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Erteilung eines Ausbildungsrufzeichens und Rechnungsstellung

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  • "DG7ST" started this thread

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1

Wednesday, July 27th 2005, 8:11pm

Erteilung eines Ausbildungsrufzeichens und Rechnungsstellung

Hallo,
ich habe am 30.05.05 mein Ausbildungsrufzeichen zugeteilt bekommen...

Nachdem ich schon dachte, dass die Rechnung entweder nie kommt oder mit der nächsten Gebührenrechung zum Ende dieses Jahres, habe ich heute doch noch oder schon :D die Rechnung erhalten...

Gebühr 70,00 Euro +
0,77 Euro Kontorückstand (für was auch immer)

übrigens: zahlbar an die Bundeskasse Trier...

Und eine Rechnung der "BUNDESNETZAGENTUR"

73 de
Manfred
Mein Fazit: "Im Leben gibt es nichts umsonst...!" ;(

DK2ZZ

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2

Wednesday, July 27th 2005, 8:40pm

RE: Erteilung eines Ausbildungsrufzeichens und Rechnungsstellung

Ja, die BNetzA, (formerly known as RegTP, BAPT, Bundespost), braucht ja auch mit den AFU Gebühren immer ein wenig länger. Aber sie vergessen nie etwas :)

73s Kalle

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3

Wednesday, July 27th 2005, 9:44pm

es wird die >> Bundesnetzagentur<< gewesen sein.

immerhin müssen alle Dokumente auf den neuen Namen ausgestellt sein, und das braucht halt eine gewisse Zeit.
die Behörde hat ja mehr als nur einen Briefkopf :laugh:
da kann schon mal ein Monat oder mehr vergehen, bis die Rechnung kommt.

73 Volker
73 de Volker, DL 1 VAW
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Armin

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4

Thursday, July 28th 2005, 3:23am

RE: Erteilung eines Ausbildungsrufzeichens und Rechnungsstellung

Quoted

Original von Manfred_1
ich habe am 30.05.05 mein Ausbildungsrufzeichen zugeteilt bekommen...

[...]
Manfred


Welches Ausbildungs-Call hast du wenn man neugirig sein darf :-)

Aber auf jedenfall viel Spass beim Ausbildungsbetrieb

73

Armin

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5

Sunday, July 31st 2005, 1:24am

Hallo Armin,
"CQ, CQ von DeltaNovembereinsRomeoTango" rufen meine "Azubis" wenn wir Ausbildungsbetrieb machen.

;) ;) ;)

73 de
Manfred
Mein Fazit: "Im Leben gibt es nichts umsonst...!" ;(

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DL4DAN

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6

Monday, July 31st 2006, 4:39pm

Hallo Manfred,

Wie hast Du das Ausbildungscall beantragt. Es reicht ja hierfür lt Aussage der BNetzA ein "formloses Schreiben". Was verstehen die als Formlos? Reicht ein Schreiben per Fax oder Email? Oder muss das ganze auf dem Postweg erfolgen ?

Für hilfreiche Infos Danke im Vorraus.

73s, Dany
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7

Monday, July 31st 2006, 5:03pm

Fax, oder Mail, oder Brief.
das ist egal. eben nur eins nicht: mündlich.
die meinen den Schriftweg. :-)

73 Volker
73 de Volker, DL 1 VAW
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DL4DAN

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8

Monday, July 31st 2006, 5:07pm

Danke Volker, für Deine schnelle Auskunft. Dann werde ich das ganze mal in die Wege leiten :-)

73s, Dany
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9

Monday, July 31st 2006, 5:18pm

gerne doch.
formlos, weil du selber denen schreiben kannst und
nicht etwa ein Formular downloaden musst.
73 de Volker, DL 1 VAW
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Monday, July 31st 2006, 6:35pm

zu den formlosen Antrag gehört auch eine Kopie Deiner Funkgenehmigung
73 de DG5BE Holger

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11

Monday, July 31st 2006, 6:56pm

nicht wirklich oder... ?
die haben doch alle Unterlagen bei sich.. ?
das macht ja den Antrag per Mail unmöglich. ein Scan könnte ja gefälscht sein....
73 de Volker, DL 1 VAW
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12

Monday, July 31st 2006, 7:07pm

ist aber nun mal so, da geht kein Weg daran vorbei
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DL4DAN

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13

Monday, July 31st 2006, 7:44pm

habe heut nachmittag da mal ne email hingeschickt in der mein call und meine zulassungsnummer drin steht. mal schaun, ob die jetz ne kopie der zulassungsurkunde verlangen dann muss ich des denen faxen.

jetzt heissts erstmal warten auf irgendeine antwort ....

