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Mit TRX nur RX

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1

Sunday, April 8th 2007, 11:03am

Mit TRX nur RX

Hallo Liebe Forenleser
Ich habe mich schon mit mehreren Funkamateuren unterhalten und keiner wusste wirklich eine Antwort.
Also Stelle ich diese frage mal der "großen" Masse : Ist es einem nicht Funkamateurgestattet einen KW TRX oder ähnlichem als RX zu benutzen oder ist der Anschluss schon strafbar ?

Der eine OM sagt ja wenn man ihn nur als RX benutzt ist das wohl erlaubt und der andere sagt kein anschliessen ist net erlaubt.

Bitte um Fachlichen Rat.

Mit Freundlichem Gruß
Sebastian L.
ja ja ich schreibe immer klein und falsch also nicht aufregen :thumbsup: :thumbup:

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2

Sunday, April 8th 2007, 11:21am

RE: Mit TRX nur RX

Hallo lbr Funkfreund............

es steht nirgendwo, dass ich als nicht lizensierter einen vorhanden Kurzwellen oder Ukw Transciever nicht anschließen und benutzen darf. Ich darf lediglich KEINEN Sendebetrieb machen.

Ein nichtlizensierter darf den TRX sogar als Meßsender in Betrieb nehmen, wenn sichergestellt ist, dass keine Hochfrequenz abgestrahlt wird.

73 und schöne Ostertage

DG3AAA Andreas aus Künzelsau
Wer das Recht hat und die Geduld für den kommt auch die Zeit (J.W.v.Goethe)

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3

Sunday, April 8th 2007, 11:27am

Guten Morgen und danke Andreas für die schnelle antwort.
Damit ist mir sehr geholfen.

MfG
Sebastian L.
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4

Sunday, April 8th 2007, 12:04pm

RE: Mit TRX nur RX

Ich versuche mal eine Antwort darauf zu geben, ohne auf die relevanten gesetzlichen Normen im Einzelnen einzugehen. Vorausgesetzt ist dabei, dass wir uns in Deutschland befinden, also deutsche Gesetze gelten.

Im Gegensatz zu füheren Zeiten - vor grundsätzlicher Novellierung des Telekommunikationsgesetzes - ist es heute erlaubt, eine Sendeempfangsanlage zu besitzen, obwohl man keine entsprechende Sendegenehmigung hat. Das stand früher unter Strafe. Soweit also zunächst kein Problem.

Ob man diese Sendeempfangsanlage als Nicht-Funkamateur in Betrieb nehmen darf, ist aber auch davon abhängig, ob die Sendeempfangsanlage eine CE-Kennzeichnung (oder vergeichbar) hat. Also bescheinigt wird, dass dieses Gerät den einschlägigen EMV Vorschriften genügt. Neuere Geräte sind alle entsprechend geprüft und gekennzeichnet, ältere Amateurfunkgeräte in der Regel nicht. Nur Funkamateuere dürfen nicht-gekennzeichnete Sendempfangsanlagen in Betrieb nehmen. Das gilt auch schon für den reinen Empfang (Telekommunikationszulassungsverodnung). Also auf die Kennzeichnung achten.

Letztlich ist es in der Praxis sicher nicht ganz unproblematisch, als Nicht-Funkamateur ein solches Gerät zu Betreiben. Die Grenze zwischen reinemEmpfangsbetrieb und Bereithalten für einen möglichen Sendebetrieb dürfte verschwimmen, sobald z.B. eine Dipolantenne zum besseren Empfang angeschlossen wird. Der Verdacht, unerlaubten Sendebetrieb machen zu wollen, ist dann nie ganz auszuräumen.

Besser ist es, die Amateurfunkprüfung abzulegen. Das hat den Charme, dann auch dem, den man gehört hat, antworten zu dürfen.
vy 73

Jürgen

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5

Sunday, April 8th 2007, 12:11pm

RE: Mit TRX nur RX

Hallo lbr OM


Den ersten Absätzen stimme ich uneingeschränkt zu. Den Teil bzgl. des Anschlußes eines Dipols jedoch nicht. Für das Errichten udn betreiben von Antennen für den Empfangsbetrieb gibt es, außer baurechtlichen Bestimmungen, keine Einschränkungen. Und den Verdacht des Sendeberiebs daraus rechtlich abzuleiten, äußerst fraglich.

