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Änderung bei Kl.3 Zulassung geplant

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do3vw

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1

Sunday, January 11th 2004, 3:09pm

Änderung bei Kl.3 Zulassung geplant

Das da unten ist zwar eine CB Funkseite, aber die Afu-Informationen über die möglicherweise geplanten Änderungen an der KL3 Zulassung stimmen trotzdem.


http://www.funkmagazin.de/05014.htm

2

Sunday, January 11th 2004, 3:18pm

Hmm, sieht nicht allzu rosig aus für euch .
Die Zuteilung des 3-cm-Bandes ist eher Platonisch, da die wenigsten hierauf QRV sein werden könnten.

Dass ihr aber keine Relais, Digis und nicht einmal mehr Clubstationen und Ausbildungsrufzeichen führen dürft, finde ich schon derbe!

Frage mich, wer sich wieder so tolle Sachen hat einfallen lassen.

Beste Grüße, Marek
* * * There´s not a problem that I can´t fix - Cause I can do it in DX * * *

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HRD-Webpage: Wo bin ich grad QRV?
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do3vw

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3

Sunday, January 11th 2004, 3:25pm

Du hast vollkommen recht.

Immerhin habe ich mienen Lehrgang bei einem DO*ler gehabt, und alle 7 in dem Kurs haben bestanden.

Am gleichen Tag, als wir bei der RegTP waren, war noch ein anderer Kurs aus DO da, da waren
1. von 5 im Läufe des Kurses 2 abgesprungen und
2. ein anderer hatte nicht einen Prüfungsteil bestanden.

Ich glaube nicht, dass der Dozent dort ein DO war *fg*

na ja, noch ists nicht entschieden , und ich selber arbeite schon kräftig an der Aufstockung *smile*

DO3BTL

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4

Sunday, January 11th 2004, 5:48pm

Moin zusammen,

da fast man sich ja an den Kopf. In der letzten Zeit haben sich die Herrschaften wohl nur damit beschäftigt irgentwechle Änderungen zu formolieren, bekommen aber keine einizige endgültig hin (Thema Klasse 1 und 2).
Das für uns DO Leute das 3 cm Band geöffnet wird ist ja schön aber wenn Marek sagt, dass da oben eh nichts los ist, ist schon heftig. Aber vielleicht wird sich das ja ändern, wenn die DOler auf 3 cm arbeiten dürfen.
Ich jedenfalls bin auch schon fleißig am Lernen, damit ich aufstocken kann.

73 de Thorben

DO1YAO

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5

Sunday, January 11th 2004, 7:27pm

Also eine Freigabe für 23cm wäre angemessener als 3 cm, den eine 23cm PA kostet bereits einen Haufen Knete ...

Also ich würde gerne auf 23cm ATV machen ... :D
... aus dem Winterschlaf erwacht, weiter mit Frühjahrsmüdigkeit hinein ins Sommerloch um dann mit Herbstdepressionen dem Winterschlaf entgegenzufiebern.

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do3vw

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6

Sunday, January 11th 2004, 7:32pm

das wäre gewiss eine reizvolle Sache, aber eine derartige "Förderung" des DO status seitens der ReTP ist mehr als unwahrscheinlich. bislang geht alles nur auf Restriktionen zu.

Da würde ich mir keine Hoffnungen machen.

Eher lernen.... und dann die PA für den 3m Bereich selber bauen. <ironie>
Wenn Du das dann drauf hast, ist der Rest an Technik für die KL1+2 nicht mehr schwer
</ironie>

DO1YAO

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7

Sunday, January 11th 2004, 8:41pm

Trotzdem stehe ich auf den Standpunkt, wenn die RegTP der Klasse 2 die Telegrafieprüfung schenkt und auf Kurzwelle läst, dann sollten sie so fair der Klasse 3 gegenüber sein und eine Erweiterung der Lizens für den 23cm Bereich zustimmen ...

Wenn ich aber am KW-Transceiver Abends sitze und zu dem größten Teil der dortigen Ömers zu höre, dann höre ich da nichts anspornendes um die Klasse 2 bzw. 1 zu machen.
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do3vw

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8

Sunday, January 11th 2004, 9:28pm

... vielleicht der Ansporn, es selber besser zu machen und mit Aktivität, gutem Beispiel voranzugehen und es manchen Leute mal zu zeigen, dass jedwede Vorurteile gegen Einsteiger nicht berechtigt _waren_ ?

Das ist doch auch ein hoher Anspruch.

