshalb darf man diese und andere vergebenen Rufzeichen im CB-Funk nicht verwenden. Und wenns für die anderen Kurzstreckenfunkdienste nicht explizit erklärt ist dürfte es sicher auch dort gelten. Weshalb sollte jemand sein oder ein anderes Amateurfunkrufzeichen gebrauchen um eine Kurzstrecke zu überbrücken? Meiner Meinung nach wird ein Verbot so ein Rufzeichen zu nutzen im Nicht-Amateurfunkbereich deutlich genug dargestellt.

Aber wie immer im Leben gibt es sicher einige die es genauer wissen wollen und es darauf ankommen lassen. Sollen sie es eben tun.

Es ist aber schon unglaublich, dass sich jemand damit brüstet und auch noch darauf pocht, dass die Rufzeichen verwendbar seien. Wenn also jemand diese Grauzone (oder ist es doch keine) mit Absicht betritt dann gehört es ihm nicht anders.

Grüße
Tobias
73 de DF8TH, Tobias

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DL4DAN

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6

Sunday, November 25th 2007, 11:30pm

Hallo Leute,

Wenn ich das richtig verstehe, darf man am Amateurfunkdienst erst nach Zuteilung eines "personengebundenen Rufzeichens" teilnehmen. Das heisst also im Klartext, dass dieses Rufzeichen an eine bestimmte Person vergeben wurde und somit nicht von anderen Personen in irgendeiner Form verwendet werden darf.
Vergleichen wir es mal mit dem amtlichen Zulassungskennzeichen für Kraftfahrzeuge: Da darf ich auch nicht das KFz-Kennzeichen vom Auto meines Nachbarn an meinen landwirtschaftlichen Anhänger ranschrauben, nur weil dieser keinen eigenen Motor hat und somit ja nicht aus eigener Kraft bewegt werden kann, also meines Erachtens ja kein Kraftfahrzeug ist...

73s, Dany
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7

Monday, November 26th 2007, 1:21pm

RE: Afu-Rufzeichen......

Hallo Leute.....

Das mit den Afu-Rufzeichen ist eben so eine Sache....
Klar - nach bestandener Prüfung bekommt man das Amateurfunkrufzeichen zugeteilt - soweit darf man damit auf den zugeteilten Bändern/Frequenzen Funkbetrieb machen...

Als lizenzierter Funkamateur ist es wiederum untersagt mit dem Afu-Equipment im Freenet oder 11-m-Band Funkbetrieb zu machen - unabhängig vom Rufzeichen....

Bin ich nun kein Funkamateur - lediglich CB-Funker - wenn ich dann sagen wir mal ein Rufzeichen irgendeines Funkamateures verwenden würde, dann könnte man doch gar nichts dagegen tun, oder? Das Rufzeichen ist ja nicht "gesetzlich geschütztes Markenzeichen" mit irgendwelchen Urheberrechten. Auf den Amateurfunkbändern wiederum darf eben kein anderer Funkamateur das Rufzeichen des anderen verwenden (..siehe personengebundenes Rufzeichen).

Da man sich ja - wie schon beschrieben - im CB-Funk oder Freenetbereich sein sogenanntes Rufzeichen selbst erdenkt bzw. aussucht - könnte ich ja glaube ich gar nichts unternehmen wenn ich durch Zufall mein Rufzeichen dort hören würde, oder?

Gruss Mike
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8

Monday, November 26th 2007, 2:53pm

RE: Afu-Rufzeichen......

Moin,

Quoted

Original von do1mde
Das Rufzeichen ist ja nicht "gesetzlich geschütztes Markenzeichen" mit irgendwelchen Urheberrechten.

Da die Gerichte das bereits für die Verwendung außerhalb des Funks (Mailadresse, Webseiten) anders entschieden haben, sollte man davon ausgehen, daß der Rufzeichenschutz insbesondere für die Anwendung im Funkbetrieb (Frequenzbereich oder Funkanwendung spielt dabei keine Rolle) gilt.

Quoted

Da man sich ja - wie schon beschrieben - im CB-Funk oder Freenetbereich sein sogenanntes Rufzeichen selbst erdenkt bzw. aussucht - könnte ich ja glaube ich gar nichts unternehmen wenn ich durch Zufall mein Rufzeichen dort hören würde, oder?