73 de Andreas DG3AAA
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6

Sunday, April 8th 2007, 12:40pm

RE: Mit TRX nur RX

Quoted

Originally posted by DL5EBS
Ich versuche mal eine Antwort darauf zu geben, ohne auf die relevanten gesetzlichen Normen im Einzelnen einzugehen. Vorausgesetzt ist dabei, dass wir uns in Deutschland befinden, also deutsche Gesetze gelten.

Im Gegensatz zu füheren Zeiten - vor grundsätzlicher Novellierung des Telekommunikationsgesetzes - ist es heute erlaubt, eine Sendeempfangsanlage zu besitzen, obwohl man keine entsprechende Sendegenehmigung hat. Das stand früher unter Strafe. Soweit also zunächst kein Problem.

Das stimmt; früher gab es eine Zeitlang 'mal diese Vorschriften (Funkamateur-Erben machten sich strafbar, wenn die vorgefundene Funkanlage nicht angezeigt wurde..)

Ob man diese Sendeempfangsanlage als Nicht-Funkamateur in Betrieb nehmen darf, ist aber auch davon abhängig, ob die Sendeempfangsanlage eine CE-Kennzeichnung (oder vergeichbar) hat. Also bescheinigt wird, dass dieses Gerät den einschlägigen EMV Vorschriften genügt. Neuere Geräte sind alle entsprechend geprüft und gekennzeichnet, ältere Amateurfunkgeräte in der Regel nicht. Nur Funkamateuere dürfen nicht-gekennzeichnete Sendempfangsanlagen in Betrieb nehmen. Das gilt auch schon für den reinen Empfang (Telekommunikationszulassungsverodnung). Also auf die Kennzeichnung achten.

Wo steht das denn? Das CE-Kennzeichen betrifft doch nur das gewerbsmäßige Inverkehrbringen.

Letztlich ist es in der Praxis sicher nicht ganz unproblematisch, als Nicht-Funkamateur ein solches Gerät zu Betreiben. Die Grenze zwischen reinemEmpfangsbetrieb und Bereithalten für einen möglichen Sendebetrieb dürfte verschwimmen, sobald z.B. eine Dipolantenne zum besseren Empfang angeschlossen wird. Der Verdacht, unerlaubten Sendebetrieb machen zu wollen, ist dann nie ganz auszuräumen.

Das ist doch haarsträubender Unsinn. Wer ein Auto ohne Fahrererlaubnis besitzt, setzt sich immer dem Verdacht aus, unerlaubt fahren zu wollen?


73
Ulrich, DF4KV

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7

Sunday, April 8th 2007, 1:03pm

RE: Mit TRX nur RX

Hallo OM Ulrich

Das stimmt. Den sonst dürfte ich mir als Radiobastler, wenn es solche noch gibt, nicht einmal einen Empfänger für den Amateurfunk bauen, wenn ich keine Amateurfunklizens habe.

73 de Andreas DG3AAA
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8

Sunday, April 8th 2007, 1:07pm

ich habe ja vor am 13. Juli eine Prüfung abzulegen (auch zu bestehen) aber würde mir halt ein neues Gerät zulegen . Da ich einen Scanner für mehr oder weniger rausgeworfenes geld halte wenn ich die lizenz machen möchte . und einen TRX empfangsseitig betreiben darf den ich später auch nutzen möchte.

MfG
Sebastian L.
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DG3FBL

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9

Sunday, April 8th 2007, 1:22pm

Wie die Vorposter schon sagten, eigentlich sollte das kein Problem sein.

Wer ganz sicher gehen will, kann sicherlich von seinem Händler den TX vorübergehend stillegen lassen.