9

Sunday, January 11th 2004, 9:44pm

Hallo liebe OMs,

also ich hab das noch mal durchgelesen, und es soll nicht nur Einschränkungen für Klasse 3 geben, sonder auch allgemein. z.B. ist die Rede von Bandbreitenbeschränkung auf 7 kHz, womit auch FM auf 10 m flachfällt...

Mich wundert es sowieso, was die RegTP - ja noch nicht einmal die! - das ganze kommt ja vom BMWA da zu regulieren hat?
Ich meine, wir haben unsere Frequenzbereiche und da sollen wir experimentieren dürfen, da können solche Sachen wie die Bandbreitenfrage nur empfehlenden Charakter haben aber keines Falls eine Vorschrift sein!

Dass wir als Klasse-2-Leute keine Clubstation für die Kurzwelle bekommen ist ja schon schlimm genug, aber dass in Zukunft keine DO0-Clubstationen zugeteilt werden ist ja echt schon eine Frechheit!

Na gut, wegen der 3 cm, könnt ihr euch auch nicht besonders freuen, sind die Geräte für 23 cm selten, so muss man bei 3 cm nur noch auf den Selbstbau (DB6NT, SSB etc... mal außen vor gelassen) zurückgreifen. Dabei ist die Leistungsbegrenzung noch das harmlosere übel: Klasse 3 wurde nun mal unter der Voraussetzung <=10 W EIRP geschaffen, warum sollte man denn daran rütteln? Außerdem solle man bedenken, dass bei 10 GHz so ein Spiegel mit ordentlichem Feed, locker 30 dB Gewinn hat. Geht man da mit einer Oszillatorleistung von 5...10 mW rein, so ist man schon an der Leistungsgrenze.
Auch auf 23 cm lässt sich die EIRP sehr schnell mit dem Antennengewinn erreichen.

Die Sache für 23 cm ist eh eine für sich. Meines Wissens, wird auf 23 cm nichts mehr zugeteilt, weil wir da eh nur sekundär-dienst sind und die Vorherrscher Bundeswehr und vor allem Flugsicherung sind. Es gab schon mal vor Jahren eine Diskussion, dass sich diese Dienste keinen Funkbetrieb auf diesen Frequenzen wünschen...
Und nach meiner Kenntnis werden auch schon seit längerem keine Zuteilungen mehr für 23 cm erteilt (im Sinne von Digis und Relais), also würde man jetzt auch nicht eine ganze Lizenzklasse auf dieses Band loslassen, obwohl es durchaus wünschenswert wäre, denn da steckt noch das Potenzial, gerade für Packet, was aber aus o.g. Gründen nicht genutzt werden kann/darf. Ein Teufelskreis!

@Volker: Für ne 3-m-PA brauchst du keine Lizenz, darfst dich nur nicht erwischen lassen :D

@Alexander: Kurzwelle ist wesentlich mehr als nur 3655 oder 7070 kHz. Sicher, wenn man senden darf machts natürlich mehr Spaß, aber es gibt auch Bänder, wo das hören auch Spaß macht und dort mehr los ist als nur Klönschnack

Tja, bleibt abzuwarten, das Jahr ist Amateurfunkpolitisch ja nicht grade gut losgegangen.

Beste Grüße, Marek
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DO3BTL

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10

Monday, January 12th 2004, 3:19pm

Moin zusammen,

also irgentwie macht der ganze Kram mir keinen Spaß mehr. Das ewige hin und her bringt doch nur Verunsicherung.
Wenn jetzt auch noch auf 40m die Bandbreite beschränkt wird, ja wo sollen die ganzen Funkamateure denn funken? So weit ich weiß, gibts es Länder in denen die Bandbreite des 40m Bandes wesentlich größer ist als in Deutschland.

Wäre doch als Ausgleich schön, wenn das 6m Band für alle Inhaber der Klasse 1 und 2 geöffnet wird.

73 de Thorben

11

Monday, January 12th 2004, 3:26pm

Bandbreite auf 40 m einschränken? Wo hast du das denn her? Die wollen doch bis 2015 auf 7200 kHz ausweiten...
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12

Monday, January 12th 2004, 10:02pm

ich persönlich wäre ja schon froh, wenn man
-alles so lassen würde und
-einzelne gruppen nicht konkret diskriminiert.

nicht alle können oder wollen dei anstrengung auf sich nehmen und aufstocken.

das trüge doch sehr zur allgemeinen ruhe bei.

aber, geld regiert die welt gerade bei bmwa...

13

Monday, January 12th 2004, 10:26pm

Hmm, hat denn etwa wieder die Geräteindustrie geschmiert und erhofft sich einen Absatz von Schmalbandgeräten mit 7 kHz-FM und 3-cm-Transceivern...?