Für die Teilnahme am CB- oder Freenetfunk muß sich ja niemand ein "sogenanntes Rufzeichen" aussuchen. Wer das trotzdem tun will, hat ja mit Phantasiekreationen ("Gänseblümchen01" ) alle Möglichkeiten, Kollisionen mit amtlich zugeteilten Rufzeichen zu vermeiden..
Und als Opfer eines Rufzeichenmißbrauchs kannst Du natürlich Anzeige erstatten.

73
Ulrich, DF4KV

9

Monday, November 26th 2007, 5:11pm

RE: Afu-Rufzeichen......

Moin,
einen Hinweis zu CB-Rufzeichen, um das Packet-Netz zu erreichen, findet man HIER.

Ansonsten gibt es ja auch Clubs, die international auf CB die Landeskenner benutzen. Mein Beispiel 13WW23:

13 = DL
WW = DX-Gruppe (Canada)
23 = Mitglieds-Nr. aus DL

Vy 73 de Gerhard

10

Monday, November 26th 2007, 7:44pm

Hallo,

trotz allem was gepostet wurde und was im Gesetz steht - die alleinige Verwendung von Afu- Rufzeichen im Freien Funkverkehr durch CB- Funker ist nicht strafbar.
Ich bin nun soweit mit einem Betreiber einer Gateway- Plattform übereingekommen, dass man in Erwägung zieht, die Nichtverwendung von Amateurfunkrufzeichen mit in die Richtlinien auf zu nehmen.

Vy 73 de Dírk DJ9DKM

11

Monday, November 26th 2007, 7:48pm

Quoted

Original von DJ9DKM
Hallo,

trotz allem was gepostet wurde und was im Gesetz steht - die alleinige Verwendung von Afu- Rufzeichen im Freien Funkverkehr durch CB- Funker ist nicht strafbar.
Ich bin nun soweit mit einem Betreiber einer Gateway- Plattform übereingekommen, dass man in Erwägung zieht, die Nichtverwendung von Amateurfunkrufzeichen mit in die Richtlinien auf zu nehmen.

Vy 73 de Dírk DJ9DKM


Hallo Dirk,

was ist eigentlich eine "Gateway-Plattform" ? Und was willst Du wo aufnehmen? Weshalb hat denn nun Dein Freund einen Brief bekommen ?
73 de DF8TH, Tobias

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12

Monday, November 26th 2007, 8:51pm

Hmm, nicht strafbar....?

Also, lassen wir mal das juristendeutsch in der Schublade und fassen zusammen was wir da haben.

Vorspiegelung falscher Tatsache. Missbrauch eines amtlich zugeteilten Rufzeichens (=gleichwertig wie der eines Names) Stichwort "Urheberecht" -

Das ergibt im einfachen Falle ein "Strafbewährte Unterlassungserklärung" mit mindesten 1.500 Euro Kosten. Unterschreibt unser "Funker" diesen ihm angebotenen Vertrag nicht, würde ich eine Unterlassungsklage gegen ihn einreichen und weil es nun mal ums Geld geht würde ich den Streitwert auf ca. 15.000 Euro ansetzten. Dies alles ist dann rein zivilrechtlich und weiter für den Betroffenen nicht schädlich. Voraussetzung ist das der Name = Rufzeichen gewerblich gebraucht wird. Das sind mehr als Ihr denkt.

Im anderen Falle wird die Schache unschön. Hier erfolgt eine Strafanzeige wegen Missbrauchs, Vorspiegelung.... Täuschung..., Vorteilsnahme,.... ach die Liste wird lang wenn erstmal die Richtigen dran sitzen. Dies alles geht natürlich nur wenn ich weiß um wenn es sich handelt. Sprich ladungsfähige Adresse usw......

In diesem Sinne würde ich mich als "was auch immer Funker" hüten fremde Rufzeichen zu missbrauchen.
Dies gilt im "richtigen" Leben sowieso.