Dann mal los und am 14. Juli gleich hier das neue CALL posten :fan:
vy 73 Jochen, DG3FBL

DL4DAN

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10

Sunday, April 8th 2007, 1:25pm

Hallo Sebastian,

aus der Erfahrung, die ein Bekannter gemacht hat, kann ich nur sagen, dass die Leute von der BNetzA keinen Ärger machten. Er hatte auch ein Amateurfunkgerät zum Empfang genutzt bevor er die Lizenz hatte. Allerdings war er auch am Lernen dafür. Jedenfalls lag der Fragenkatalog auch bei dem Gerät...

Soll jetzt aber nur ein Erfahrungsbericht sein und nicht als Anleitung zum Gesetze übertreten angesehen werden !!

Wenn man so ein Gerät betreibt, dann muss das jeder selbst mit seinem Gewissen vereinbaren
X)


73s, und viel Erfolg beim Lernen/Prüfung.

Dany
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11

Sunday, April 8th 2007, 7:46pm

RE: Mit TRX nur RX

Hallo Sebastian...

...würde einfach mal sagen - wenn Du Dir wirklich verkneifen kannst auf die Sendetaste zu drücken - dann sollte es kein Problem sein wenn Du so ein Gerät kaufst, anschließt und damit mal hörenderweise über die Frequenzen drehst. Bis zum Juli ist es ja auch nicht mehr lang....ich drück Dir auf jeden Fall mal ne Runde Daumen - und dann kann´s ja in die Vollen gehen....!

...ich hatte auch schon Gerät angeschlossen und Antenne auf dem Dach - drei Monate später erst Prüfung - war schon fein wenigstens mit dem Ohr dabeisein zu können!!

Gruss Mike
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12

Sunday, April 8th 2007, 11:20pm

wenn ich das mal so sagen darf:
ich hatte das auch... vor jeglicher Prüfungen einen TRX.
meinen Ausbilder hatte ich nachgefragt und er sagte mir kein Problem, aber halt auch nicht versehentlich mal auf die Taste drücken...

Wenn du es dir verkneifen kannst... auch Hören macht Spass....

Gruss/73 DE3VWW / DD1 VW

Volker
73 de Volker, DL 1 VAW
______________________________________________


13

Monday, April 9th 2007, 9:51am

RE: Mit TRX nur RX

@DF4KV
Auch durch Wiederholung werden Ihre unqualifizierten und falschen Beiträge zu dieser Problematik nicht richtiger. Siehe Ihren singemäßen Beitrag auf www.amateurfunk.de aus 2005.

Ich empfehle dringend das Studium der einschlägigen Vorschriften aus dem TKG, FTEG, und EMVG.

Im FTEG ist zum Beispiel nicht nur das Inverkehrbringen geregelt, sondern in § 11 auch die Inbetriebnahme.

Da beisst die Maus keinen Faden ab, aber in Deutschland gilt nunmal, dass keine Geräte in Betrieb genommen werden dürfen, die nicht dem FTEG bzw. EMVG entsprechen. Aus äußeres Kennzeichen dient dabei das CE Kennzeichen - bzw. die früheren Zulassungskennzeichen- am Gerät. Für uns Funkamateure gelten hierzu Ausnahmen. Dieses Privileg geniessen (Noch) Nicht-Funkamateure aber nicht.

Daher gilt zum Beispiel: Bauen darf sich Jedermann einen KW-Empfänger, besitzen darf man ihn auch, aber in Betrieb nehmen nicht, es sei denn, es handelt sich um einen CE-gekennzeichneten kommerziellen Bausatz oder man ist Funkamateur im Sinne des Amateurfunkgesetzes.

Vorstehendes gilt auch im vorliegenden Fall dieses Threads. Die Frage, ob ein Nicht-Funkamateur einen Sendeempfänger für KW zu Empfangszwecken nutzen darf muss zunächst an der Rechtsvorschrift festgemacht werden, aufgrund der überhaupt der Empfang - die Frequenznutzung, wie es im amtsdeutsch heisst - erlaubt wird. Danach richtet sich, welchen technischen Vorschriften dass dazu benutzte Gerät entsprechen muss.

