.... es sei den sie können mir nachweisen das eine gesundheitsschädliche Gefährdung ausgeht...
den nachweis koennen die selber garnicht erbringen. ausserdem geht aus der bemfv klar hervor das du als funkamateur nicht mal eiine standortgenehmigung brauchst, somit auch niemand gefaehrdest. daraus ergibt sich das du niemals grenzwerte ueberschreiten wuerdest die als gesundheitsgefaehrdend angesehen werden koennten (ob sie es dann ueberhaupt waeren steht nochmal auf einem anderen blatt)
weder der ortschafts, gemeinde noch stadtrat hat zu bewerten in wie weit du als funkamateur mit deiner antenne ein emv problematiker sein koenntest. und auch kein bauamt. denn fuer dich als om gilt immer noch die bemfv. sollte tatsaechlich deine hf verschleuderung in eine bewertung bzw. grundsaetzliche (nicht)genehmigung mit einfliessen duerfte hier ein unrechtmaessiges verhalten vorliegen.
Bautechnisch, statisch wäre alles soweit OK, laut Ortschaftsrat.
und selbst darum haben die sich nicht zu kuemmern.... zumal keiner derer die dort sitzen kompetent ist. in bezug auf emv koennen dort hoechstens schei**hausparolen geklopft werden..... selbst bautechnische bzw. statische angelegenheiten duerften dort eigentlich nicht thematisiert werden. fuer sowas gibts eine fachbehoerde die im uebrigend uebergeordnet prueft und letztendlich genehmigt oder nicht. mit anderen worten: selbst wenn ein paar ortschaftsratspfeifen die keine ahnung haben (habt nachsicht - die sache ist selbst fuer uns nicht ganz einfach) hier zicken und rechtlich (bebauungsplan, beeintaechtigung des ortsbildes und solchen mist... usw.) eigentlich nichts dagegen spricht gibts einen stempel. wir leben ja schon in einer bananenrepublik.... aber auch in einen solchen rat gewaehlte (bau)laien (kaufleute, kleine handwerker, miniunternehmer, vereinsmeier, gruene, hausfrauen, lehrer und andere leute wie du und ich) haben sich an rechtsstaatliche grundsaetze zu halten.
noch gibts die bemfv und insbesondere dort den §8 !
uebrigens: genehmigt wird auch ohne nachbarschaftliches einverstaendnis. und selbst wenn dann innerhalb 4 wochen ein einspruch erfolgt muesste dieser dann gerichtlich durchgesetzt werden. ein richter wird eine behoerdenentscheidung nur in den seltensten faellen kippen.
in manchen gemeinden braucht man einen langen atem, manchmal geduld, etwas glueck und manchmal auch einen rechtsanwalt. wenn nicht von vornherein eine landesbauordnung (hessen, hamburg) probleme bereiten und die oertlichen verhaeltnisse nicht voellig verfahren sind gibts kaum einen grund einen masten nicht zu genehmigen.
empfehlung: antennen von der genehmigung des towers immer ausschliessen lassen! nur die errichtung des mastes und die fundamentierung beantragen.
die zulaessigkeit der errichtung der eigentlichen (sende)antennen richtet sich ausschliesslich nach der verordnung der bemfv (fuer uns also wieder die selbsterklaerung)..... oder nach garniemanden -> empfangsantennen.....
auf keinen fall darf in die baugenehmigung die anzahl und typen der antennen. sonst gibts theoretisch schon stresse bei einem upgrade von einer 2 auf 3 element yagi....