73 de Rolf

PS: wir führen hier aber keine juristische Diskussion oder Beratung, die gibt es beim Rechtsanwalt und kostet richtig Geld. X)

13

Monday, November 26th 2007, 9:36pm

Hallo Tobias,


Quoted

was ist eigentlich eine "Gateway-Plattform


Man könnte es ganz solide ausdrücken, dass "Echolink" des CB- Funks!
Es gibt HF- Gateways, über die man mit normalen konformitätsbewerteten CB- Funk, Freenet, LPD oder PMR- Geräten arbeiten kann. Die Verlinkung geschieht ebenfalls über das Internet, es können aber nur PC- User Stationen oder Stationen über HF- Gateways gearbeitet werden, die sich auf der Plattform in einem bestimmten Raum befinden (Wahl über sogenannte Node- Nummern nicht möglich).


Quoted

Und was willst Du wo aufnehmen?


Ich möchte gar nichts aufnehmen. Ich habe nur festgestellt, dass in solchen Räumen Afu- Rufzeichen verwendet werden, ohne das der Benutzer auch Rufzeicheninhaber ist.
Diesem Umstand möchte nun der Plattform- Betreiber Rechnung tragen und einen entsprechenden Entwurf in die Richtlinien mit einarbeiten. Welcher zum Ziel hat, dass Amateurfunkrufzeichen dort auch nur noch vom Inhaber verwendet werden dürfen.

Quoted

Weshalb hat denn nun Dein Freund einen Brief bekommen ?


Das hatte nichts mit den Gateways zutun.
Das Problem war(ist) das ein Freenet- Anwender unter Verwendung seines Rufzeichens auf Freenet (149 MHz- Band) Betrieb macht. Dabei brüstet er sich mit seiner Ausrüstung und mit seiner Sendeleistung.
Zudem stört er permanent andere Station und ist nun auch im Amateurfunk mit seinem Rufzeichen unterwegs...auch auf Relais.
Anzeige wurde allerdings gegen den OM erstattet, weil sein Rufzeichen zu hören war.


Aufgrund dieser Erfahrung wurde ich auf die Verwendung von Afu- Rufzeichen aufmerksam und da sich der Betreiber einer Gateway- Plattform eher unkooperativ zeigte, meine Frage nach den gesetzlichen Bestimmungen. Diese Plattform hat allerdings rein gar nichts mit dem geschilderten Fall zutun!
Ich habe also nichts gegen den Cb- Funk, schließlich kommt unser Nachwuchs hauptsächlich von dort her!
Oder suche mal in einem Handyforum nach Nachwuchs :-)
Die fragen doch erst einmal nach den Klingeltönen...

Vy 73 de Dirk DJ9DKM

This post has been edited 1 times, last edit by "DJ9DKM" (Nov 26th 2007, 9:43pm)


14

Monday, November 26th 2007, 9:40pm

Hallo Rolf,

Quoted

Im anderen Falle wird die Schache unschön. Hier erfolgt eine Strafanzeige wegen Missbrauchs, Vorspiegelung.... Täuschung..., Vorteilsnahme,.... ach die Liste wird lang wenn erstmal die Richtigen dran sitzen. Dies alles geht natürlich nur wenn ich weiß um wenn es sich handelt. Sprich ladungsfähige Adresse usw......


In diesem Fall wurde offensichtlich bewußt ein Rufzeichen missbraucht, um die betreffende Person unmöglich zu machen!
Was ja auch teilweise gelungen ist.

Vy 73 de Dirk DJ9DKM

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15

Monday, November 26th 2007, 10:05pm

Sehr ärgerlich, aber nur wenn bekannt ist wer, wann und wo ??? also die Beweislage klar ist, kann die Mühle ins rollen gebracht werden. Andernfalls empfehle ich die Finger weg zulassen. Leider

73 de Rolf

16

Monday, November 26th 2007, 10:19pm

Hallo,

Quoted

Originally posted by DJ9DKM
trotz allem was gepostet wurde und was im Gesetz steht - die alleinige Verwendung von Afu- Rufzeichen im Freien Funkverkehr durch CB- Funker ist nicht strafbar.