Beste Grüße, Marek
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14

Monday, January 12th 2004, 10:59pm

ich denke da eher an die umwidmung von frequemzen, zum beispiel ism... also zugunsten profitorientierter nutzung

15

Wednesday, January 14th 2004, 12:59pm

Hallo Thomas, aber aus welchem Grund, sollte denn der RTA eine Bandbreitenbeschränkung verlangen?
Amateurfunk ist ein Experimentierfunk, und da soll alles erlaubt sein, was anderen nicht schadet, also warum darf ich denn auf Kurzwelle nun kein AM machen (zu Versuchszwecken) oder muss mir für 10 m jetzt ein Gerät mit NFM kaufen? Was soll denn das? Also ich find das ganz schön überreguliert.

Beste Grüße, Marek
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16

Wednesday, January 14th 2004, 1:11pm

Moin Thomas,

du hast in deinem Beitrag die Klasse B, eine neue Klasse, angesprochen. Ok sie wurde abgelehnt. Aber gibt es irgentwo die Richtilinien für diese Klasse, also
was hätte man damit machen dürfen, wenn man sie angenommen hätte?

73 de Thorben

17

Wednesday, January 14th 2004, 7:01pm

Reform der Lizenzklassen/AfuVo

Bitte um Nachsicht wegen der Nachrichtenlänge-eine Verlinkung war wegen techn. Probleme nicht möglich.

Guten Abend!
Ich bin kein Freund der AGZ e.V. aber deren Vorschläge lesen sich geradezu märchenhaft...... :laugh:
******************************************