Als rechtliche Grundlage für den allgemeinen Empfang von Amateurfunkaussendungen gilt §9, Satz 5 Amateurfunkverordnung. Allerdings finden sich in der AfuGV nur die technischen Vorschriften für Amateurfunkstellen und nicht für Geräte, die durch Nicht-Funkamateure für den Empfang von Amateurfunkaussendungen verwendet werden dürfen. Hierzu müssen wir auf andere Rechtsnormen zurück greifen. Die Inbetriebnahme unter anderem von Funkanlagen wird im FTEG Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen in §11 geregelt. An dieser Stelle sind wir wieder bei der CE-Kennzeichnung des für den Empfang von Amateurfunkaussendungen benutzten Gerätes.

Wenn also ein Nicht-Funkamateur ein Amateurfunkgerät zum Empfang von Amateurfunkaussendungen nutzen will, muss es ein Gerät mit CE-Kennzeichnung sein. Ob der Sendeteil dauerhaft außer Betrieb gesetzt sein muss (Abziehen des Mikrofons genügt nicht), muss abschließend ein Gericht feststellen. Zumindest setzt man sich dem Anfangsverdacht aus, nicht genehmigten Sendebetrieb machen zu wollen, wenn das Funkgerät betriebsbereit, z.B. mit angeschlossener sendefähiger Antenne, vorgehalten wird.

Vergleichbar ist dies mit einem Betrunkenen, der sich in sein Auto setzt und den Zündschlüssel einsteckt, um z.B. Radio zu hören. Es gibt Fälle, in denen die betroffenen Personen wegen Fahren unter Alkoholeinfluss rechtskräftig verurteilt worden sind. Das sie das Auto nicht bewegt haben, war nicht relevant.

Ich persönlich Rate daher zur Vorsicht, wenn man als Nicht-Funkamateur mit einem Sendeempfänger Amateurfunk empfangen will. Im Zweifel kann man gleich gegen mehrere Gestze und Verordnungen verstoßen.
vy 73

Jürgen

DH5HV

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14

Monday, April 9th 2007, 11:05am

RE: Mit TRX nur RX

Moin Jürgen

...kompetenter Beitrag :fan:


Ich weiss noch, dass der Besitz früher schon strafbar war, als ich noch als CBler mit einer Lincoln oder einer Jackson, und anschliessend gar mit einem TS450 auf 11m war !
Nach der Schule nach Hause, TRX aus dem Schrank, Antenne angeschlossen und "Breaken".
Wehe, wenn draussen eine Autotür zuschlug oder ähnlich !

Und morgens zu Schule ?
Die bange Frage der Mutter: Haste das "Ding" gut weggestellt ?

Das ist ja nun vorbei.
Früher gab es auch Aussagen, dass der Sender "unbrauchbar" gemacht werden musste !
Also Ausbau der Endstufe oder ähnlich.
Und auch durfte keine Antenne direkt anschliessbar gemacht werden.
So ein Blödsinn....


Ich würde heute als angehender Amateurfunker bei entsprechendem Interesse einen OV besuchen und anfragen, ob da ein OM einen Receiver hat zum ausleihen.

Wenn man in der Tat einen TRX bekommt oder hat, dann würde ich das Mike oder die CW-Taste weit weglegen.
Dazu auch nicht unbedingt ein SWR-Meter in der Nähe haben !
Und auch den Powerregler mal auf Links-Anschlag.
Beim Anschluss eines PCs mit Software nur Audiokabel anschliessen oder eben bei CAT-Control die PTT-Steuerung deaktivieren.


Kleine Dinge, die vielleicht entscheidend sind, dennoch denke ich, es wird nicht alles so heiss gegessen wie es gekocht wird.


Jochen

...einer vom BCC
:D

15

Monday, April 9th 2007, 12:28pm

RE: Mit TRX nur RX

Quoted

Originally posted by DL5EBS
@DF4KV
Auch durch Wiederholung werden Ihre unqualifizierten und falschen Beiträge zu dieser Problematik nicht richtiger. Siehe Ihren singemäßen Beitrag auf www.amateurfunk.de aus 2005.

Ich kann dort auch heute weder unqualifiziertes noch falsches erkennen.

Ich empfehle dringend das Studium der einschlägigen Vorschriften aus dem TKG, FTEG, und EMVG.