Stimmt, strafbar ist das nicht, so wie es ja auch keine Straftat ist, mit 100 km/h durch die Tempo-30-Zone zu fahren. Es sind beides Ordnungswidrigkeiten (hier: nach §9 Abs.1 1a) AFuG, Geldbuße maximal 5000 Euro).

Quoted


Ich bin nun soweit mit einem Betreiber einer Gateway- Plattform übereingekommen, dass man in Erwägung zieht, die Nichtverwendung von Amateurfunkrufzeichen mit in die Richtlinien auf zu nehmen.


Vielleicht sollten die Herrschaften ja auch 'mal in Erwägung ziehen, einen Blick in die Vorschriften zu werfen..

73
Ulrich, DF4KV

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17

Tuesday, November 27th 2007, 12:52pm

RE: Afu-Rufzeichen......

@DC4LO

Hi Gerhard...

Jo - diese Rufzeichen sind mir ein Begriff - man braucht ja nur mal auf 27.555 USB bei einigermaßen angehobenen Bedingungen reinzuhören ;)

Nichtdestotrotz - ich bin überzeugt daß ich nichts dagegen tun könnte wenn jemand im CB-Funk beispielweise mein Rufzeichen benutzen würde - man darf sich ja sein "Rufzeichen" dort selbst erfinden wie man will. Als Beispiel sag ich jetzt einfach mal DO1MMW wenn der Funker "Max Mustermann Würzburg" als Idee für sein sogenanntes Rufzeichen verwenden möchte.
Angenommen ich drehe mal über die CB-Frequenzen und würde das dann hören - was könnte ich dann dagegen tun wenn mir das nicht paßt? Ich denke daß der Großkonzern auch keine Klage einreicht wenn sich ein CB-Funker "CocaCola" nennen würde....oder?

Im Falle eines Mißbrauches - oder wenn der CB-Funker unter Verwendung meines Rufzeichens Unsinn treibt - gegen seine einzuhaltenden Verordnungen oder Gesetze verstößt und ich dadurch Probleme bekomme - dann wird das möglicherweise anders gehandhabt..(Privatklageweg??)

Gruss Mike
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18

Tuesday, November 27th 2007, 3:36pm

RE: Afu-Rufzeichen......

Quoted

Original von do1mde
@DC4LO

Hi Gerhard...

Jo - diese Rufzeichen sind mir ein Begriff - man braucht ja nur mal auf 27.555 USB bei einigermaßen angehobenen Bedingungen reinzuhören ;)

Nichtdestotrotz - ich bin überzeugt daß ich nichts dagegen tun könnte wenn jemand im CB-Funk beispielweise mein Rufzeichen benutzen würde - man darf sich ja sein "Rufzeichen" dort selbst erfinden wie man will. Als Beispiel sag ich jetzt einfach mal DO1MMW wenn der Funker "Max Mustermann Würzburg" als Idee für sein sogenanntes Rufzeichen verwenden möchte.
Angenommen ich drehe mal über die CB-Frequenzen und würde das dann hören - was könnte ich dann dagegen tun wenn mir das nicht paßt? Ich denke daß der Großkonzern auch keine Klage einreicht wenn sich ein CB-Funker "CocaCola" nennen würde....oder?

Im Falle eines Mißbrauches - oder wenn der CB-Funker unter Verwendung meines Rufzeichens Unsinn treibt - gegen seine einzuhaltenden Verordnungen oder Gesetze verstößt und ich dadurch Probleme bekomme - dann wird das möglicherweise anders gehandhabt..(Privatklageweg??)

Gruss Mike


Hallo Mike.

Ich habe weiter oben schonmal geschrieben:

Siehe: Vfg. 37/2005, zuletzt geändert durch Vfg. 57/2006 §3

(11) Im CB-Funk besteht keine Rufzeichenpflicht. Falls jedoch, z.B. bei Datenübertragung ein Rufzeichen verwendet wird, ist vom Benutzer sicherzustellen, dass dieses Rufzeichen nicht bereits vergeben ist. Dies gilt auch für international vergebene Rufzeichen.

Was denkst Du was Dein Rufzeichen ist ? Nicht vergeben und nicht international ?