AGZ e.V. Stellungnahme zu einer neuen Struktur der Zeugnisklassen im deutschen Amateurfunk
Seite 6 von 8 vom 7. November 2003
AGZ e.V. © 2003
Amtsgericht Neuss VR 1827 • Sitz des Vereins: Korschenbroich-Kleinenbroich • Geschäftsführung: Hermann Schulze • Vorstand: Wolfgang van Gels
Bankverbindung: Kreissparkasse Heinsberg • BLZ 312 512 20 • Konto 2 204 204
__________________________________________
3. QRP-Klasse
Die bisherige Genehmigungsklasse 3 hat sich bewährt. Sie ist ein beliebter Einstiegskanal
in den Amateurfunk und sie stellt einen sehr wichtigen Mechanismus
zur Nachwuchsgewinnung und zur Sicherstellung der Zukunft des Amateurfunks
dar. Die Beschränkung auf eine effektive isotrope Strahlungsleistung von
10 Watt hat sich ebenfalls bewährt. Sie ist die wesentliche Motivation zum "Upgrade"
auf die A-Klasse, denn eine sehr deutlich über 10 Watt hinausgehende
Strahlungsleistung ist unverzichtbar für eine Vielzahl von wissenschaftlichen
Studien, speziell in den Frequenzbereichen oberhalb von 30 MHz.
Die QRP-Klasse muss sich hinreichend unterscheiden und absetzen vom mittlerweile
allgemein genehmigten und gebührenfreien CB-Funk. Dort ist die Nutzung
der Kurzwelle bei 27 MHz heute mittels Richtantennen, der Sendeart SSB
und von Strahlungsleistungen möglich, die 10 Watt EIRP deutlich übersteigen
können. Dieser Funkverkehr hat durchaus die Qualität von Amateurfunkverbindungen,
wie man sie z.B. im 28 MHz-Bereich vorfindet. Der Genehmigungsumfang
der QRP-Klasse muss in Folge mindestens ähnliche Möglichkeiten beinhalten,
um die Attraktivität dieser Klasse in Konkurrenz mit dem CB-Funk sicher
zu stellen.
Nach der WRC-03 sehen wir auch keinen formalen Grund mehr, der QRP-Klasse
die Kurzwelle vorzuenthalten. Viele Staaten handeln heute schon so, etwa Großbritannien,
Spanien und Japan. Wir regen konkret an, der QRP-Klasse dieselben
Frequenzen wie der A-Klasse zu öffnen, ebenfalls keine Sendearten vorzugeben,
sondern dieselben Bandbreitenbeschränkungen vorzusehen und die effektive isotrope
Strahlungsleistung auch unterhalb von 30 MHz auf 10 Watt zu begrenzen.
Überlegungen zur Verweigerung der Zuteilung von Rufzeichen für Clubstationen,
automatische und fernbediente Amateurfunkstellen sowie für den Ausbildungsfunkbetrieb
an die Inhaber einer QRP-Genehmigung lehnen wir mit Nachdruck
ab. Auch dieser Personenkreis muss weiterhin die Möglichkeit haben, entsprechend
zu experimentieren und auszubilden. Die Fähigkeit zum Aufbau und zur
Leitung einer Clubstation ist im übrigen kein Bestandteil der Prüfungskataloge,
weil es dazu keine einschlägigen Bestimmungen im Amateurfunkrecht gibt und
wohl auch kaum geben kann. Sie kann also nicht als Unterscheidungsmerkmal
zwischen den Genehmigungsklassen herangezogen werden.
In verwaltungsrechtlicher Hinsicht fällt die Zuteilung von Rufzeichen nicht unter
den Begriff "technische und betriebliche Rahmenbedingungen". Der grundsätzliche
Rechtsanspruch auf Zuteilung unterliegt keinesfalls der Ausgestaltungs- oder
Einschränkungsmöglichkeit durch eine Rechtsverordnung. Das Amateurfunkgesetz
hat durch seine Systematik bewusst zum Ausdruck gebracht, dass es
Clubstationen, Relais, Digipeater, Bakensender und auch Ausbildungsfunkbetrieb
in allen denkbaren Genehmigungsklassen im Rahmen der jeweiligen Nutzungsbestimmungen
geben soll. Die notwendige Besitzstandswahrung für bisherige
Inhaber der Genehmigungsklasse 3 würde schließlich de facto doch eine
Dreiklassen-Landschaft generieren, was zu einem nicht rechtfertigbaren Verwaltungs-
und Überwachungsaufwand führt.
Der Aufbau und Betrieb von automatischen bzw. fernbedienten Amateurfunkstellen
und auch der Aufbau und Betrieb von Clubstationen dient in besonderem
Maße der Vorbereitung auf die Unterstützungsleistung in Not- und Katastrophenfällen.
Hierzu bedarf es – wie bereits ausgeführt – nicht unbedingt primär
einer technischen Qualifikation. Unter diesem Aspekt ist das Recht, diese Arten
von "besonderen Amateurfunkstellen" betreiben zu dürfen, von hoher Wichtigkeit
gerade für die QRP-Klasse.
Überlegungen zur zeitlichen Befristung ausschließlich der QRP-Klasse lehnen
wir sowohl in der Sache, als auch mit Verweis auf die im Amateurfunkgesetz dazu
vollständig fehlende Rechtsgrundlage ab.
Da es sich bei der QRP-Genehmigung um eine Amateurfunkgenehmigung handelt,
muss der Selbstbau und die Modifikation von Geräten und Anlagen in vollem
Umfang weiterhin möglich sein. Die Ausnahme von Bestimmungen des
FTEG und EMVG muss für beide Genehmigungsklassen gleichermaßen weiterhin
gelten, was allerdings durch das geltende Amateurfunkgesetz schon vorgegeben
und nicht mittels Rechtsverordnung änderbar ist. Überlegungen, diesen Personenkreis
auf die Verwendung nicht modifizierter im Handel erhältlicher Fertigprodukte
zu beschränken, werten wir als einen klaren Verstoß gegen die Legaldefinition
des Amateurfunkdienstes und gegen weitere Bestimmungen im
AFuG: Die Verwirklichung des wissenschaftlichen und technischen Experiments
wäre nur noch sehr eingeschränkt möglich. Dies ist auch in der Sache nicht hinnehmbar.
******************************************
Quelle: AGZ e.V.

Ich verzichte hier auf jeden Kommentar. :D

vy 73 de Stefan DO2JAX
realscience, because real science requires real scientists

This post has been edited 1 times, last edit by "DO2JAX" (Jan 14th 2004, 7:07pm)


do3vw

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18

Wednesday, January 14th 2004, 8:42pm

RE: Reform der Lizenzklassen/AfuVo

klingt ja super,
aber wird ja wohl nur Traum bleiben, so wie man die Deutschen halt kennt....

19

Wednesday, January 14th 2004, 8:57pm

Ähhhm... kann das sein, dass die Sache einen Haken hat? Nämlich dass es gar keine QRP-Klasse gibt?
Also, ich glaube nicht, dass dieses Schreiben der AGZ "uns" weiterbringt. Also, ich glaube kaum, dass sich die RegTP oder das BMWA oder was auch immer davon beeindrucken lässt.
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20

Wednesday, January 14th 2004, 9:01pm

mit qrp-Klasse ist, denke ich, mal die jetzige Klasse 3 gemeint. Wenn man die Leistungen von Kl1 und 2 vergleicht , und die von 3, dann ist das alle mal qrp.

unter 10 W Geräteleistung, so meine ich, spricht man von qrp, wenn man selbiges betreibt.

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