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This post has been edited 1 times, last edit by "DL1YES" (May 20th 2005, 6:37pm)
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Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei
juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten,
2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare
Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der
elektronischen Post,....
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Die in der whois-Abfrage ersichtlichen Domaindaten sind rechtlich geschützt. Sie dürfen nur zum Zwecke der technischen oder administrativen Notwendigkeiten des Internetbetriebs oder zur Kontaktaufnahme mit dem Domaininhaber bei rechtlichen Problemen genutzt und ohne ausdrückliche schriftliche Erlaubnis der DENIC eG weder elektronisch noch in anderer Art gespeichert werden.
This post has been edited 1 times, last edit by "DL1YES" (May 21st 2005, 1:22am)
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Es gibt also Abmahnwellen, die man getrost als dummdreist bezeichnen kann. Leider finden auch sie meist ein paar Opfer. Nach dem Prinzip „ein bisschen was geht immer“ werden „Bettelbriefe“ verschickt, in der begründeten Hoffnung, dass möglichst viele der Angeschriebenen verschreckt genug sind, den gewünschten Betrag zu überweisen.
Unter „Bettelbriefen“ verstehen wir Abmahnungen, die keine sind, weil der Versender dazu gar nicht berechtigt ist.
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In dem Brief wurde darauf hingewiesen, dass sie meine Anschrift von der DENIC bekommen haben und