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Dir ist hoffendlich bekannt, dass laut Hersteller nur Sender mit max. 4 Watt Ausgangsleistung im Fahrzeug betrieben werden dürfen.![]()
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Habe auch bei meinem C5 keine Leistungsbeschränkung gesehen. Mache seit Jahren Sendebetrieb mit 100 Watt KW, 170 Watt VHF und 100 Watt UHF. Keine Nebeneffekte.
73, Peter - HB9PJT
Hallo Peter, ich kenne eure Regelungen in HB9 nicht. Also bei uns in DL ist es so das man so ein Formblatt mit führen muss weil an diesem Formblatt erkannt werden kann ob die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) eingehalten wird. Denn sonst kann dir die Polizei das Fahrzeug Stilllegen oder die Versicherung dir bei einem Unfall oder Schaden hinter her eine Schadensregulierung verweigern. So ist es zu mindestens in DL und ich kann mir eigentlich nicht vorstellen das es in HB9 anders ist.


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