Ja, das kann sicher nicht schaden. Vielleicht gibst Du auch einmal einen Link zur aktuell gültigen
Telekommunikationszulassungsverordnung, die Du gestern angewendet wissen wolltest?

Im FTEG ist zum Beispiel nicht nur das Inverkehrbringen geregelt, sondern in § 11 auch die Inbetriebnahme.

Da beisst die Maus keinen Faden ab, aber in Deutschland gilt nunmal, dass keine Geräte in Betrieb genommen werden dürfen, die nicht dem FTEG bzw. EMVG entsprechen. Aus äußeres Kennzeichen dient dabei das CE Kennzeichen - bzw. die früheren Zulassungskennzeichen- am Gerät. Für uns Funkamateure gelten hierzu Ausnahmen. Dieses Privileg geniessen (Noch) Nicht-Funkamateure aber nicht.

Daher gilt zum Beispiel: Bauen darf sich Jedermann einen KW-Empfänger, besitzen darf man ihn auch, aber in Betrieb nehmen nicht, es sei denn, es handelt sich um einen CE-gekennzeichneten kommerziellen Bausatz oder man ist Funkamateur im Sinne des Amateurfunkgesetzes.

Das ist falsch. Das FTEG gilt nach §1, (3),4. nicht für reine Rundfunk-Empfangsfunkanlagen. Jedermann darf sich diese Geräte selbstbauen, und auch das EMVG sieht in §6 (1) und (5) Ausnahmen vor, auf die sich jeder Selbstbauer berufen kann, auch ohne eine Amateurfunklizenz zu besitzen.

Vorstehendes gilt auch im vorliegenden Fall dieses Threads. Die Frage, ob ein Nicht-Funkamateur einen Sendeempfänger für KW zu Empfangszwecken nutzen darf muss zunächst an der Rechtsvorschrift festgemacht werden, aufgrund der überhaupt der Empfang - die Frequenznutzung, wie es im amtsdeutsch heisst - erlaubt wird. Danach richtet sich, welchen technischen Vorschriften dass dazu benutzte Gerät entsprechen muss.

Als rechtliche Grundlage für den allgemeinen Empfang von Amateurfunkaussendungen gilt §9, Satz 5 Amateurfunkverordnung.

Schon wieder falsch. Rechtsgrundlage für den allgemeinen Amateurfunkempfang ist nicht die Verordnung zum AFuG (das nur die Grundlage für den Amateurfunk-Sendebetrieb liefert, für Nicht-Funkamateure ohne Bedeutung), sondern das steht im Gesetz: Telekommunikationsgesetz §89.

Allerdings finden sich in der AfuGV nur die technischen Vorschriften für Amateurfunkstellen und nicht für Geräte, die durch Nicht-Funkamateure für den Empfang von Amateurfunkaussendungen verwendet werden dürfen. Hierzu müssen wir auf andere Rechtsnormen zurück greifen. Die Inbetriebnahme unter anderem von Funkanlagen wird im FTEG Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen in §11 geregelt. An dieser Stelle sind wir wieder bei der CE-Kennzeichnung des für den Empfang von Amateurfunkaussendungen benutzten Gerätes.

Falsch, siehe oben (FTEG §1(3),4)...

Wenn also ein Nicht-Funkamateur ein Amateurfunkgerät zum Empfang von Amateurfunkaussendungen nutzen will, muss es ein Gerät mit CE-Kennzeichnung sein. Ob der Sendeteil dauerhaft außer Betrieb gesetzt sein muss (Abziehen des Mikrofons genügt nicht), muss abschließend ein Gericht feststellen. Zumindest setzt man sich dem Anfangsverdacht aus, nicht genehmigten Sendebetrieb machen zu wollen, wenn das Funkgerät betriebsbereit, z.B. mit angeschlossener sendefähiger Antenne, vorgehalten wird.

Nochmal ganz langsam: das FAG von 1928 ist seit langem außer Kraft. Den Tatbestand des strafbaren Versuchs zum Betreiben einer Anlage gibt es nicht mehr, sondern der Sendebetrieb muß konkret nachgewiesen werden. Daß das im Einzelfall für die Staatsanwaltschaften extrem aufwendig werden kann, hat man in einigen Gerichtsurteilen+Freisprüchen der letzten Jahre sehen können.