73s, dany
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14

Monday, July 31st 2006, 10:01pm

Würde mich auch interessieren, ich spiele auch schon eine Weile mit dem Gedanken ein Ausbildungsrufzeichen zu beantragen.

Ist das eigentlich zeitlich begrenzt?
vy 73 Jochen, DG3FBL

DL4DAN

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15

Monday, July 31st 2006, 10:36pm

Meines Wissens war es früher auf zwei Jahre beschränkt. Diese Beschränkung wurde aber aufgehoben. Näheres kann ich dann sagen wenn ich das Call habe...
Ich lass es euch wissen

73s, Dany
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16

Tuesday, August 1st 2006, 9:17am

Hi @ll

im Prinzip ist das alles ganz easy:
An die zusatändige Außenstelle schreiben und folgendes angeben.

Inhalt:
1. Komplette Adresse.
2. Eigenes Rufzeichen.
3. Datum nicht vergessen.
4. Text: Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit möchte ich ein Ausbildungsrufzeichen der Klasse "A" beantragen.
5. Rufzeichenwünsche können übrigens auch geäußert werden. In Stuttgart ist man dafür zugänglich.
6. Email Addi mit angeben für eventuelle Rückfragen.

Kosten:
70,00 EURO - wurde ja schon erwähnt. Es kommt ein Zahlungsbescheid nach der Zusendung des Rufzeichens

Laufzeit der Genehmigung:
Inzwischen unbegrenzt.

73 de Andi
DL2AU - www.dl2au.de......... VP2V / DL2AU - www.vp2v.com

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17

Tuesday, August 1st 2006, 12:03pm

Ja die Beschränkung auf zwei Jahre wurde aufgehoben.
Zu mir hat man damals aber gesagt (Lizenz seit 2003), dass die ehemalige Klasse 2, trotz Umschreibung auf Klasse A, nur auf UKW ausbilden darf.
Ich hoffe, dass das damals eine Fehlinformation war oder sich seit dem was geändert hat. Ich selbst wollte mich nämlich in unserem OV auch um die Jugendarbeit bemühen und ein Ausbildungsrufzeichen beantragen. Wenn ich aber "nur" die Klasse E ausbilden darf, macht das auf die Dauer keinen Sinn. Ich könnte dann unseren einen OM, der Klasse A ausbilden darf, nicht in der Jugendarbeit unterstützen.
Vielleicht könnte dazu auch jemand was sagen, wenn er genauere Info´s hat.

Gruß

Thomas
DC2TOM

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18

Tuesday, August 1st 2006, 12:25pm

Du darfst in dem Umfang ausbilden, die auch Deiner Genehmigungsklasse entspricht. Also: wer Klasse E hat, darf auch nur im Umfang der Klasse E ausbilden, und das ist zur Zeit nur auf 2m und 70cm möglich. Wer Klasse A (ehemals Klasse 1 und 2) darf auch die Lehrlinge auf KW funken lassen.
73 de DG5BE Holger

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DG5MM

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19

Tuesday, August 1st 2006, 2:16pm

Hallo zusammen,

die Genehmigungsurkunde muss nicht mit rein, Zulassungsnummer reicht. Auch als ehemaliger DGler darf man mittlerweile auf KW ausbilden, es gibt in DL formal keinen nterschied mehr zwischen DL, DG, DJ, DK, DC oder was auch immer. Auch in Mülheim werden Rufzeichenwünsche beachtet!

Grüße,
Michael DN5DAN
Der kürzeste Weg ist immer eine Gerade.

Michael · DG5MM/DN5DAN · DOK RØ2/OV Grenzland · JO31CF · Homepage

dl5sdk

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20

Tuesday, August 1st 2006, 6:36pm

Ausbildungsrufzeichen

Hallo Leute,

was ich bis jetzt immer noch nicht sicher weiss ist die Laufzeit meines Ausbildungscalls. 5 Jahre oder unendlich (wenn ichs erlebe hi).
Weiss jemand genaues?

73 de Axel

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