Und warum nennt sich Dein Beispiel OM DO1MMW nicht MMW1OD ?
Das Problem rührt doch nur von der Software her, die ursprünglich für Amateurfunk konzipiert wurde und nur gültige Rufzeichen versteht. Die Diskussion gab es vor Jahren schon einmal. Eigentlich sollten die Programmierer von Software für den CB-Funk sicherstellen, dass keine gültigen Rufeichen von BOS, Amateurfunk usw.. verwendet werden können.
Und wie Du siehst steht oben "... ist vom Benutzer sicherzustellen." Ein Blick auf die Website der Bundesnetzagentur und man findet den Rufzeichenplan. Dann kann schonmal nicht passieren, dass jemand DO1MMW aussucht. Ich versteh die Diskussion überhaupt nicht. Ich nenne mich auf dem CB-Funk "Bimbo". Da komme ich glaube ich nie in Konflikt mit irgendjemandem.

Grüße
Tobias
73 de DF8TH, Tobias

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19

Tuesday, November 27th 2007, 6:21pm

Hallo Tobias,

Das mit den Rufzeichen von BOS ist so eine Sache: Da diese Rufzeichen sehr ähnlich sind wie jene, die im CB verwendet werden, kann es da leicht zu Überschneidungen kommen.

Ein Kollege ausm QRL, der selbst Feuerwehrler ist, teilte mir mal die BOS-Rufzeichen mit. Schlecht für jemand, der so einen Vornamen besitzt....

Diese wären: Stefan (Polizei), Florian (Feuerwehr 4mtr), Florentine (Feuerwehr 2mtr) und Christoph (Rettungshubschrauber).

Was jetzt, wenn ich Christoph heissen würde und mir als CB-Skip Christoph1 aussuche ?? Dann habe ich schon eine Konfliktsituation.

Das einzig sinnvolle, so ein Problem zu lösen, wäre meines Erachtens, wenn die BNetzA für ALLE Funkdienste Rufzeichenhoheit hätte.


73s, Dany
Das Leben ist wie ein Computerspiel:
Die Handlung ist oft besc****en, aber die Grafik is affengeil !!! 73s, Dany

QRV: 145.525 MHz (DOK: U10) * 26.985MHz (13 DAN 200) * DB0ANU 439.400MHz / DB0AMB 439.425 (EL: 233842)

20

Tuesday, November 27th 2007, 6:31pm

Quoted

Original von DL4DAN
Hallo Tobias,

Das mit den Rufzeichen von BOS ist so eine Sache: Da diese Rufzeichen sehr ähnlich sind wie jene, die im CB verwendet werden, kann es da leicht zu Überschneidungen kommen.

Ein Kollege ausm QRL, der selbst Feuerwehrler ist, teilte mir mal die BOS-Rufzeichen mit. Schlecht für jemand, der so einen Vornamen besitzt....

Diese wären: Stefan (Polizei), Florian (Feuerwehr 4mtr), Florentine (Feuerwehr 2mtr) und Christoph (Rettungshubschrauber).

Was jetzt, wenn ich Christoph heissen würde und mir als CB-Skip Christoph1 aussuche ?? Dann habe ich schon eine Konfliktsituation.

Das einzig sinnvolle, so ein Problem zu lösen, wäre meines Erachtens, wenn die BNetzA für ALLE Funkdienste Rufzeichenhoheit hätte.


73s, Dany


Aber da kommt ja noch eine dicke Nummer jeweils hinter die Namen. Wenn jemand ein spezielles Feuerwehrauto ruft wird er sicher nicht nur Florentine rufen =) Und zusammen mit Nummern hab ich solche Rufzeichen im CB-Funk seit 26 Jahren noch nie gehört.
Früher hieß es im CB-Funk sowieso nicht Rufzeichen sondern Rufname. Da hab ich sogar noch einen Wisch der Post hier liegen auf dem ausdrücklich der "Rufname" vermerkt ist von 1981 oder so.. (also in der Tat sowas wie Blaumeise oder Rotkelchen)

Wie schon erwähnt. Das Problem mit den AFU-Rufzeichen kam erst auf seit dem die Programme von AFU dort verwendet werden. Mit Packet Radio fing das an.

Grüße
Tobias
73 de DF8TH, Tobias

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