Vergleichbar ist dies mit einem Betrunkenen, der sich in sein Auto setzt und den Zündschlüssel einsteckt, um z.B. Radio zu hören. Es gibt Fälle, in denen die betroffenen Personen wegen Fahren unter Alkoholeinfluss rechtskräftig verurteilt worden sind. Das sie das Auto nicht bewegt haben, war nicht relevant.

Irrelevant, da andere Baustelle, nicht vergleichbar.

Ich persönlich Rate daher zur Vorsicht, wenn man als Nicht-Funkamateur mit einem Sendeempfänger Amateurfunk empfangen will. Im Zweifel kann man gleich gegen mehrere Gestze und Verordnungen verstoßen.


Das kann man ja gerne tun, aber doch bitte nicht mit so einem Unsinn, wie der Kriminalisierung der im Garten aufgebauten "richtigen Antenne"!

73
Ulrich, DF4KV

df3kv

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16

Monday, April 9th 2007, 12:51pm

RE: Mit TRX nur RX

Quoted

Original von DH5HV
Moin Jürgen

...kompetenter Beitrag :fan:

:laugh:



Moin Jochen,

iist doch wohl nicht Dein Ernst, oder hast Du versehentlich den falschen Smilie verwendet?

73
Peter

17

Monday, April 9th 2007, 1:38pm

RE: Mit TRX nur RX

@ DF4KV

Nur noch soviel, dann ziehe ich mich aus dieser Diskussion zurück:

1. Wir sprechen nicht über Rundfunk-Empfangsfunkanlagen, sondern über Sendeempfangsanlagen - auch Funkgerät genannt - . Das macht bei der Beurteilung des §1 FTEG einen Unterschied. Der angehende OM will ja nicht mit seinem Radio Amateurfunk hören.

2. § 89 TKG stellt in der Tat die gesetzliche Grundlage für die Erlaubnis, Amateurfunkaussendungen zu empfangen, dar. Das wird von mir auch nicht bestritten. In der einschlägigen Literatur wird aber §9 AfuGV als Ersatz der durch die Novellierung des TKG nicht mehr anwendbaren Allgemeinen Amateurfunkempfangserlaubnis angesehen. Daher: In §9 AfuGV konkretisiert sich das aus § 89 TKG herleitbare Recht. Zugegeben eine etwas ungewöhnliche Konstellation

Abschließend würde mich mal interessieren aufgrund welcher juristischen Vorbildung Sie argumentieren.
vy 73

Jürgen

DH5HV

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18

Monday, April 9th 2007, 1:48pm

RE: Mit TRX nur RX

Moin Peter

Wenigstens einer, der es erkannt hat !
:D


Aber bevor es nun ausartet hier zwischen Ulli und Jürgen bitte mal zurück zum Thread, also zum eigentlichen Thema.


Ich empfehle allen, diesen Ostermontag in Ruhe zu geniessen und mal eben wieder die Gemüter zu kühlen.
Eine Tasse Kaffee und dazu ein Stück Kuchen kann da nicht schaden !
:O


Wohlwollend ist die Aktivität hier in diesem Thread zu betrachten und die Tatsache, dass sich doch einige OMs mit der Thematik und insbesondere der Gesetzeslage beschäftigen.

Um nun genaue Klärung zu bekommen, würde ich mich freuen, neben den tatsächlichen Gesetzestexten auch gleich Quellennachweise zu finden.
Vielleicht kann man sich ja auch morgen bei der RegTP erkundigen ?!?;)


Jochen

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19

Monday, April 9th 2007, 1:56pm

also wenn dann würde ich mir ehh ein neues gerät kaufen, zwar ein "billiges" aber ein neues (Ft-817 ND)
ja ja ich schreibe immer klein und falsch also nicht aufregen :thumbsup: :thumbup:

DH5HV

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20

Monday, April 9th 2007, 2:00pm

RE: Mit TRX nur RX

Nachtrag für die, die mal "Schnüffeln" wollen:

FTEG
TKG
EMVG


Jochen

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